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24. August 1307
Clemens V. kündigt eine Untersuchung der Templervorwürfe an 

Poitiers * Papst Clemens V. informiert König Philipp IV. von Frankreich über eine Untersuchung der Anschuldigungen gegen den Templerorden. Großmeister Jacques de Molay und weitere Ordensvertreter haben selbst um eine Prüfung gebeten, um die kursierenden Vorwürfe auszuräumen. 

Die französische Krone wartet das päpstliche Vorgehen jedoch nicht ab. Am 14. September befiehlt Philipp IV. die Festnahme der Templer und die Beschlagnahme ihrer Güter. Mit der landesweiten Verhaftungsaktion vom 13. Oktober schafft er vollendete Tatsachen. 

13. Oktober 1307
Philipp IV. lässt die Templer in ganz Frankreich verhaften 

Paris - Königreich Frankreich * Im Morgengrauen beginnt eine landesweit vorbereitete Verhaftungsaktion gegen den Templerorden. Königliche Amtsträger nehmen die Ordensbrüder fest, beschlagnahmen ihre Güter und stellen die Niederlassungen unter königliche Kontrolle. Auch Großmeister Jacques de Molay gerät im Pariser Temple in Gefangenschaft. Die überraschende Aktion trifft den Orden weitgehend unvorbereitet; ein organisierter bewaffneter Widerstand bleibt aus. 

Die Grundlage bildet ein geheimer Befehl König Philipps IV. vom 14. September 1307, dem Fest der Kreuzerhöhung. Darin ordnet er die Festnahme aller Templer seines Königreichs sowie die Sicherstellung ihres beweglichen und unbeweglichen Besitzes an. Die königlichen Amtsträger sollen die Gefangenen für ein kirchliches Verfahren festhalten. 

Das Schreiben schildert die angeblichen Vergehen in einer betont empörten Sprache. Den Templern wird vorgeworfen, bei ihrer Aufnahme Christus zu verleugnen, auf das Kreuz zu spucken und sich obszönen Handlungen zu unterziehen. Hinzu kommen Anschuldigungen wegen sexueller Beziehungen zwischen Ordensbrüdern. Philipp stellt diese Behauptungen als glaubwürdig übermittelte Verbrechen dar, obwohl ihre gerichtliche Prüfung noch aussteht. 

Mit seinem Vorgehen greift der König der bereits angekündigten päpstlichen Untersuchung vor. Der Orden untersteht unmittelbar dem Papst, weshalb Clemens V. den eigenmächtigen Zugriff als Eingriff in seine Zuständigkeit betrachtet. Am 27. Oktober protestiert er gegen die Verhaftungen, die Folter und die Einziehung des Ordensvermögens. 

In Paris beginnen am 19. Oktober die Verhöre der Gefangenen. Das erhaltene Verhörprotokoll erfasst die Aussagen von 138 Templern, darunter Jacques de Molay. Unter dem Druck der Haft, von Drohungen und Folter kommen zahlreiche Geständnisse zustande. Sie bilden eine wesentliche Grundlage des weiteren Verfahrens, sind jedoch keine verlässlichen Beweise für die behaupteten Praktiken. 

Die Verhaftungen leiten die offene Verfolgung des Templerordens in Frankreich ein. Der Orden ist damit noch nicht aufgehoben; darüber entscheidet erst Papst Clemens V. im Jahr 1312. 

19. Oktober 1307
In Paris beginnen die Verhöre der gefangenen Templer

Paris * Sechs Tage nach der Verhaftungsaktion beginnen unter Leitung des dominikanischen Inquisitors Guillaume de Paris, auch Guillaume Imbert genannt, die Verhöre der in Paris festgehaltenen Templer. Im Mittelpunkt stehen die Anschuldigungen gegen den Orden, darunter Christusverleugnung, Kreuzschändung und angeblich obszöne Aufnahmezeremonien. 

Die Gefangenen stehen unter erheblichem Druck; auch Folter wird eingesetzt. Das erhaltene Protokoll dokumentiert die Aussagen von 138 Ordensbrüdern. 

1. Februar 1918
Protestmarsch der Streikenden zum Polizeipräsidium

München-Schwabing * Am Vormittag treffen sich die streikenden Arbeiterinnen und Arbeiter der Bayerischen Geschützwerke, Teile der Belegschaft der Lokomotivfabrik Maffei sowie die Arbeiterinnen und Arbeiter der Lederfabrik Gebrüder Hesselberger und des BMW-Werkes zur Auftaktveranstaltung in der Schwabinger Brauerei. Im Anschluss ziehen sie in einem Protestmarsch zum Polizeipräsidium in der Ettstraße.

Stand bisher die Friedensfrage im Mittelpunkt, so wird nach der Verhaftungsaktion die Freilassung der Gefangenen zur Hauptaufgabe. Zu diesem Zweck hat die Versammlung eine vierköpfige Kommission gewählt, die beim Polizeipräsidenten die Freilassung der Inhaftierten erwirken soll.

Da - nach Aussage des Polizeipräsidenten - die Polizei keine Einflussmöglichkeiten auf die gerichtlichen Entscheidungen hat, muss die Kommission ohne Ergebnis wieder abziehen.