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3. November 1810
Eine Verordnung über die neuen Posttarife

München * Eine Verordnung über die neuen Posttarife bringt keine wesentlichen Fortschritte gegenüber dem alten System. Die Berechnung der Brieftaxe erfolgt nach dem Gewicht des Briefes und der Entfernung des Bestimmungsortes. Der billigste Brief kostet drei Kreuzer. Er darf nicht mehr wiegen als ein halbes baierisches Lot [8,75 Gramm] und der Bestimmungsort darf nicht weiter als sechs Meilen entfernt sein.

Für den Briefe schreibenden „Untertanen“ bedeutet die Übernahme der Posthoheit durch die souverän gewordenen Einzelstaaten einen Rückschritt gegenüber dem unter dem Schutz des Reiches entwickelten europäischen System der Thurn und Taxis, da es auf der Grundfläche des aufgelösten Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation nun nicht weniger als 43 verschiedene Postanstalten gibt.

Da auch auf dem Wiener Kongress nichts für die Wiederherstellung der Posteinheit und die Verbesserung der Postbedingungen unternommen worden war, muss jedes Land seine Postangelegenheiten in eigener Zuständigkeit ordnen. Den Vorschlag Bayerns, zumindest das Portosystem für das Gebiet des Deutschen Bundes zu vereinheitlichen und das Porto - nach baierischem Muster - zu verbilligen, lehnen die anderen Länder aber kategorisch ab.

Im Königreich Baiern, in dem zahlreiche fränkische und schwäbische ehemalige reichsunmittelbare Gebiete aufgegangen sind, kommt der Post eine wichtige Rolle bei der Aufgabe zu, die neubayerische Bevölkerung zu integrieren. Ein funktionierendes Post- und Verkehrswesen ist dabei ein wichtiges Mittel der bayerischen Regierungspolitik. Es sollen damit die Vorteile des neuen und größeren Wirtschaftsraumes demonstriert werden und den vom neuen Staatsverband eher weniger begeisterten Neubürgern das Königreich attraktiver machen.

25. April 1811
Zweifel am staatlichen Bierregulativ

München * Das königlich-baierische Bierregulativ von 1811 erweist sich in der Praxis als wenig realitätsnah. Bei genauerer Betrachtung fällt auf, dass es eine bestimmte Menge Malz einem daraus herzustellenden Bierertrag gegenüberstellt. Die Qualität des Malzes ist dabei nicht näher definiert; vorgeschrieben ist lediglich, dass es trocken sein muss. 

Malzmenge und Bierertrag lassen sich jedoch nicht gleichzeitig überprüfen, sondern nur vor beziehungsweise nach dem Brauvorgang. Sind aus einem Scheffel Malz erst einmal sieben Eimer Sommerbier gebraut, ist das Malz aufgebraucht. Fehlt anschließend auch noch ein Teil des Bieres – etwa aufgrund des Durstes der Brauer und ihrer Knechte –, ist für die „Ausmittelung der tarifmäßigen Zusammenhänge“ kaum noch eine verlässliche Grundlage vorhanden. 

Trotz des staatlichen Bierregulativs bleibt die durstige Bevölkerung misstrauisch. Viele Menschen verdächtigen die Brauer, bei der Herstellung zu betrügen und für ihr „Gwasch“, also vermeintlich dünnes oder minderwertiges Bier, einen zu hohen Preis zu verlangen. Die Obrigkeit beteuert zwar immer wieder, das Bierregulativ sei von „kristallener Klarheit“. Die Bevölkerung teilt diese Auffassung jedoch nur bedingt. Das Misstrauen der Biertrinker gegenüber den Brauern bleibt deshalb auch im 19. Jahrhundert stark ausgeprägt. 

Bier gilt in dieser Zeit vor allem als Nahrungs- und Alltagsgetränk, nicht als Luxusgut. Selbst Gegner des Branntwein- und Kaffeekonsums empfehlen es als Alternative zu hochprozentigem Alkohol und bekämpfen den „Fusel“ gewissermaßen mit Bier. 

1840
In England wird eine Postreform durchgeführt

Großbritannien * In England wird eine Postreform durchgeführt, die ein einfaches und kundenfreundliches Tarifsystem beinhaltet. Es basiert auf dem Grundsatz, dass die niedrig bemessene und nur nach Gewicht gestaffelte Portogebühr ohne Rücksicht auf die Entfernung erhoben wird und hofft, dass durch die preiswerte Briefbeförderung die Zahl der versandten Briefe und damit auch die Einnahmen steigen werden. Dazu werden Briefmarken eingeführt.

