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15. Januar 1840
Bayerns erste Verordnung zur Einschränkung der Kinderarbeit in Fabriken

München - Königreich Bayern * Die „Königlich Allerhöchste Verordnung, die Verwendung der werktagsschulpflichtigen Jugend in Fabriken betreffend“ tritt im Königreich Bayern in Kraft. 

  • Nach dieser darf kein Kind vor dem zurückgelegten neunten Lebensjahr zu einer regelmäßigen Beschäftigung in Fabriken aufgenommen werden. 
  • Kinder mussten ein gerichtsärztliches Zeugnis über ihre gesundheitliche Tauglichkeit sowie ein Zeugnis der Lokalschulinspektion über vorgeschriebene Kenntnisse vorweisen. 
  • Die Arbeitszeit der Neun- bis Zwölfjährigen durfte nicht mehr als zehn Stunden am Tag betragen, nicht vor sechs Uhr morgens beginnen und nicht nach 20 Uhr abends enden. 
  • Die Erfüllung der Schulpflicht hatte durch die Teilnahme an mindestens zwei Unterrichtsstunden pro Tag zu erfolgen. 

Durch diese und weitere Bestimmungen bleibt die erste bayerische Fabrikkinder-Schutzverordnung hinter dem im Jahr zuvor erlassenen preußischen „Regulativ über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in den Fabriken“ zurück. Dieses hatte beispielsweise die Arbeitszeit nicht nur bis zum Alter von zwölf Jahren, sondern bis zum zurück-gelegten 16. Lebensjahr auf zehn Stunden pro Tag beschränkt. 

Ob Überlegung über die Sorge des Staates um die spätere Militärtauglichkeit der in den Fabriken eingesetzten Kinderarbeiter bei der ersten bayerischen Kinderschutzverordnung eine Rolle spielten, ist nicht belegt, aber auch nicht gänzlich auszuschließen.

 

2. Oktober 1911
Preußen verkürzt die Schulstunde auf 45 Minuten 

Berlin - Preußen * Am 2. Oktober 1911 tritt an den höheren Lehranstalten Preußens, insbesondere den Gymnasien, die 45-Minuten-Schulstunde in Kraft. Grundlage ist ein Erlass des Kultusministers August von Trott zu Solz vom 22. August 1911. Zuvor dauert eine Unterrichtsstunde üblicherweise 60 Minuten. 

Die Reform soll den Unterricht auf den Vormittag konzentrieren. Bis dahin besuchen viele Schüler die Schule vormittags und nachmittags, getrennt durch eine mehrstündige Mittagspause. Das bedeutet zusätzliche Schulwege oder lange Wartezeiten. Zugleich klagen Lehrer über müde, wenig aufnahmefähige Klassen am Nachmittag. Untersuchungen der damaligen experimentellen Psychologie stützen die Forderung nach kürzeren Unterrichtseinheiten. 

Mit den sogenannten Kurzstunden lassen sich die vorgesehenen Fächer am Vormittag unterbringen. Doch die Neuerung ist umstritten: Lehrer befürchten mehr Hast und weniger Zeit für Gespräche und Vertiefung. Auch kürzere Pausen sorgen für Kritik. Trotzdem setzt sich der 45-Minuten-Takt im deutschen Schulwesen durch – eine organisatorische Entscheidung mit langfristigen Folgen für den Schulalltag.