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13. Mai 1553
Die festgelegte Brauzeit

München * Eine baierische Brauordnung von 1539, spätestens jedoch ein herzogliches Dekret vom 13. Mai 1553, legt fest, dass untergäriges Bier nur während des Winterhalbjahres gebraut werden darf. Die Brausaison beginnt am 29. September, dem Michaelistag, und endet am 23. April, dem Georgstag. 

Die zeitliche Beschränkung ist notwendig, weil die untergärige Hefe für den Gärungsprozess niedrige Temperaturen benötigt. Dabei geht man davon aus, dass die durchschnittliche Außentemperatur während dieses Zeitraums kaum über 10,4 Grad Celsius steigt. 

13. Mai 1553
Winterbier und Sommerbier

München * Das verhängte Sommersudverbot zwingt die Brauer, zu Beginn der Brausaison zunächst ein schnell reifendes, hopfen- und alkoholärmeres Bier herzustellen. Dieses Winterbier benötigt nur eine kurze Lagerzeit und kann rasch ausgeschenkt werden. 

Bis Ende März müssen die Brauer anschließend so viel untergäriges Bier in ihren Kellern einlagern, dass der Vorrat für den gesamten Sommer ausreicht. Dieses Sommerbier muss wegen der höheren Temperaturen besonders lange haltbar sein, da ständig die Gefahr besteht, dass es sauer wird. Für seine Herstellung verwenden die Brauer mehr Malz. Dadurch steigen die Stammwürze und der Alkoholgehalt. Zusätzlich geben sie dem Bier mehr Hopfen bei, um seine Haltbarkeit weiter zu erhöhen. Anschließend lagert das Sommerbier in den tiefen Kellern am Gasteigberg und an der Schwanthaler Höhe. Ausgeschenkt wird es erst nach dem Ende der Brausaison. 

Dennoch verdirbt das Bier immer wieder, weil die Münchner Lagerkeller nicht ausreichend kühl sind. Für die Brauer bedeutet dies nicht nur einen finanziellen Schaden, sondern auch den Verlust der eingesetzten Rohstoffe Hopfen und Malz. 

25. April 1811
Festgelegte Mengen und Brauerträge

München * Das Bierregulativ bestimmt außerdem, welche Biermenge ein bayerischer Brauer aus einem Scheffel trockenem Malz herstellen muss. Ein Scheffel entspricht 222,34 Litern. Daraus sind sieben Eimer Sommerbier oder acht Eimer Winterbier zu brauen. 

Ein baierischer Eimer umfasst 60 Mass. Bei einem Inhalt von 1,069 Litern je Mass entspricht dies rund 64 Litern. Für jeden Scheffel Malz sind zudem drei Pfund Hopfen vorgesehen. Aus 225 Scheffeln Malz müssen demnach 1.800 Eimer Winterbier oder 1.575 Eimer Sommerbier entstehen. Umgerechnet sind dies 108.000 Mass Winterbier beziehungsweise 94.500 Mass Sommerbier. 

25. April 1811
Zweifel am staatlichen Bierregulativ

München * Das königlich-baierische Bierregulativ von 1811 erweist sich in der Praxis als wenig realitätsnah. Bei genauerer Betrachtung fällt auf, dass es eine bestimmte Menge Malz einem daraus herzustellenden Bierertrag gegenüberstellt. Die Qualität des Malzes ist dabei nicht näher definiert; vorgeschrieben ist lediglich, dass es trocken sein muss. 

Malzmenge und Bierertrag lassen sich jedoch nicht gleichzeitig überprüfen, sondern nur vor beziehungsweise nach dem Brauvorgang. Sind aus einem Scheffel Malz erst einmal sieben Eimer Sommerbier gebraut, ist das Malz aufgebraucht. Fehlt anschließend auch noch ein Teil des Bieres – etwa aufgrund des Durstes der Brauer und ihrer Knechte –, ist für die „Ausmittelung der tarifmäßigen Zusammenhänge“ kaum noch eine verlässliche Grundlage vorhanden. 