1870
Der Zechmeister’sche Pferde-Omnibus ist wirtschaftlich erfolgreich

1870: Der Zechmeister’sche Pferde-Omnibus ist wirtschaftlich erfolgreich

München * Die Strecke des Zechmeister’schen Pferde-Omnibus vom Zentralbahnhof zur Ludwigsbrücke wird in der Zeit von 8:00 Uhr bis 20:30 Uhr im 20-Minuten-Takt befahren. Auf Drängen der Polizei müssen die Linien 

  • beschildert und nummeriert werden, 
  • bei Dunkelheit farbige Lampen die Richtung anzeigen. 
  • Der Tarif beträgt nur mehr drei Kreuzer. 
  • Es gibt bunte Fahrscheine, die sogar schon mit einem Reklameaufdruck versehen sind. 

Da die Nachfrage inzwischen angestiegen ist, kann das Unternehmen auf einen wirtschaftlichen Erfolg hoffen. Das Zechmeister‘sche Streckennetz wird in der Folgezeit ständig erweitert. Bei Unrentabilität werden Streckenabschnitte aber auch wieder eingestellt oder nur mehr zu besonderen Anlässen angefahren. So verkehrten bestimmte Sonderwagen nur während des Oktoberfestes oder fahren nach Nymphenburg. 

1904
Die Trambahnfahrt belastet das Budget vieler Arbeiterfamilien

München * Eine Fahrt mit der Straßenbahn kostet nach dem Teilstreckentarif je nach Entfernung zehn bis zwanzig Pfennig. Für den täglichen Hin- und Rückweg zur Arbeit fallen damit zwanzig bis vierzig Pfennig an. Für viele Arbeiterinnen und Arbeiter ist das eine erhebliche Ausgabe. Sie müssen deshalb abwägen, ob sie die Trambahn nutzen oder den Arbeitsweg zu Fuß zurücklegen. 

Suchbegriffe: Trambahn, Straßenbahn, Tarif
15. November 1918
Abkommen zwischen Gewerkschaft und Unternehmerverband

Berlin * Die Gewerkschaften sehen die Chance, endlich als Interessenvertretung der Arbeiterschaft in wirtschaftlichen Fragen anerkannt zu werden. In Zukunft sollen die Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge geregelt werden, die zwischen den Unternehmerverbänden und den Gewerkschaften abgeschlossen werden.

Die beiden Verhandlungsführer Hugo Stinnes, mächtiger Schwerindustrieller sowie Verhandlungsführer der Unternehmerseite, und Carl Legien, der Vorsitzende der Generalkommission der Freien Gewerkschaften, unterzeichnen ein weitreichendes, die genannten Punkte beinhaltendes Abkommen. 

1922
Die Inflation bremst den Ausbau der Münchner Trambahn 

München * Die rasch fortschreitende Geldentwertung bringt die Städtischen Straßenbahnen in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten. Steigende Betriebskosten erschweren den Verkehr; weitere Streckenausbauten und dringend notwendige Anschaffungen für den Wagenpark müssen zurückgestellt werden. 

Die Inflation hat ihre Wurzeln in der überwiegend durch Schulden finanzierten Kriegführung des Kaiserreichs. Nach Kriegsende verschärfen Haushaltsdefizite, wirtschaftliche Belastungen und eine wachsende Geldmenge die Entwertung der Mark. 

Die Fahrpreiserhöhungen halten mit dieser Entwicklung kaum Schritt. Allein 1922 werden die Tarife dreizehnmal angehoben. Eine Fahrt über zwei Teilstrecken kostet am 1. März noch 1,50 Mark, zum Jahresende bereits 70 Mark. Im folgenden Jahr beschleunigt sich die Geldentwertung zur Hyperinflation. 

17. Dezember 1923
Der Trambahnfahrpreis beträgt 20 Rentenpfennig 

München * Eine Fahrkarte für zwei Teilstrecken kostet 20 Rentenpfennig. Mit der Stabilisierung der Währung endet die Folge immer neuer inflationsbedingter Tariferhöhungen. Allein im Jahr 1923 erhöhen die Städtischen Straßenbahnen ihren Tarif 32-mal. 

Die sozialen Folgen der Inflation bleiben jedoch bestehen. Viele Menschen verlieren ihre Ersparnisse und müssen ihre täglichen Ausgaben stark einschränken. Eine stabile Währung macht die Trambahn für sie nicht automatisch wieder erschwinglich.

Da die Inflation gerade den Mittelstand verarmen hat lassen, der aber zugleich die klassische Nutzerschicht der Trambahn darstellt, gehen die Fahrgastzahlen zurück. Viele Münchner können sich die Straßenbahn einfach nicht mehr leisten.