Herzog Albrecht V. beruft die Jesuiten
Ingolstadt * Herzog Albrecht V. beruft die Jesuiten an die Universität nach Ingolstadt, um durch sie den radikalen Verfall der theologischen Fakultät zu stoppen.
Ingolstadt * Herzog Albrecht V. beruft die Jesuiten an die Universität nach Ingolstadt, um durch sie den radikalen Verfall der theologischen Fakultät zu stoppen.
Vatikan * Papst Pius IX. verkündet das dritte Marianische Dogma, das besagt: „Maria hat unbefleckt empfangen.“ Es geht darum, dass bereits Maria ohne Erbsünde geboren worden ist.
Damit entscheidet das Oberhaupt der katholischen Kirche einen Jahrhunderte alten theologischen Streit. Doch nicht nur der Inhalt des Dogmas erregt Aufsehen, sondern auch die Tatsache, dass der Papst diese Entscheidung ohne ein Konzil und damit völlig eigenmächtig getroffen hat. Dogmen gelten in der katholischen Kirche als geoffenbarte Glaubenswahrheit und sind deshalb für alle Katholiken verbindliche und unumstößliche Glaubenssätze.
Ignaz von Döllinger und viele deutsche Theologen sind entsetzt über dieses Dogma. Döllinger kann aber weder in der Heiligen Schrift noch in der Überlieferung der alten Kirche etwas auffinden, das diesen Glaubenssatz gerechtfertigten würde. Die Münchner theologische Fakultät rät dem Papst jedenfalls in einem Gutachten von diesem Schritt eindringlich ab. Ignaz von Döllinger hält sich dabei noch zurück.
München * Durch die Revolution und der damit verbundenen veränderten Staatsform wird dem Staatskirchentum das Fundament entzogen. Deshalb versucht die katholische Kirche seit dem Jahr 1920 vergeblich, einen Staatsvertrag - ein Konkordat - mit den Vertretern der Weimarer Republik zu schließen, mit dem ihre Stellung im Staat fest definiert wird.
Nachdem sich dieser Weg so nicht realisieren lässt, beginnt der päpstliche Nuntius in München, Eugenio Pacelli, der spätere Papst Pius XII., gemeinsam mit Kardinal Michael von Faulhaber, mit dem republikanischen Freistaat Bayern ein Konkordat abzuschließen. Das bayerische Konkordat
Das „bayerische Konkordat“ hat Vorbildfunktion für weitere Abkommen zwischen Staat und Kirche.