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23. April 1504
König Maximilian I. verhängt über Herzog Ruprecht die Reichsacht

Augsburg * König Maximilian I. belehnt den Münchner Herzog Albrecht IV. mit den Ländern von Herzog Georg dem Reichen und verhängt über Herzog Ruprecht von der Pfalz und seinen Anhängern die Reichsacht. 

Herzog Albrecht IV. und sein Sohn Herzog Wilhelm IV. verfügen über ein Heer von insgesamt 60.000 Mann. Diese setzen sich zusammen aus baierischen und königlichen Truppen sowie der Reichstadt Nürnberg, die alleine 5.000 Mann stellt, und andere Unterstützer wie der Schwäbische Bund, Herzog Ulrich von Württemberg und Markgraf Friedrich II.. 

23. April 1516
Das gesamtbayerische Reinheitsgebot: Strenge Regeln für die Brauer

Ingolstadt * Auf dem Landtag in Ingolstadt verkünden die Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. eine neue Landes- und Polizeiordnung. Die darin enthaltene Landesfreiheitserklärung bestimmt bis zur Aufhebung der landständischen Korporation im Jahr 1808 das Verhältnis zwischen der Landschaft und dem Landesherrn. 

Das „Buch der gemeinen Landpolizei, Landesordnung, Satzung und Gebräuche des Fürstentums Ober- und Niederbaiern“ enthält auch Vorschriften darüber, „wie das Bier im Sommer und Winter auf dem Land ausgeschenkt und gebraut werden soll“. Dieser Abschnitt wird erst im 20. Jahrhundert als Bayerisches Reinheitsgebot bezeichnet. 

Das gesamtbaierische Reinheitsgebot übernimmt wesentliche Vorschriften des Münchner Biergesetzes. Es regelt nicht nur die zulässigen Zutaten, sondern auch die Bierpreise und den Ausschank. In neuhochdeutscher Übersetzung lautet der betreffende Abschnitt: 

  • „Wir verordnen, setzen und wollen mit dem Rat unserer Landschaft, dass forthin überall im Fürstentum Bayern, sowohl auf dem Lande als auch in unseren Städten und Märkten, die keine besondere Ordnung dafür haben, von Michaeli bis Georgi eine Mass oder ein Kopf Bier für nicht mehr als einen Pfennig Münchner Währung und von Georgi bis Michaeli die Mass für nicht mehr als zwei Pfennig derselben Währung, der Kopf für nicht mehr als drei Heller, bei Androhung der unten angeführten Strafe, gegeben und ausgeschenkt werden soll. 
  • Wo aber einer nicht Märzenbier, sondern anderes Bier brauen oder sonst wie haben würde, soll er es keineswegs für mehr als einen Pfennig je Mass ausschenken und verkaufen. 
  • Ganz besonders wollen wir, dass forthin überall in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande für kein Bier mehr Zutaten als allein Gerste, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen. 
  • Wer diese unsere Anordnung wissentlich übertritt und nicht einhält, dem soll von seiner Gerichtsobrigkeit zur Strafe dieses Fass Bier, sooft es vorkommt, unnachsichtlich weggenommen werden. 
  • Wo jedoch ein Gauwirt von einem Bierbrauer in unseren Städten, Märkten oder auf dem Lande einen, zwei oder drei Eimer Bier kauft und wieder an das gemeine Bauernvolk ausschenkt, soll ihm allein und sonst niemandem erlaubt sein, die Mass oder den Kopf Bier um einen Heller teurer als oben vorgeschrieben auszuschenken.“

 Wie stark das Misstrauen gegenüber den Brauern bereits zu dieser Zeit ist, zeigt auch die Verpflichtung zur Eidesleistung. Der Eid soll den mit dem Bierbrauen Beauftragten verdeutlichen, wie ernst die Herzöge die Einhaltung der Vorschriften nehmen. 

Darüber hinaus sind die Brauer verpflichtet, Bier „nach Notdurft“, also in ausreichender Menge, herzustellen und damit den Bedarf der Bevölkerung zu decken. Selbst bei hohen Rohstoffpreisen und geringen Gewinnaussichten dürfen sie die Produktion nicht eigenmächtig verringern. 

