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Um 250
Bierhandel im römischen Trier 

Trier * In Augusta Treverorum, dem heutigen Trier, ist Bier bereits in der Römerzeit eine Handelsware. Mehrere fragmentarische Inschriften aus der Region verweisen auf die Herstellung und den Vertrieb von „cervesa“, einem Getreidebier, das besonders in den nördlichen Provinzen des Römischen Reiches verbreitet ist. 

Eine der Inschriften nennt vermutlich eine Frau namens Hosidia Materna. Nach der ergänzten Lesung bezeichnet sie sich als Händlerin oder Angehörige des Bierbrauergewerbes. Der Fund zeigt damit, dass auch Frauen am gewerblichen Bierhandel beteiligt sein können. Die Inschrift ist allerdings nur unvollständig erhalten und lässt sich nicht sicher auf das Jahr 250 datieren. Präziser ist eine Einordnung in das 2. oder 3. Jahrhundert n. Chr. 

Bei den germanischen Völkern dient Bier nicht nur als Alltagsgetränk, sondern spielt auch bei Gastmählern, Festen und religiösen Handlungen eine Rolle. Gemeinsames Trinken kann soziale Bindungen stärken und Vereinbarungen feierlich bekräftigen. Die konkreten Aussagen über Gelöbnisse, Verträge und die Entlohnung des Hofgesindes gelten jedoch nicht gleichermaßen für alle germanischen Gruppen und Zeiträume. 

4. August 1329
Der Hausvertrag von Pavia trennt Baiern und Pfalz 

Pavia - Oberbaiern - Pfalz * Kaiser Ludwig IV., genannt „der Baier“, und die Nachkommen seines verstorbenen Bruders Rudolf I. teilen im Hausvertrag von Pavia ihre Besitzungen. 

Rudolf II., sein Bruder Ruprecht I. und ihr Neffe Ruprecht II. erhalten die Pfalz am Rhein sowie Teile des baierischen Nordgaus, die später als Oberpfalz bezeichnet werden. Ludwig und seinen Söhnen verbleibt Oberbaiern. Niederbaiern ist von der Vereinbarung ausgenommen. 

Damit entstehen eine pfälzische und eine oberbaierische Linie des Hauses Wittelsbach. Trotz der Teilung bleiben Rauten und Löwe gemeinsame Wappenzeichen der Dynastie. 

8. Mai 1497
30 Vorschriften für die Messerschmiedegesellen

München * Eine Schlichtungsvereinbarung zwischen den Meistern und Gesellen des Messerschmiedehandwerks regelt in dreißig Artikeln das Verhalten der Messerschmiedegesellen. Der Inhalt spannt sich von Bekleidungsvorschriften über Essens- und Trinkgebahren oder so detailierte Vorschriften, wonach kein Geselle Semmeln in Wein tränken und danach essen soll.

Dazu gibt es auch das Verbot, mit einer „gemeinen Frau“, gemeint ist eine Prostituierte, zu tanzen. Die Ordnung schließt mit dem berühmten Artikel 30, in dem es heißt: „Es sol auch kain gesell täglich in dem frawnhauß ligen.“

11. Dezember 1705
Ein zehntägiger Waffenstillstand wird vereinbart 

 Anzing * Die Verhandlungen führen zu einer vorläufigen Einigung. Die Kaiserliche Administration stimmt einem zehntägigen Waffenstillstand mit den aufständischen Unterländern zu. Das Korps des Obersten Johann Baptist de Wendt soll sich zurückziehen, behält jedoch wichtige strategische Stellungen. 

Die Vereinbarung soll weitere Kämpfe verhindern und Zeit für Verhandlungen über die Beschwerden der Bevölkerung schaffen. Innerhalb der Aufstandsbewegung bleibt der Kompromiss allerdings umstritten. 

7. September 1714
Der Friede von Baden schließt den Frieden mit dem Reich 

Baden im Aargau * Frankreich und das Heilige Römische Reich schließen Frieden. Der Vertrag bestätigt im Wesentlichen die Vereinbarungen von Rastatt und erweitert den Friedensschluss auf das Reich. Er gehört zu den Verträgen, die den Spanischen Erbfolgekrieg beenden.  

