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2. Oktober 1904
Lothar von Trotha erlässt den Vernichtungsbefehl 

Deutsch-Südwestafrika (heute Namibia) * Generalleutnant Lothar von Trotha befiehlt, Herero innerhalb der Kolonie zu erschießen und auch Frauen und Kinder zurückzutreiben. Sein Befehl verschärft die Verfolgung der Menschen, die nach den Kämpfen am Waterberg in die Omaheke geflohen sind. Deutsche Truppen versperren ihnen den Zugang zu Wasserstellen; Tausende sterben. Die einleitenden Vorwürfe gegen die Herero sind Teil von Trothas Rechtfertigung seiner Gewalt. 

Im Vernichtungsbefehl heißt es: „Die Herero sind nicht mehr deutsche Untertanen. Sie haben gemordet, gestohlen, haben verwundeten Soldaten Ohren und Nasen und andere Körperteile abgeschnitten, und wollen jetzt aus Feigheit nicht mehr kämpfen. […] Das Volk der Herero muss das Land verlassen. Wenn das Volk dies nicht tut, so werde ich es mit dem Groot-Rohr [= Geschütz] dazu zwingen.  Innerhalb der deutschen Grenzen wird jeder Herero mit und ohne Gewehr, mit oder ohne Vieh erschossen, ich nehme keine Weiber oder Kinder mehr auf, treibe sie zu ihrem Volk zurück, oder lasse auf sie schießen.“

Ab 3. Oktober 1904
Deutsche Truppen sperren die Fluchtwege aus der Omaheke 

Deutsch-Südwestafrika (heute Namibia) * Nach den Kämpfen am Waterberg fliehen zahlreiche Herero in die trockene Omaheke. Die deutschen Kolonialtruppen unter General Lothar von Trotha besetzen Wasserstellen und versperren Fluchtwege. Wer die Wüste zu verlassen versucht, soll zurückgetrieben werden. Tausende Menschen sterben durch Verdursten, Hunger und Erschöpfung.