In der ursprünglichen Fassung des Biergesetzes wollten die Herzöge den Brauern noch erlauben, gleichzeitig Einpfennig- und Zweipfennigbier zu brauen. Dabei sollten sie jedoch jeweils nur eine der beiden Sorten ausschenken dürfen. Ein solches Maß an Vertrauen erscheint letztlich zu groß. Deshalb erhält der endgültige Gesetzestext folgende Fassung: 

„Es sollen auch all Bräuen eins jeden Jahrs auf einem nämlichen Tag, den die Beschauer verkünden, zu denselben Beschauern kommen und ihnen ein jeder Bräu ansagen, was Biers, zu einem oder zweien Pfennigen, er brauen will; dasselbe Bier soll er alsdann ein Jahr nächst folgend ganz ausbrauen und schenken und kein anderes.“ 

Für diese Regelung ist vor allem die Befürchtung ausschlaggebend, die Brauer könnten unterschiedlich teure Biere miteinander vermischen. Das Reinheitsgebot von 1516 dient somit nicht allein der Festlegung der erlaubten Zutaten. Es soll zugleich die Bierpreise begrenzen, die Versorgung der Bevölkerung sichern und Verstöße der Brauer und Wirte verhindern. 

1526
Die Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. erlassen eine „Ordnung der Klaider“

München - Landshut * Von den Herzögen Wilhelm IV. und Ludwig X. wird im wiedervereinigten Baiern erneut eine „Ordnung der Klaider“ mit dem Untertitel „Von Überflißigkeit der Klaider“ erlassen.

Diese mit den Landständen abgestimmte Bekleidungsvorschrift ist sehr umfangreich und ausführlich. Sie teilt die baierische Bevölkerung in 17 Gruppen ein, was jedoch keine rangmäßige Einstufung bedeutet.

  • So bilden die Frauen und Töchter des Adels, der Patrizier-Geschlechter, der Kaufleute und reichen Bürger sowie der Handwerksmeister jeweils eine eigene Gruppe.
  • Die dem „Hofgesindt“ zugerechneten oberen Beamten wie die fürstlichen Räte und die nicht-adeligen Sekretäre sind mit den Patrizier-Bürgergeschlechtern gleichgestellt.
  • Der ebenfalls zum „Hofgesindt“ gehörende höhere Beamtenstand, wozu die fürstlichen Pfleger, Richter, Kastner, Mautner, Zöllner, Ungelter, Forstmeister, oberste Jäger, Futterschreiber, Küchenschreiber und Mundköche gehören, sind kleidungstechnisch im selben Rang wie die Kaufleute und die reichen Bürger.
  • Der gemeine Bürger ist dem Handwerksgesellen und
  • der Tagelöhner dem Bauern gleichgestellt.

Das ergibt insgesamt acht Standesgruppen. 

10. Juni 1530
Großer Empfang für Kaiser Carl V.

München * Kaiser Carl V. hält sich vom 10. bis zum 14. Juni in München auf. Der Besuch des Kaisers ist natürlich der gesellschaftliche Höhepunkt der Residenzstadt in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts.

Als sich am Freitag vor Pfingsten der ranghöchste deutsche Adelige in Begleitung seines Bruders, König Ferdinand von Böhmen, mehreren Herzögen, Mark- und Pfalzgrafen sowie geistlichen Würdenträgern, den Mauern der Stadt nähert, veranstalten die Münchner ein Riesenspektakel mit einer unglaublichen Prachtentfaltung. 

10. Juni 1530
Ein Manöverspiel für die kaiserliche Gefolgschaft

Ramersdorf - Haidhausen - München * Die kaiserliche Gefolgschaft wird kurz hinter Ramersdorf, auf einer Lüften genannten Schafweide, von einer festlich herausgeputzten Ritterschar begrüßt, die den Rahmen für ein Manöverspiel bilden.