Max Emanuels Wiedereinsetzung in seine Länder und Würden ist bereits im Frieden von Rastatt vereinbart. Die kaiserliche Verwaltung zieht sich nicht schon am 7. September aus Baiern zurück; die Übergabe und Max Emanuels Heimkehr erfolgen erst danach. 

Ende Januar 1809
Erzherzog Johann lädt die führenden Köpfe des Tiroler Widerstands ein

Wien - Tirol * Erzherzog Johann lädt drei der zu den führenden Köpfen des Widerstands zählenden Tiroler nach Wien. Darunter ist Andreas Hofer, der Sandwirt aus dem Passeier. In vertraulichen Gesprächen werden Informationen und Meinungen ausgetauscht und konkrete Vereinbarungen getroffen.

Um mögliche rechtlich-moralische Bedenken der Tiroler Bevölkerung im Aufstand gegen die baierische Landesherrschaft auszuräumen, will der Erzherzog gleich bei Kriegsbeginn ein Besitzergreifungspatent unterzeichnen und damit Tirol wieder mit Österreich vereinen. Damit wären die Tiroler keine baierischen Untertanen mehr, sondern Österreicher. Und wer dann gegen die Baiern kämpft, wäre kein Aufständischer sondern ein Freiheitskämpfer. In der Folge wird die Erhebung Tirols ins Rollen gebracht.

Es sind viele Gründe zusammengekommen, die den Aufstand der Tiroler gegen die baierische Herrschaft letztlich auslösen. Keiner allein hätte ausgereicht:

  • weder die Aufhebung der alten Verfassung noch die Überheblichkeit baierischer Beamter,
  • weder die drückende Steuerlast noch die religionspolitischen Maßnahmen;
  • ja nicht einmal die verhasste Rekrutierung zum baierischen Militär hätte unter anderen Umständen solche verheerende Folgen gezeigt.

Ausschlaggebend war, dass die Tiroler unter Baiern keine Tiroler bleiben durften, sondern zu Südbaiern gemacht wurden.

26. Mai 1818
Das Königreich Baiern gibt sich eine konstitutionelle Verfassung

München * Das Königreich Baiern gibt sich eine konstitutionelle Verfassung. Baiern ist damit unter den großen deutschen Staaten der erste Verfassungsstaat. Baden erreicht diesen Status drei Monate und Württemberg ein Jahre später.  

Der König vereinigt alle Rechte der Staatsgewalt in seiner Person, unterliegt aber in der Ausübung seiner Rechte einigen Beschränkungen.

Es gibt ein Zweikammersystem.

  • Die Erste Kammer sind die Reichsräte,
  • die Zweite Kammer setzt sich zusammen zu je einem Achtel aus adeligen Gutsbesitzern und Geistlichen, ein Viertel kommt von Städten und Märkten, die restliche Hälfte sind Landeigentümer ohne gutsherrliche Gerichtsbarkeit.
  • Es gibt eine Legislaturperiode und
  • außerdem werden die Mitglieder der Abgeordnetenkammer gewählt.  

    Dennoch ist der Weg zu demokratischen Strukturen noch sehr, sehr weit!  
  • Die adeligen Gutsbesitzer stellen ein Achtel, die katholischen und evangelischen Geistlichen ebenfalls ein Achtel, die Städte, Märkte und Gemeinden ein Viertel und die übrigen Landeigentümer ohne gutsherrliche Gerichtsbarkeit die Hälfte.  
  • Dazu kommen zusätzlich drei Vertreter der Universitäten.  
  • Es gibt keinen Parlamentarismus,  
  • die Mehrheitsverhältnisse in der Abgeordnetenkammer haben keinen Einfluss auf die Arbeit des Ministerrats,
  • die Abgeordneten haben kein Initiativrecht, dürfen also selbst keine Gesetzentwürfe einbringen und  dürfen nicht über ihren Zusammentritt selbstständig entscheiden.  

