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16. Januar 1986
Aufnahme des Umweltschutzes im Grundgesetz scheitert

Bonn * Nach der Katastrophe von Tschernobyl beantragen die SPD-Fraktion und die Fraktion DIE GRÜNEN, den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen als Staatsziel in das Grundgesetz aufzunehmen. Der Vorstoß scheitert an der Haltung von CDU/CSU. Dadurch wird die notwendige verfassungsändernde Mehrheit nicht erreicht. 

Die verfassungsrechtliche Verankerung erfolgte schließlich 1994 durch die Einführung des Art. 20a Grundgesetz.

26. April 1986
Die Katastrophe von Tschernobyl führt zum Umdenken

München-Untergiesing * Ein Wasserkraftwerk an der Bäcker-Kunstmühle entsteht. Die Verhandlungen zwischen Günter Tremmel und der Landeshauptstadt München ziehen sich bereits sieben Jahre hin, bis sich schließlich die Katastrophe im Kernkraftwerk von Tschernobyl ereignet. Diese führt dazu, dass sich erstmals breite Gesellschaftsschichten mit den Gefahren der Kernkraft konfrontiert sehen. 

Die bislang nur in kleinen Gesprächszirkeln diskutierten Fragen nach alternativen Energie- und Technologieformen erfasst nun auch das Interesse der Öffentlichkeit und führen zum Umdenken. Nicht mehr einzelne Energieformen sind gefragt, sondern ein Mix aus einer Vielzahl von alternativen und wieder erneuerbaren Energien werden das Ziel, Forderungen nach einem Ausstieg aus der Atomkraft werden erstmals laut formuliert.

26. April 1986
Die Katastrophe von Tschernobyl verschärft den WAA-Konflikt

Tschernobyl - Bayern und Österreich * Im Block 4 des sowjetischen Kernkraftwerks Tschernobyl kommt es zu einer Explosion und Kernschmelze. Große Mengen radioaktiver Stoffe gelangen in die Atmosphäre und erreichen wenige Tage später auch Süddeutschland und Österreich. Die messbare Belastung von Böden und Lebensmitteln verstärkt die Angst vor den Folgen der Kernenergie und mobilisiert zusätzliche Gegner der geplanten WAA Wackersdorf.

11. Mai 1986
Die „Mütter gegen Atomkraft“ organisieren sich

München * Unter dem Eindruck der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl schließen sich Frauen aus München, Starnberg und dem Umland zur Initiative „Mütter gegen Atomkraft“ zusammen. Ausgangspunkt ist eine Muttertagsaktion auf dem Münchner Marienplatz, bei der Frauen symbolisch möglicherweise radioaktiv belastete Blumen niederlegen und ein großes Strahlenzeichen bilden. 

Die Initiative informiert über radioaktive Belastungen, veröffentlicht unabhängige Messergebnisse und gibt Empfehlungen zum Schutz von Kindern und Familien. Zugleich fordert sie den Ausstieg aus der Kernenergie und wendet sich gegen die geplante Wiederaufarbeitungsanlage in Wackersdorf. Die „Mütter gegen Atomkraft“ entwickeln sich zu einem wichtigen, überparteilichen Teil des bürgerlichen Anti-Atom-Widerstands. 

22. Mai 1986
Der Bayerische Rundfunk blendet den „Scheibenwischer“ aus

München * Nur wenige Tage nach den schweren Pfingstausschreitungen in Wackersdorf verweigert der Bayerische Rundfunk die Ausstrahlung einer atomkritischen Ausgabe der ARD-Kabarettsendung „Scheibenwischer“. Die Sendung unter der Leitung von Dieter Hildebrandt reagiert auf die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl und setzt sich satirisch mit Kernenergie, radioaktiver Belastung und der Informationspolitik der Behörden auseinander. Besondere Kritik der BR-Führung richtet sich gegen den von Lisa Fitz vorgetragenen Sketch „Der verstrahlte Großvater“. 

BR-Fernsehdirektor Helmut Oeller fordert zunächst vergeblich, die Ausgabe im gesamten ARD-Programm abzusetzen. Nachdem sich die übrigen Rundfunkanstalten weigern, koppelt der Bayerische Rundfunk sein Fernsehprogramm für die gesamte Dauer der Sendung aus dem ARD-Gemeinschaftsprogramm aus. Die „Scheibenwischer“-Ausgabe ist deshalb in Bayern nicht zu sehen. 

Die Entscheidung löst heftige Proteste aus. Zahlreiche Zuschauer beschweren sich telefonisch beim Sender; zeitweise sind die Leitungen überlastet. Videokopien der Sendung werden in Bayern verbreitet und bei öffentlichen Veranstaltungen vorgeführt. Medien, Künstler und Oppositionspolitiker bewerten das Vorgehen als Zensur und werfen dem Bayerischen Rundfunk politische Rücksichtnahme auf die atomkraftfreundliche Staatsregierung vor. Der BR weist diesen Vorwurf zurück und begründet die Nichtausstrahlung mit Inhalt und Form der satirischen Beiträge. 

Der Vorgang verstärkt bei vielen WAA-Gegnern den Eindruck, dass nicht nur um ein Industrieprojekt, sondern auch um Meinungsfreiheit, unabhängige Berichterstattung und die demokratische Kontrolle staatlicher Entscheidungen gestritten wird.