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15. November 1918
Kurt Eisners Regierungsprogramm

München * Die von der Regierung des Volksstaates Bayern veröffentlichte Kundgebung trägt unverkennbar die schwärmerisch-idealistische Handschrift von Kurt Eisner.

Der Aufruf „An das bayerische Volk“ mit seinen konkreten Hinweisen wird von den Zeitgenossen „wegen der realistischen Zustandsbeschreibung und der Ausgewogenheit der darin angekündigten Maßnahmen“ als offizielles Regierungsprogramm verstanden und findet selbst bei der bürgerlichen Presse positive Aufnahme.

Darin wird einerseits

  • die volle Freiheit der Religionsgesellschaften und die Ausübung ihres Kultus gewährleistet.
  • Andererseits fordert Eisner die gleiche Freiheit für die Schule wie für die Kirche.
  • Ein neues Volksschulgesetz mit fachmännischer Schulaufsicht wird darin angekündigt.
  • Das bedeutet die Beseitigung der geistlichen Schulaufsicht und damit die Ausschaltung des bisherigen starken kirchlichen Einflusses auf das Schulwesen.

Neu stellen sich auch die Fragen

  • der staatlichen Alimentierung,
  • der steuerlichen Behandlung und
  • dem öffentlich-rechtlichen Charakter der Kirche sowie
  • der Besetzung der Bischofsstühle und der Pfarreien. 
1921
Das Reichsgericht erklärt bayerischen Alleingang für verfassungswidrig

Berlin - München * Das Reichsgericht erklärt den bayerischen Alleingang der Unvereinbarkeit zwischen Ehe und Lehrberuf, also das Zölibat für Lehrerinnen, für verfassungswidrig und beendet.  

Trotzdem kommt es in Bayern immer wieder zu Entlassungen verheirateter Frauen. Selbst Dienstwohnungen I. Ordnung können Lehrerinnen nicht erhalten, da sie den männlichen Lehramtsinhabern vorbehalten sind.