11. November 1918
Die Königliche Zivilliste wird Staatseigentum
München-Kreuzviertel * Der Ministerrat erklärt die Königliche Zivilliste als Staatseigentum. Sie wird umbenannt in Verwaltung des ehemaligen Kronguts.
Suchbegriffe: Wittelsbacher Ausgleichsfonds, Fürstenabfindung, Zivilliste, Staatskasse, Verwaltung des ehemaligen Kronguts
Personen: Eisner Kurt