Trotz des staatlichen Bierregulativs bleibt die durstige Bevölkerung misstrauisch. Viele Menschen verdächtigen die Brauer, bei der Herstellung zu betrügen und für ihr „Gwasch“, also vermeintlich dünnes oder minderwertiges Bier, einen zu hohen Preis zu verlangen. Die Obrigkeit beteuert zwar immer wieder, das Bierregulativ sei von „kristallener Klarheit“. Die Bevölkerung teilt diese Auffassung jedoch nur bedingt. Das Misstrauen der Biertrinker gegenüber den Brauern bleibt deshalb auch im 19. Jahrhundert stark ausgeprägt. 

Bier gilt in dieser Zeit vor allem als Nahrungs- und Alltagsgetränk, nicht als Luxusgut. Selbst Gegner des Branntwein- und Kaffeekonsums empfehlen es als Alternative zu hochprozentigem Alkohol und bekämpfen den „Fusel“ gewissermaßen mit Bier. 

25. April 1811
Staatliche Festsetzung des Bierpreises

München * König Max I. Joseph erlässt eine Verordnung über die künftige Regulierung des Biersatzes im Königreich Bayern. Das sogenannte Bierregulativ ist somit eine königliche Verordnung und kein vom Landtag verabschiedetes Gesetz. 

Bis zur Aufhebung des Bierregulativs im Jahr 1865 bestimmen die Obrigkeit und die Regierung maßgeblich über den bayerischen Bierpreis. Dieser richtet sich daher nicht nach den Grundsätzen des freien Marktes und kann auch von den Brauern nicht eigenständig festgesetzt werden. 

23. April 1844
Der Münchner Bierkrawall von 1844

München * Nur ein Jahr nach den Ausschreitungen von 1843 erhebt sich die biertrinkende Bevölkerung erneut. Dieses Mal kommt es zu einem schweren Krawall, bei dem Menschen verletzt und zahlreiche Einrichtungen beschädigt werden. 

Mit dem Beginn des sommerlichen Brauverbots am Georgstag gibt die Obrigkeit den Preis für das Sommerbier bekannt. Da dessen Herstellung aufwendiger ist und das Bier einen höheren Alkoholgehalt besitzt als das Winterbier, liegt auch sein Preis höher. Mit dem Beginn des Sommerbierausschanks steigt der Preis um einen halben Kreuzer beziehungsweise zwei Pfennige. Eine Maß kostet nun sechseinhalb statt sechs Kreuzer - oder 26 statt 24 Pfennige. Die Erhöhung entspricht etwa dem damaligen Preis einer Semmel. 

Auf den ersten Blick erscheint der Aufschlag moderat, zumal die Verbraucher dafür ein gehaltvolleres Bier erhalten. Dennoch löst er heftigen Widerstand aus. Der Zorn der Aufständischen richtet sich weniger gegen den König und die königliche Regierung, die den Bierpreis festsetzen, als gegen die Brauereien und deren Einrichtungen. 

In der Bevölkerung gelten die Brauer zunehmend als rücksichtslose Unternehmer, die technische Neuerungen vor allem zur Vergrößerung ihres Gewinns einsetzen. Viele Biertrinker haben den Eindruck, mit jeder Maß zum wachsenden Wohlstand der Brauereibesitzer beizutragen. Diese Wahrnehmung mobilisiert offenbar mehr Menschen als manche politische Forderung oder Ideologie. 

Klagen über den Bierpreis sind in München weit verbreitet und keineswegs auf die unteren Bevölkerungsschichten beschränkt. Ein zeitgenössischer Beobachter stellt fest, der Fremde werde, „wohin er sich auch fragend wendet“, stets auf Beschwerden über den hohen Bierpreis sowie über den vermeintlich unverhältnismäßigen Gewinn und die „unmäßige Bereicherung der Brauer auf Kosten des Publikums“ stoßen. Solche Klagen seien sogar „in den höheren Schichten der Bevölkerung, in den Gesellschaften der gebildeten Stände“ zu hören. 

1. Oktober 1844
König Ludwig I. senkt den Bierpreis im Hofbräuhaus

München * König Ludwig I. reagiert auf die angespannte Lage. Im königlichen Hofbräuhaus lässt er den Preis für das weniger gehaltvolle Winterbier auf fünf Kreuzer je Maß senken. Damit will er, wie es in der Begründung heißt, „der arbeitenden Klasse und dem Militär einen gesunden und wohlfeilen Trunk […] bieten“. 

