4. September 1939
Sekt wird wieder zur Kriegsfinanzierung besteuert
Berlin * Wenige Tage nach dem deutschen Überfall auf Polen führt das NS-Regime mit der Kriegswirtschaftsverordnung erneut eine Abgabe auf Schaumwein ein. Der Kriegszuschlag beträgt für eine ganze Flasche Sekt zunächst eine Reichsmark. Auch Bier, Tabakwaren und Branntwein werden zusätzlich belastet, um dem Reich weitere Einnahmen für die Kriegführung zu verschaffen.
Suchbegriffe: Sektsteuer, Schaumweinsteuer, Kriegswirtschaftsverordnung, Bier, Tabakwaren, Branntwein, Zweiter Weltkrieg