Im Vergleich zu den Vorgaben der Deutschen Bundesakte ist die Baierische Verfassung jedoch sehr modern ausgefallen. Sie legt das Fundament für das System einer konstitutionellen Monarchie.  

Erneut ist das neue Staatsgrundgesetz aber keine Vertragskonstruktion zwischen dem Fürsten und dem Volk, sondern ein einseitiger verfassungsgebender Akt des Königs. Man nennt das auch eine oktroyierte Verfassung, die vom König in freier Selbstbeschränkung erlassen wird und somit nicht das Ergebnis einer Vereinbarung zwischen Fürst und Volksvertretung darstellt.  

Im Gegenteil, der Baiernkönig begründet seine Herrschermacht mit der Verfassung nicht, sondern unterwirft sich vielmehr nur in bestimmten Punkten seinen selbst erlassenen Beschränkungen. 

23. Juni 1876
Die Stadt und Otlet unterzeichnen den Pferdebahnvertrag 

München * Die Stadt München und der Brüsseler Unternehmer Edouard Otlet unterzeichnen den endgültigen Vertrag über den Bau und Betrieb einer Pferdetrambahn. Er konkretisiert die Vereinbarungen des Vorvertrags vom 26. März und sieht eine Konzession für dreißig Jahre vor. 

Nach der königlichen Genehmigung vom 20. Mai ist damit auch der Vertrag mit der Stadt abgeschlossen. Im Juli beginnen die Gleisbauarbeiten für die erste Teilstrecke vom Promenadeplatz zur Nymphenburger Straße. 

1893
Alois Wolfmüller beschäftigt sich intensiv mit den Motorproblemen

Landsberg * Alois Wolfmüller beschäftigt sich in seiner Geburtsstadt Landsberg intensiv mit den Motorproblemen. Beim Lesen der Zeitschrift Radfahr-Humor und Radfahr-Chronik wird der Ingenieur auf den Münchner Chefredakteur und Sportjournalisten, aufmerksam. Es kommt zu einer geschäftlichen Vereinbarung zwischen Alois Wolfmüller und Heinrich Hildebrand. Unter Mithilfe seines Jugendfreundes aus Landsberg, des Ingenieurs Hans Geisenhof, entstehen die ersten Modelle.

Die Tüftler mieten dafür den Stadel des Unterzehetmayrhofes in der Münchner Straße 133 in Unterföhring an und bringen dort den neuartigen Motor zum Laufen. Doch bei den ersten Fahrversuchen „zeigte das Vehikel eine Neigung zum Krebsgang“, wie es Alois Wolfmüller ausdrückt. Das heißt, dass das Gefährt rückwärts läuft. Als er wenige Tage später vorwärts lief, ist die Beschleunigung so groß, dass der Motor abgestellt werden muss und danach einfach nicht mehr anspringen will. Die Zündung ist eines der noch nicht gelösten Probleme.

Die Polizei untersagt zeitweise alle Fahrversuche, da wegen „der großen Schnelligkeit die Leute auf dem Trottoir (...) einen Nervenschock bekommen“ könnten. Alois Wolfmüllers Ansuchen, sein Motorrad auf dem Hauptplatz in Landsberg erproben und vorführen zu dürfen, wird abgelehnt, da man alles absperren und sämtliche Vierbeiner, vor allem Pferde und Kühe, aus der Stadt verbannen müsste, da keines dieser Tiere je ein mit einem Verbrennungsmotor angetriebenes Fahrzeug gehört, gerochen oder gesehen habe.

Nachdem das Motorrad seine erste Einhundert-Kilometer-Strecke bestanden hat, reichen die Konstrukteure das Patent für ihr Zweirad mit Petroleum- oder Benzinmotorbetrieb ein.

Um den 13. Dezember 1917
Gespräche in Berlin über den Massenstreik

München - Berlin * Kurt Eisner fährt für mehrere Tage in die Reichshauptstadt Berlin, um dort persönliche Angelegenheiten zu regeln. Er nutzt die Gelegenheit, um mit USPD-Abgeordneten Gespräche über die aktuelle politische Lage und über den Massenstreik zu führen.

