28. August 1943
Diskriminierende Sitzplatzvorschriften für Zwangsarbeiter
Deutsches Reich * Eine Bekanntgabe von Beförderungsvorschriften legt fest, dass polnische Zivilarbeiterinnen und Zivilarbeiter sowie sogenannte „Ostarbeiter“ in Eisenbahnzügen Sitzplätze nur einnehmen dürfen, wenn andere Reisende nicht stehen müssen. Bei Gruppentransporten sollen sie möglichst von den übrigen Fahrgästen getrennt und in besonderen Wagen oder Abteilen untergebracht werden.
Damit setzt das NS-Regime seine rassistische Ausgrenzung auch im öffentlichen Verkehr durch.