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11. Dezember 1985
Die Rodung des Taxöldener Forstes beginnt

Wackersdorf * Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Vortag einen Eilantrag gegen den Sofortvollzug der Genehmigung zurückgewiesen hat, beginnt die DWK mit der Rodung des Baugeländes im Taxöldener Forst. Ein massives Polizeiaufgebot sichert die Arbeiten gegen Proteste und Besetzungsversuche. Damit beginnt die sichtbare Umsetzung des WAA-Projekts.

12. Februar 1986
Wackersdorf wird offizielle Standortgemeinde

Wackersdorf * Wackersdorf wird offiziell zur Standortgemeinde der geplanten Wiederaufarbeitungsanlage erklärt. Das WAA-Baugelände im Taxöldener Forst gehört zu diesem Zeitpunkt bereits überwiegend zum Gemeindegebiet: Das zuvor gemeindefreie Areal ist bereits zum 1. Mai 1985 größtenteils nach Wackersdorf eingegliedert worden. 

19. Januar 1988
Verwaltungsgerichtshof erklärt Bebauungsplan für nichtig

München-Maxvorstadt * Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erklärt den Bebauungsplan „Westlicher Taxöldener Forst“ für nichtig. Die nuklearspezifischen Risiken der geplanten Wiederaufarbeitungsanlage sind zwar erkannt, aber nicht ausreichend in die bauleitplanerische Abwägung einbezogen worden. Nach Auffassung des Gerichts dürfen diese Fragen nicht vollständig in das parallele atomrechtliche Genehmigungsverfahren verlagert werden. 

Das Urteil bedeutet jedoch keinen automatischen vollständigen Baustopp. Die Arbeiten auf dem WAA-Gelände werden auf der Grundlage bereits erteilter Einzelgenehmigungen fortgesetzt. Dennoch erhöht die Entscheidung die rechtliche Unsicherheit des Projekts erheblich.