Wie der Historiker Sigmund Riezler in seiner Baierischen Geschichte berichtet, ist hier „mit den herzoglichen Heerpaukern und Trompetern die Reiterei der Landsassen und Hofbeamten aufgestellt, 550 Pferde stark, darunter etwa 300 in vollständiger Rüstung, Blankharnisch, Armzeug, Knieköpfen, die Rosse mit Eisenstrinen, alle in roten Röcken mit dem herzoglichen Wappen auf dem Ärmel, eine buntschimmernde Masse, überragt von langen, schwarz und weiß bemalten Spießen mit schwarzen Fransen. An den Anführern bewundert man damastene Röcke, goldene Ketten und vergoldete Waffen“.

Jeder Reiter hat hinter sich einen Pagen, der ihm die Lanze und den Helm mit wallenden Federn trägt. Ein alter Kriegsmann, der Ritter Dietrich von Knöringen, befehligt diese glänzende „cavalli alla borgognona“.

Um den Empfangsplatz bilden einhundert Feldgeschütze - Quartanen, Schlangen, Falkonetlein und Mörser - einen Halbkreis, wobei die Zuschauer ganz besonders eine achtzehn Fuß lange, hölzerne, mit Eisenringen umwickelte Büchse interessiert. Diese haben baierische Truppen im Jahr 1525 vor Rastatt den aufständischen Bauern abgenommen. 

10. Juni 1530
Ein Manöver mit vielen Toten und Verletzten

München - Haidhausen * Der eigentliche Höhepunkt soll aber erst rund achthundert Meter weiter kommen, etwa an der Stelle des heutigen Rosenheimer Platzes. Dort ist innerhalb von wenigen Tagen - fast nach Hollywood-Manier - eine wehrhaft aussehende Burg mit vier Türmen und Bastionen aus Holz, Leinwand und Farbe errichtet worden. Alles wirkt sehr realistisch.

In der Festung warten einhundert schwerbewaffnete Männer, bis die Gäste auf der Ehrentribüne Platz genommen haben. Auf ein Zeichen Herzog Wilhelms IV. rücken die von Ramersdorf kommenden Angreifer heran und es kommt unausweichlich zur Schlacht, bei der sechzehnhundert Mann unter ohrenbetäubendem Kriegsgeschrei das Schloss stürmen.

Nachdem einige an die Mauern gelehnte Sturmleitern von den Verteidigern der Burg umgestoßen worden sind und sich dabei die Angreifer und das nachdrängende Fußvolk etliche Blessuren zugezogen haben, „überkam beide Seiten eine große, unbändige Wut“, schreibt unser Zeitzeuge. Und da es sich sowohl bei der Burgbesatzung als auch bei den Angreifern um „temperamentvolle, rauflustige und keine Schmähung duldende Altbaiern” handelt, wird aus dem zur Ergötzung des Kaisers veranstaltetem Scheingefecht sehr schnell blutigster Ernst.

Die Manöver-Gegner dreschen derart rabiat aufeinander ein, dass am Ende acht Tote und eine unbekannte Zahl von Männern verletzt liegen bleibt. Das wird von den Ehrengästen auf ihren Tribünen natürlich nicht bemerkt. Immerhin erhalten die Getöteten ein Begräbnis auf dem Salvatorfriedhof und deren Witwen und Waisen ein jährliches Gnadengeschenk aus der landesherrlichen Privatschatulle.

Auf dem Manöverfeld schießen die Angreifer die Burg später schließlich noch in Trümmer und Fetzen. Der Chronist vermerkt: „Mit ungeheuerem Krachen entluden sich alle Geschütze auf einmal.” Immerhin zeigt sich Kaiser Carl V. von dem Manöver und der dabei gezeigten baierischen Kampfkraft mächtig beeindruckt.

10. Juni 1530
Begrüßung mit Prachtentfaltung und lebenden Bildern

München - Haidhausen * Nach der Schlacht bei Haidhausen setzt sich der Festzug wieder in Richtung München in Bewegung. Als die hochrangigen Persönlichkeiten von der Stadt aus sichtbar werden, beginnt ein aufwendig inszenierter Empfang:

  • In ganz München läuten die Glocken.
  • Von Türmen und Stadtmauern werden Salutschüsse abgefeuert.
  • Auf der Isarbrücke findet ein Fischerstechen statt.
  • Über dem Isartor schwebt ein Ballon in Gestalt eines fliegenden Drachens.
  • Noch darüber ziehen weiß-blaue Fahnen mit dem bayerischen Wappen vorbei – getragen von einem Schwarm Tauben.

