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15. September 1935
Die Nürnberger Gesetze bringen die völlige Entrechtung der Juden

Nürnberg * Mit den Nürnberger Gesetzen wird die völlige Entrechtung der Juden in Deutschland eingeleitet. Sie teilen sie in sogenannte Voll-, Halb- oder Viertel-Juden ein. Das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre verbietet die Eheschließung zwischen Juden und Nichtjuden sowie den außerehelichen Geschlechtsverkehr zwischen ihnen. 

Für „Verbrechen der Rassenschande“ werden hohe Zuchthausstrafen oder KZ verhängt. Unter Zuhilfenahme der „Verordnung gegen Volksschädlinge“ können Angeklagte sogar zum Tode verurteilt werden. Das Reichsbürgergesetz macht Juden zu Bürgern zweiter Klasse. 

Anton von Arco gehört damit zu den Halbjuden, doch sein Ruhm als Eisner-Mörder schützt ihn vor weiteren Verfolgungen. 

5. November 1942
Überfall auf die Museum-Lichtspiele

München-Au * Unter „Ausnutzung der Verdunkelung“ überfällt der 33-jährige Wilhelm Heppert die Kassiererin der Museum-Lichtspiele und raubt den Betrag von 150 Mark. Der Räuber wird von einem Wehrmachtsangehörigen gefasst und der Polizei übergeben. Er wird vor ein Sondergericht gestellt und als „Volksschädling“ zum Tode verurteilt. Eine Begnadigung lehnt das Gericht ab.

Mai 1947
Johann Reichhart wird in das „Internierungslager Moosburg“ gebracht

Moosburg * Der „Scharfrichter“ Johann Reichhart wird in das „Internierungslager Moosburg“ gebracht, wo er im Kreis der Nazi-Prominenz auf sein Verfahren warten muss.

Diese sieht in ihm einen „amerikanischen Henkersknecht“, der als „Vaterlandsverräter und Volksschädling“ den Tod verdient. 

Reichhart schneidet sich die Pulsadern auf, wird gerettet und von den Nazi-Bonzen erneut verfolgt. Die Ärzte retten wieder sein Leben.