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April 1845
Polizei fordert Stellenvermittlung – Ausbeutung bleibt bestehen

München * Die Untersuchungen der Polizeidirektion über die in der Stadt üblichen Methoden der Stellenvermittlung kommt zum Ergebnis, dass eine solche Erkundigungs-Anstalt nicht nur für Dienstboten und Tagelöhner, sondern generell für alle Dienst-Suchenden geschaffen werden soll. Man denkt dabei insbesondere an die wandernden Handwerker. 

Da die Idee der Erkundungs-Anstalt aber nicht weiterverfolgt wird, beschränkt man sich auf die in der Stadt agierenden gewerblichen Vermittlungsbüros. Doch dadurch können sich die ausbeuterischen Methoden nur noch weiter entwickeln und ausweiten. 

Juli 1879
Der Kampf für städtische Arbeitsvermittler

München * Die Polizeidirektion erlässt Vorschriften für private Stellenvermittler und Vermittlungsbüros der gewerblichen Verbände und Innungen, um arbeitsuchende Menschen vor schlimmer Ausbeutung zu schützen. Es geht um überzogene Gebühren bei un­gewissen Erfolgen. 

Nach einem Bericht des Münchener Gewerkschaftsvereins aus demselben Jahr liegen die Einschreibegebühren für die privaten Arbeitsvermittler zwischen 50 Pfennigen und einer Mark. Nach der Vermittlung eines Arbeitsplatzes ist eine entsprechende Gebühr fällig, die sich nach dem zu erwartenden Lohn ausrichtet. Sie beträgt, bei einem Monatsverdienst von 10 bis 50 Mark, die Hälfte bis zu einem doppelten Monatslohn. Die Vermittlungsgebühr zahlt zuerst der Arbeitgeber, der sie dann zumeist dem Arbeitnehmer vom Lohn abzieht. 

Besonders häufig werden die im Stadtleben noch unerfahrenen Mädchen vom Land ausgenutzt, indem man ihnen Unterkunft und Verpflegung zu überhöhten Preisen anbot. Sie müssen häufig ihre Dienstbücher und Zeugnisse dem Arbeitsvermittler aushändigen, womit sie den unseriösen Stellenvermittlern auf Gedeih und Verderb ausgeliefert sind. Die Mädchen vom Land können sich dadurch weder auf eigene Faust eine Arbeit suchen, noch andere Jobvermittler beauftragen. Erst wenn ein Arbeitsverhältnis mit einem neuen Arbeitgeber geschlossen worden ist, erhalten sie ihre Unterlagen wieder zurück. 

Da die polizeilich erlassenen Vorschriften auch in den folgenden Jahren keine Wirkung zeigen, ist die Einrichtung von zentralen städtischen oder staatlichen Arbeitsvermittlungen ein besonderes Anliegen der Gewerkschaften, deren Einsatz die Münchner Stadtverwaltung letztlich zu einem fortschrittlichen Handeln bewegen wird.