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Ab 1619
Der Festungsbau verändert das Lehel und begünstigt die Entstehung von Herbergen 

München-Lehel * Mit dem Bau der neuen Stadtbefestigung müssen zahlreiche Gewerbeanlagen unmittelbar vor den alten Stadtmauern weichen. Später entstehen sie nur teilweise wieder auf einem wesentlich kleineren Gelände zwischen den Befestigungswerken und der Isar. 

Die Hofbehörden beanspruchen auch das unbebaute Vorfeld der Bastionen und Schanzen. Ohne die städtischen Burgfriedensrechte zu berücksichtigen, vergeben sie Flächen zur Anlage von Gärten und Sommerhäusern. Adelige Grundbesitzer im damals als „auf dem Lehen“ bezeichneten Gebiet folgen diesem Beispiel: Sie überlassen Arbeitern der Stadtbleiche, der Zimmerplätze und der Lände Grundstücke zur Errichtung einfacher Unterkünfte. Dafür verlangen sie einen regelmäßigen Bodenzins sowie ein Laudemium, eine Abgabe bei Besitzwechsel. 

So finden zunehmend Menschen innerhalb des Münchner Burgfriedens Unterkunft, die den strengen Vermögensanforderungen des Magistrats nicht entsprechen. Besonders die gräfliche Familie Tattenbach fördert diese Ansiedlung und beansprucht um ihren Garten mit dem „Gschlößl“ sogar eine eigene Niedergerichtsbarkeit. 

Die kleinen Häuser werden in einzeln veräußerbare Wohneinheiten aufgeteilt. Diese „Gemächer“ oder „Herbergen“ umfassen ein oder mehrere Zimmer. Die Aufteilung ermöglicht eine intensive Nutzung der Gebäude und verschafft den Grundbesitzern Einnahmen aus Bodenzinsen und Besitzwechselabgaben. 

Ab 1681
Die Grafen Tattenbach vergeben Herbergen im Lehel 

München-Lehel * Die Grafen von Rheinstein und Tattenbach vergeben einzelne Wohneinheiten als „Gemächer“ oder „Herbergen“. Zimmer- und Herbergsgerechtigkeitsbriefe sichern die Rechte der Erwerber. Diese entrichten einen jährlichen Grundzins und zusätzliche Abgaben bei Besitzwechsel oder Besitzaufgabe. Die Vergaben ermöglichen den Erwerb kleiner Wohnstätten und verschaffen der gräflichen Grundherrschaft laufende Einnahmen. Für den Zeitraum von 1681 bis 1725 berichtet Karl von Rambaldi später von 45 erhaltenen Vergabebriefen. 

1691
Der Hofrat versucht, den Bau weiterer Wohnungen im Lehel zu unterbinden 

München-Lehel * Der Hofrat versucht vergeblich, die Errichtung weiterer Wohnungen in den Gärten des Lehels zu untersagen. Die Ansiedlung, die auch die Familie Tattenbach durch die Vergabe von Herbergen fördert, widerspricht den obrigkeitlichen Bemühungen, den Zuzug mittelloser Menschen zu begrenzen. 

Zur Begründung erklärt der Hofrat, durch die neuen Bewohner werde „der petl bey alhiesiger statt nur vermehret“. Die Grundbesitzer profitieren dagegen von den Bodenzinsen und den Abgaben bei Besitzwechseln.

3. März 1692
Kurfürst Max Emanuel erklärt Haidhausen zur geschlossenen Hofmark

Haidhausen * Da Graf Franz Pongraz von Leiblfing in seinem Bestreben, die Erhöhung seines Besitzes in Haidhausen zur geschlossenen Hofmark, nicht nachlässt, erklärt Kurfürst Max Emanuel schließlich die Hofmark des Geheimen und Conferenzrates, Kämmerers, Revisionsrates und Pflegers von Waldmünchen, des inzwischen in den Reichsstand erhobenen Reichsgrafen von Leiblfing - wegen der „vill vnd lange Jar trew geleisteter Dienst vnd aus absonderlichen gnaden“ - mitsamt dem Brunnthal für geschlossen. Damit ist der Haidhauser Schlossbesitzer endlich am Ziel seiner langjährigen Bemühungen.  

In seiner geschlossenen Hofmark unterstehen ihm nun alle dem „Hofkastenamte zinsbaren Unterthanen zu Haidhausen“ und nicht nur die Bauern und Dienstboten, die seine Güter bearbeiteten. Neben riesigen landwirtschaftlichen Flächen besitzt der Graf auch das Recht Scharwerke, Bodenzins und sonstige Steuern und Abgaben - also die gesamten Einkünfte aus Haidhausen - einzutreiben. Selbst die Vergabe der Gerechtsamkeiten“ also die Erlaubnis innerhalb der Hofmark ein bestimmtes Handwerk oder Gewerbe ausüben zu dürfen, unterliegen nun ausschließlich seiner Entscheidung.  

  • Dem Hofmarkherrn unterstehen „im Dorfe 85 Hausbesitzer, die Scharwerkgeld zu entrichten haben.  
  • In der Schwaige nimmt er von 42 Untertanen Scharwerkgeld und Bodenzins ein.  
  • Der Großwirt hat Stift und Gilt zu entrichten und Melber, Metzger, Schmid, Hufschmid und Schneider haben unterschiedliche Beträge abzuführen.  
  • Der jährliche Ertrag der Hofmark beläuft sich auf 188 Gulden 11 Kreuzer“.
  • Die Konsequenz aus der Erhebung Haidhausens zur geschlossenen Hofmark ist der Austritt aus dem Verband des Gerichts ob der Au.  

Während der Leiblfing‘schen Hofmarkszeit wird die Ansiedlung minderbemittelter Leute stark begünstigt. Jeder, der die Gebühren entrichten und eine Herberge erwerben kann, darf sich niederlassen und heiraten. Zeitgenossen merken kritisch an, dass der Hofmarkherr nur auf seinen Vorteil bedacht ist und sein Streben einzig der Erhöhung seiner Einnahmen gilt. Er ergreift „jede Gelegenheit Geld aus den Untertanen zu pressen, z.B. durch offenbare Begünstigung der Herbergskäufe und Ansässigmachungen und Verehelichungen, wegen der anfallenden Laudemien, Verbriefungs- und anderer Taxen und Sporteln“. 

28. Juni 1748
Der Brauer Mathias Porttenlenger darf einen Märzenkeller bauen

Haidhausen * Der Bierbrauer Mathias Porttenlenger vom Hallmaierbräu erhält vom Stadtrat die Erlaubnis, am Isarberg, heute etwa Rosenheimer Straße 13, einen „eichenen Stadel zur Unterbringung von Fässern“ und gleichzeitig auch einen Märzenkeller zu erbauen.  

  • Der jährliche Bodenzins beträgt 10 Gulden.  
  • Der Bau einer Wohnung wird verweigert.  
  • Ohne Genehmigung der Stadtkammer dürfen die Baulichkeiten weder erweitert noch an einen anderen Besitzer übergeben werden.  
  • Die gleiche Einschränkung gilt auch für die Aufnahme einer Hypothek.