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2000
0 Chronik 2026
14. Juli 1933
Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses

Berlin * Im Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses bestimmten die Nationalsozialisten, dass Menschen in acht Krankheitsfällen - auch gegen ihren Willen - sterilisiert, also unfruchtbar gemacht werden können. Die aufgeführten Krankheiten sind: 

  • angeborener Schwachsinn,
  • Schizophrenie,
  • manisch-depressives Irresein,
  • Epilepsie,
  • Veitstanz,
  • erbliche Blindheit und Taubheit und
  • schwere körperliche Mißbildungen.

Außerdem können Personen, die an schwerem Alkoholismus leiden, unfruchtbar gemacht werden.

In den Jahren von 1933 bis 1945 werden aufgrund dieses Gesetzes circa 400.000 Männer und Frauen mit erblichen Krankheiten sterilisiert. Nach den Grundsätzen nationalsozialistischer Erbgesundheitspflege gehört die Maßnahme der Sterilisation zur künstlichen Ausmerze, die bis zur Vernichtung lebensunwerten Lebens geht.

3. Mai 1956
Der Karl-Valentin-Erfinder Ludwig Greiner stirbt

München-Giesing * Ludwig „Wiggerl“ Greiner, der „Erfinder“ von Karl Valentin stirbt. Der Münchner Grafiker, Bühnenbildner und Theatermaler schuf zu fast allen Szenen Karl Valentins Plakate und Zeichnungen. Sein Humor war höchst inspirierend. Zu allen Ideen Valentins hatte er die passenden Einfälle. Ein Leben lang befruchteten sich die beiden gegenseitig.

Er stirbt vollständig taub. Als Ursache seiner Taubheit gilt eine Ohrverletzung, die er als Schüler durch eine Ohrfeige seines Religionslehrers erlitten haben soll, nachdem er dem Gottesdienst ferngeblieben war.