Entlang des weiteren Weges erwarten die Gäste die damals beliebten „lebenden Bilder“ – aufwendig inszenierte Schauspiele mit drastischen Szenen. Je blutiger die Darstellung, desto größer offenbar das Interesse. An diesem Pfingstfreitag bekommen die Münchner reichlich Spektakel geboten.

  • Auf einer Bühne bei der Hochbrücke im Tal wird die Geschichte der biblischen Königin Esther gezeigt, die als Gemahlin des persischen Königs Xerxes I. ihrem jüdischen Volk zur blutigen Rache verhilft.
  • Das zweite Bild zeigt die Skythenkönigin Tomyris, wie sie das abgeschlagene Haupt des Perserkönigs Cyrus in einen Eimer voller Blut stößt. „Der Schauplatz bei den städtischen Fleischbänken war dafür nicht übel gewählt“, bemerkt der Historiker Siegmund Riezler trocken.
  • Auf einer dritten Bühne in der Burgstraße lässt der Perserkönig Cambyses II. einen ungerechten Richter hinrichten, dessen Haut abziehen und damit einen Sessel beziehen. Auf diesem muss der Sohn des Verurteilten Platz nehmen – als Mahnung, künftig gerecht zu urteilen.
  • Weitere Darstellungen zeigen das Herausreißen eines Herzens aus der geöffneten Brust eines Opfers und ähnliche Grausamkeiten, die vom Publikum offenbar mit Zustimmung aufgenommen werden. Lediglich der Kaiser zeigt sich laut einem Augenzeugen „ein wenig befremdet ob des vielen Blutes“.

Der päpstliche Legat Lorenzo Campeggi soll dazu angemerkt haben, die Szenen seien nicht ohne versteckte Anspielung inszeniert worden: Man könne sie als Warnung an die „Ketzer“ verstehen – für den Fall, dass diese den von Seiner Majestät angebotenen Gottesfrieden nicht annähmen, werde man zu härteren Mitteln greifen. 

11. Juni 1530
Das Programm für Kaiser Carl V. geht weiter

München - Perlach * Das Programm für Kaiser Carl V. geht weiter. Die Gäste und die Gastgeber pflegen das Waidwerk und begeben sich zur Hirschjagd auf die Perlacher Haid. Mehr als einhundert Hirsche finden bei dieser eingestellten Jagd den Tod. Der päpstliche Legat Campeggi würdigt das Abschlachten von zuvor eingefangenen Tieren später als „schönste Hirschjagd der Welt“

11. Juni 1530
Ein 70.000 Gulden teuerer Prunk und Glanz für den Kaiser

München-Graggenau * Danach gibt es im Lusthaus im Hofgarten ein Menü. „Um ein Uhr nachts“, nach dem 32. Gang, gibt der Kaiser das Zeichen zum Aufbrechen. Man verlässt den Hofgarten, um anschließend am Tanz im Rathaus teilzunehmen, wo „die schönsten Frauen des Landes bis gegen vier Uhr früh morgens im Reigen sich schwangen“.

Der 70.000 Gulden teuere Prunk und Glanz soll beim Habsburger Kaiser den Eindruck entstehen lassen, dass bei den Wittelsbachern kein Mangel besteht. Das dazu notwendige Geld hat der Baiernherzog Wilhelm IV. ein Jahr zuvor dem Volk als Türkenkriegssteuer abgepresst. 

3. August 1548
Das Privileg Weißbier zu brauen und zu verkaufen

München - Degenberg * Reichsfreiherr Hans VI. von Degenberg erhält von Herzog Wilhelm IV. das Privileg, im nordostbayerischen Raum „vor dem Behaimer Waldt ennhalb der Thunaw (Donau)“ Weißbier zu Brauen und zu verkaufen. Der Degenberger betreibt Brauhäuser in Zwiesel, Schwarzach und Linden.