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4. Januar 1919
Das Vorläufige Staatsgrundgesetz der Republik Bayern wird beschlossen

München-Kreuzviertel - Freistaat Bayern * Das Vorläufige Staatsgrundgesetz der Republik Bayern wird beschlossen. Es bildet die Grundlage der Landtagswahlen am 12. Januar 1919. In der Präambel zur Republik heißt es:

  • „In der Stunde höchster Not aber, raffte sich dieses ohnmächtige Volk auf, zertrat in gewaltiger revolutionärer Erhebung das schuldige System der Vergangenheit und riß die Macht an sich.
  • Das politisch ohnmächtige Volk wurde durch die Revolution das freieste“.

Der Freistaat Bayern wird von einem Einkammersystem und einem Kabinett gemeinsam regiert. Dem Kabinett steht die oberste vollziehende Gewalt zu. Ihm bleibt außerdem das Recht vorbehalten, innerhalb von vier Wochen eine Volksabstimmung über jedes vom Parlament verabschiedete Gesetz zu verlangen. Im Artikel 7 des Staatsgrundgesetzes heißt es dazu: „Entscheidet die Volksabstimmung gegen den Landtag, so ist er aufzulösen. Entscheidet sie gegen das Gesamtministerium, so hat es zurückzutreten.“ 

Im Staatsgrundgesetz wird auch festgelegt,

  • dass das Unterrichtswesen in Bayern ab sofort eine staatliche Angelegenheit ist.
    Der Religionsunterricht ist damit nicht mehr eine allein den Glaubensgemeinschaften obliegende Angelegenheit,
  • die Abschaffung der Adelstitel,
  • die Einführung des Frauenwahlrechts.

Dass die Räte im Vorläufigen Staatsgrundgesetz mit keinem Wort erwähnt werden, ist den Liberalen und dem rechten Flügel der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands zu verdanken. 

Der Artikel 17 bestimmt: „Bis zur endgültigen Erledigung des Verfassungsentwurfs, der dem Landtag sofort nach seinem Zusammentritt vorgelegt werden muss, übt die revolutionäre Regierung die gesetzgebende und vollziehende Gewalt aus.“ Dadurch kann die Eisner-Regierung auf legaler Grundlage die Herrschaft über Bayern auch noch nach der Wahl am 2. Februar 1919 in der Rheinpfalz ausüben. 

17. März 1919
Johannes Hoffmann (SPD) einstimmig zum Ministerpräsidenten gewählt

München-Kreuzviertel * Der Bayerische Landtag tritt unter erhöhten Sicherheitsmaßnahmen zu seiner ersten Sitzung seit dem 21. Februar zusammen. Die Abgeordneten müssen nacheinander vier Leibesvisitationen und Ausweiskontrollen über sich ergehen lassen. 

Eine neue Regierung unter dem Vorsitz des Mehrheitssozialdemokraten Johannes Hoffmann wird eingesetzt und mit einem Ermächtigungsgesetz mit umfangreichen Vollmachten ausgestattet. 

Johannes Hoffmann wird auf der Basis des noch von Kurt Eisner vorbereiteten Vorläufigen Staatsgrundgesetzes vom 17. März 1919 zum Ministerpräsidenten des Freistaats Bayern gewählt. Er wird deshalb auch als erster parlamentarischer, also vom Vertrauen des gewählten Landtags getragener Ministerpräsident bezeichnet. Aus diesem Grund ist - bis zum heutigen Tag -  in der Bayerischen Staatskanzlei in der Galerie der Ministerpräsidenten kein Bild von Kurt Eisner aufgenommen worden. 

Der Landtag nimmt das vorläufige Staatsgrundgesetz des Freistaates Bayern an. Darunter das Gesetz über die Aufhebung des bayerischen Adels.