Doch die Berliner USPD-Funktionäre zögern und stellen ihm dar, dass die Massen für einen allgemeinen Streik nicht zu haben sind, weil sich trotz der erkennbaren Erregung über die Lebensbedingungen eine Erschöpfung eingestellt hat. 

Nach der Aufnahme der Gespräche über Waffenstillstandsvereinbarungen in Brest-Litowsk am 5. Dezember 1917 hofft die Bevölkerung nun auf Frieden, für den unter diesen Voraussetzungen keine besondere Anstrengung zur Herbeiführung mehr notwendig ist.

Kurt Eisner widerspricht dieser Darstellung vehement und unterstellt den Parteifunktionären, dass ihnen selbst zu einer derartigen Aktion das notwendige Vertrauen fehle. Er sieht sehr wohl bei den Massen das lebhafte Bedürfnis nach einer „idealistischen Aktion“. 

2. November 1918
Ein bayerisches Abkommen über parlamentarische Reformen

München-Kreuzviertel * Unter dem Eindruck der revolutionären Unruhen im Deutschen Reich schließt die bayerische Regierung mit Delegierten der im Landtag vertretenen Parteien ein Abkommen über parlamentarische Reformen, in der wesentliche Forderungen der SPD erfüllt werden. Sie beinhaltet:

  • Die Einführung der Verhältniswahl zur Kammer der Abgeordneten.
  • Eine ergiebige Verstärkung der Kammer der Reichsräte durch Vertreter der Gemeinden, der Hochschulen und der wichtigsten Berufs- und Erwerbsstände.
  • Von den Prinzen des Königlichen Hauses gehören nur noch der Kronprinz und fünf weitere der Reichsrätekammer an.
  • Keine weitere Ernennung erblicher Reichsräte.
  • Ein Veto der Reichsrätekammer gegen ein Gesetz kann durch dreimalige Abstimmung der Abgeordnetenkammer überstimmt werden. 
  • Die Einjährige Finanzperiode.
  • Als Minister können nur Personen berufen werden, die das Vertrauen der Kammern des Landtags besitzen.
  • Ein Ministerium für Soziale Fürsorge wird neu gebildet und mit einem Sozialdemokraten besetzt.
  • Ferner sollen vier Abgeordnete als Minister ohne Portefeuille [= Ressort, Ministerium] berufen werden, einer davon aus den Reihen der sozialdemokratischen Fraktion.

Die notwendige Kabinettsumbildung ist für den 8. November angekündigt.

Die Verhältniswahl zur Abgeordnetenkammer ist eine alte sozialdemokratische Forderung und die Vereinbarungen über die Kammer der Reichsräte laufen auf eine Demokratisierung der Kammer der Adeligen und des hohen Klerus hinaus. Dadurch hätte die Bayerische Verfassung zugleich parlamentarisiert werden sollen. Auch die Vorschrift aus dem Wahlgesetz von 1896, wonach kein Abgeordneter zum Minister berufen werden darf, würde durch diese Gesetzesvorlage abgeschafft werden.

Über den Königlichen Erlass über die Parlamentarisierung Bayerns soll am 6. November 1918 die Abgeordnetenkammer abstimmen und sich am 8. November die Kammer der Reichsräte mit dieser Vorlage befassen. Doch dazu wird es nicht mehr kommen. Obwohl die sozialdemokratische Münchener Post die Vereinbarung als „Beginn der Demokratisierung Bayerns“ feiert, stehen viele Sozis dieser Demokratisierung von oben sehr skeptisch gegenüber. 

19. November 1918
Vorauseilende Vorschriften für die Räte

München * Obwohl über die Richtlinien für die Arbeiter- und Bauernräte erst am 26. November 1918 abschließend beraten werden wird, macht Innenminister Erhard Auer in einem Schreiben deutlich:

„Den Arbeiterräten steht keinerlei Vollzugsgewalt zu. Die bisherigen Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften bleiben in Kraft und werden von den gesetzlich berufenen Behörden, Stellen und Körperschaften vollzogen.

