1. April 1920
Ende der bayerischen Bahn- und Posthoheit
Freistaat Bayern - Deutsches Reich * Die bayerischen Staatseisenbahnen sowie die Post- und Telegrafenverwaltung gehen in die Zuständigkeit des Deutschen Reiches über. Damit verliert Bayern wichtige Sonderrechte, die ihm seit der Reichsgründung von 1871 eine weitgehend eigenständige Verkehrs- und Postpolitik ermöglicht haben. Das Schienennetz wird in die Deutschen Reichseisenbahnen eingegliedert, die Post Teil der Reichspost. Das Reich übernimmt zwar die Schulden der bayerischen Staatsbahn und sagt Entschädigungen zu, begleicht die vereinbarten Summen jedoch nicht vollständig. Die anschließende Inflation entwertet die Ansprüche zusätzlich.