Die Preissenkung beruhigt die Lage zunächst, kann die wachsende politische und soziale Unzufriedenheit jedoch nicht dauerhaft beseitigen. Vier Jahre später gerät die Monarchie während der Revolution von 1848 erneut unter starken Druck. Am 20. März 1848 dankt Ludwig I. zugunsten seines Sohnes Max II. ab.

17. Oktober 1848
Die Polizei hält sich zurück

München * Am Nachmittag des 17. Oktober 1848 ziehen erneut Menschenmengen durch München. Mit Johlen und Pfeifen fordern sie, den Preis für das Winterbier auf vier Kreuzer je Maß zu senken. Als ihre Forderung ohne Reaktion bleibt, eskaliert die Lage erneut: Fensterscheiben gehen zu Bruch, und Steine fliegen in die Wohnräume der Brauereibesitzer. 

Die zahlenmäßig unterlegene Münchner Polizei greift nicht ein. Ein Beobachter begründet diese Entscheidung später: „Ich habe nämlich eingesehen, die Gendarmerie in ihrer geringen Stärke dem Publikum gegenüber nichts auszurichten vermag, und dass deren Erscheinen und Einschreiten die Wuth der Tumultanten nur vergrößern würde! Dieserhalb beließ man die Polizeitruppen in ihrem Hauptquartiere an der Weinstraße.“ 

Der Magistrat lässt sogar eine Kompanie Linieninfanterie vor der Polizeidirektion aufmarschieren, um das Gebäude und die dort versammelten Ordnungskräfte zu schützen. 

Später entsteht die Vermutung, der Regierung sei der Bierkrawall nicht ungelegen gekommen, weil er die Aufmerksamkeit von weitergehenden politischen Forderungen ablenkt. Ob die Behörden die Ausschreitungen tatsächlich aus diesem Grund dulden, lässt sich jedoch nicht belegen. 

17. Oktober 1848
Der Oktoberaufstand von 1848 beginnt

München * Am frühen Morgen ziehen Menschenmengen durch die Münchner Straßen. Unter den Protestierenden befinden sich Soldaten, Handwerksgesellen, Jugendliche und Frauen. Sie verlangen, den Preis für eine Mass Bier auf vier Kreuzer zu senken. Schon bald gehen die ersten Fensterscheiben zu Bruch. In Wirtshäusern und Geschäften kommt es zu Verwüstungen. 

Der Bierpreis ist jedoch nicht die alleinige Ursache der Ausschreitungen vom 17. und 18. Oktober. Die Münchner Brauer bieten das Winterbier bereits für viereinhalb Kreuzer beziehungsweise 18 Pfennige je Mass an. Damit liegt ihr Preis zwei Pfennige unter dem amtlich festgesetzten Satz. Dennoch fordern die Aufständischen eine weitere Senkung auf vier Kreuzer. Der Protest bringt somit auch die allgemeine soziale und politische Unzufriedenheit des Revolutionsjahres zum Ausdruck. 

29. September 1872
Erstmals wird auf der Wiesn das sogenannte Märzenbier ausgeschenkt

München-Theresienwiese - München-Au * Bis 1872 wird auf der Wiesn das sogenannte Sommerbier ausgeschenkt. Nachdem der Sommer dieses Jahres sehr heiß gewesen ist, gingen dem Leistbräu die Vorräte an Lagerbier aus. Michael Schottenhamel will auf dem Oktoberfest jedoch kein Winterbier ausschenken, weshalb er Sedlmayr‘s Märzenbier zum Ausschank bringt. 

Der Bierpreis liegt mit 12 Kreuzern 3 Kreuzer über dem üblichen Preis, was den Polizeipräsidenten wegen zu erwartender Bierkrawalle schlecht schlafen lässt. Michael Schottenhamel meint dazu nur: „Wann d‘Münchner was richtig‘s kriag‘n, na schaug‘n sie‘s Geld net o!“ Und tatsächlich, das neue Münchner Bier findet einen derartigen positiven Anklang, dass bald alle Brauereien ein Märzenbier entwickeln.