Die Arbeiterräte haben lediglich im Benehmen mit den zuständigen staatlichen und gemeindlichen Stellen und im Rahmen einer hierüber getroffenen Vereinbarung für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung zu sorgen und allenfalls die Durchführung weiterer Aufgaben dieser Stellen zu unterstützen.“ 

13. Dezember 1918
Die Volksmarinedivision ist zu Verhandlungen bereit

Berlin * Die Führung der Volksmarinedivision ist bereit, mit der Stadtkommandantur über die Reduzierung der Mannschaftsstärke auf 600 Matrosen und die Räumung des Stadtschlosses und des Marstall zu verhandeln. Die Vereinbarung wird zunächst nicht umgesetzt, weil die Matrosen die Zusage wollen, dass die Entlassenen in die Republikanische Schutztruppe übernommen werden. 

21. Dezember 1918
Reichskanzler Ebert streicht der Volksmarinedivision den Lohn

Berlin * Weil aus Sicht der Regierung Ebert die Volksmarinedivision die Vereinbarung vom 13. Dezember zur Reduzierung der Mannschaftsstärke und der Räumung des Stadtschlosses und des Marstalls nicht nachgekommen ist, wird beschlossen, die an diesem Tag fällige Löhnung in Höhe von insgesamt 80.000 Mark „erst nach Räumung des Schlosses und der Herausgabe aller Schlüssel an die Stadtkommandantur“ zu zahlen. 

22. Februar 1919
Gespräche zur Überwindung der Spaltung der Linken

München * Ernst Niekisch strebt die Wiederannäherung von USPD und SPD an, weshalb drei Mitglieder des Zentralrats - Niekisch, Sauber und Gandorfer - versuchen, durch Gespräche mit Delegierten der Münchner Ortsgruppen von SPD, USPD und Freien Gewerkschaften die Spaltung der Linken zu überwinden und eine sozialistische Einheitsfront zu begründen.

Die sechs Verhandlungsführer bezeichnen sich als „Kommission zur Wiederherstellung der Einheit der sozialdemokratischen Parteien“. Sie erarbeiteten eine Vereinbarung als Grundlage für Verhandlungen unter den von ihnen vertretenen Interessengruppen.

  • In der Präambel wird jeder politische Mord verurteilt, „gleich, von welcher Seite er verübt wird“,
  • und ein Programm sozialistischer Einheit aufgestellt, das die Sicherung der Erfolge der Revolution gewährleisten und einen Bruder- und Bürgerkrieg vermeiden soll.
  • Artikel 1 sieht vor, dass die Arbeiter-, Bauern- und Soldatenräte in der Bayerischen Verfassung anerkannt und verankert werden. Rätemitglieder sollen in Ausübung ihres Amtes Immunität genießen. Außerdem sollen sie den Ministerien beratend zur Seite stehen.
  • Nach Artikel 2 sollen die im Amt verbliebenen Minister ihre Stellung behalten und mit anderen Parteigenossen ein sozialistisches Ministerium bilden, dem ein Mitglied es Bayerischen Bauernbundes als Landwirtschaftsminister beitreten soll.
  • Artikel 3 lautet: „Der am 12. Januar rechtmäßig gewählte Landtag wird, sowie es die Verhältnisse gestatten, wieder einberufen werden.“
  • Gemäß Artikel 4 soll das stehende Heer sofort aufgelöst und durch eine republikanische Schutzwehr, die aus Mitgliedern der Freien Gewerkschaften, des Bauernbundes und der organisierten Landarbeiterschaft besteht, ersetzt werden.
  • Nach Artikel 5 wird die Freiheit der Presse grundsätzlich wiederhergestellt, doch werden gleichzeitig - „bis zur Rückkehr geordneter Verhältnisse“ - erhebliche Einschränkungen der Pressefreiheit gefordert.

Wie vorauszusehen war, geben die SPD-Führung und die Freien Gewerkschaften der Vereinbarung unverzüglich ihre Zustimmung.

