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8. November 1918
Eine verspätete aber richtige Nachricht

München - Freistaat Bayern * Die Bayerische Staatszeitung bringt auf der ersten Seite noch des Aufruf des inzwischen abgesetzten Innenministers Dr. Friedrich Ritter von von Brettreich vom 6. November. Darin heißt es: „[…] Die Bevölkerung darf überzeugt sein, dass sie gegen jegliche Willkür und Gewalttätigkeit den ausreichenden Schutz finden wird, den das ganze Volk von seiner Regierung erwartet.“ 

14. November 1918
Wie passen Beamtentum und Volksstaat zusammen ?

München - Freistaat Bayern * Der vom Ministerialrat im Staatsministerium des Innern, Dr. Franz Xaver Schweyer, verfasste Leitartikel der Bayerischen Staatszeitung beschäftigt sich mit der Frage „Beamtentum und Volksstaat“.

Dr. Schweyer schreibt: „Während der einfache Straatsbürger seine Stellung zu der neuen Regierung sich einstweilen vorbehalten und die Entwicklung der Dinge abwarten kann, war der Beamte, vor allem der Staatsbeamte, in die bittere Notwendigkeit versetzt, binnen weniger Stunden sich zu entscheiden, ob er der neuen Regierung seine Arbeitskräfte zur Verfügung stellen und seine Amtsgeschäfte fortführen kann und darf oder ob er, ohne Rücksicht auf weitgehende wirtschaftliche Folgen für sich und seine Familie seine Tätigkeit einstellen soll.” 

27. Februar 1919
Versammlungen und Ansammlungen jeder Art verboten

München * Zum Schutze der Räterepublik wird verfügt, dass Versammlungen und Ansammlungen jeder Art verboten sind. Ab 19 Uhr müssen alle Nichtdiensttuenden und Zivilisten die Straßen verlassen haben. Die vom Stadtkommandanten Oskar Dürr und vom Polizeipräsidenten Josef Staimer unterzeichnete Anordnung wird in der Bayerischen Staatszeitung veröffentlicht. 

8. Mai 1919
Missgriffe können nicht ganz vermieden werden!

München * Die halbamtliche Bayerische Staatszeitung rechtfertigt die standrechtlichen Erschießungen mit der Aussage:

„Die Bevölkerung verurteilt aufs Schwerste jene feigen Häuserschützen, die aus dem Hinterhalt Angehörige der Regierungstruppen heimtückisch niederknallen, und versteht es, dass solche Schützen, wo sie auf der Tat oder mit der Schusswaffe ertappt werden, nach dem Grundsatz ‚Auge um Auge, Zahn um Zahn!‘ an die Wand gestellt werden.“

Und natürlich muss nach Auffassung der Bayerischen Staatszeitung Verständnis dafür aufgebracht werden, „dass in der Erregung des Augenblicks vielleicht Missgriffe nicht ganz vermieden werden können“