Anders die Münchner Räte. Sie zeigten sich über die hinter ihrem Rücken stattfindenden Gespräche empört. Eine zur Beratung des Programms einberufene Versammlung löste sich wegen des dritten Artikels in einem Tumult auf. Die Münchner Räte drohen unverhohlen, dass sie einem Zentralrat, der bereit ist, den Landtag anzuerkennen, die Bestätigung verweigern will.

Damit besteht die geforderte und so hoch gelobte Einheitsfront nur noch auf dem Papier. Ernst Niekisch ist jetzt zwar quasi Regierungschef in Bayern. Doch den im Umbruch befindlichen Staat zu lenken, ist alles andere als einfach. Als zentrale Frage bleibt: Welches Regierungssystem - Parlamentarismus oder Räterepublik - soll künftig in Bayern herrschen? 

16. Dezember 1963
Ein Anwerbeabkommen mit [Süd-] Korea abgeschlossen

Bundesrepublik Deutschland - Seoul * Zwischen [Süd-] Korea und der Bundesrepublik Deutschland wird ein Abkommen zur Anwerbung koreanischer Arbeitskräfte für den deutschen Arbeitsmarkt abgeschlossen. In der Vereinbarung wird die vorübergehende Beschäftigung von koreanischen Bergarbeitern im westdeutschen Steinkohlenbergbau geregelt.

Ziel der Beschäftigung ist es, „die beruflichen Kenntnisse der koreanischen Bergarbeiter zu erweitern und zu vervollkommnen“. 

Suchbegriffe: Anwerbeabkommen, Korea
12. Dezember 1976
Politische Parität zwischen CDU und CSU geregelt

Bonn * CDU und CSU vereinbaren, die Fraktionsgemeinschaft der CDU/CSU auf der Grundlage neuer Abmachungen fortzusetzen. In umfangreichen schriftlichen Vereinbarungen werden neue Verfahren der Konfliktregelung im Sinne einer politischen Parität beider Parteien festgelegt. Die CSU bahnt mit diesen Vereinbarungen zugleich die Kanzlerkandidatur von Franz Josef Strauß im Bundestagswahlkampf 1980 an.

Suchbegriffe: CSU, CDU, Kreuther Beschluss
27. Juli 1986
Salzburg und Schwandorf schließen eine Anti-Atom-Partnerschaft

Salzburg * Auf dem Alten Markt in Salzburg besiegeln Bürgermeister Josef Reschen und der Schwandorfer Landrat Hans Schuierer eine grenzüberschreitende „Anti-Atom-Partnerschaft“. Unter dem Motto „Atome kennen keine Grenzen“ reichen sie sich auf Leitern über einem nachgebauten WAA-Bauzaun hinweg die Hand. Die symbolische Vereinbarung zwischen der Stadt Salzburg und dem Landkreis Schwandorf soll den gemeinsamen Widerstand gegen die Wiederaufarbeitungsanlage stärken.

18. November 1986
Die Anti-Atom-Partnerschaft muss aufgehoben werden

Regensburg * Die Regierung der Oberpfalz beanstandet die Anti-Atom-Partnerschaft als unvereinbar mit der bayerischen Landkreisordnung. Auf staatliche Weisung hebt der Schwandorfer Kreistag die Vereinbarung mit Salzburg wieder auf. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit endet damit jedoch nicht: Im November 1987 vereinbaren Salzburg und Schwandorf eine rechtlich weniger angreifbare Umweltpartnerschaft. 

6. Juni 1989
Deutsch-französische Vereinbarung besiegelt das WAA-Aus 

Bonn - Paris - La Hague * Bundesumweltminister Klaus Töpfer und der französische Industrieminister Roger Fauroux vereinbaren, abgebrannte Brennelemente aus deutschen Kernkraftwerken künftig in der französischen Wiederaufarbeitungsanlage La Hague behandeln zu lassen. Gleichzeitig erkennt die Bundesregierung die Wiederaufarbeitung im Ausland als gleichwertigen Entsorgungsnachweis an. 

Damit entfällt die rechtliche und energiepolitische Begründung für eine eigene deutsche Wiederaufarbeitungsanlage. Sechs Tage nach dem Baustopp ist das Ende der WAA Wackersdorf nun auch bundespolitisch besiegelt.