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2. April 1590
Gesetzgebung gegen das Hexenverbrechen

München * Herzog Wilhelm V. fordert zur Unterstützung des Verfahrens zur „Gesetzgebung gegen das Hexenverbrechen“ vom Hofrat und von der juristischen und theologischen Fakultät der Universität Ingolstadt ein „Gutachten über die zu ergreifenden Maßnahmen gegen die überhand nehmende Hexerei“ an.

Darin führt der Herzog aus, Gott selbst habe wegen der schrecklichen Sünden der Menschen diese mit der „neuen Pest der Hexerei“ gestraft. Und weil die Hexerei die größte aller Sünden wäre, würde Gott wiederum beleidigt werden. Er, Wilhelm V., sei als Fürst Gott verantwortlich und müsse durch „Bestrafung und Ausrottung der Hexen“ die „Ehre Gottes“ retten und wiederherstellen.

Die Argumentation, dass sich nach dieser Logik Gott eigentlich selbst beleidige, wird ignoriert. Es geht auch nicht so sehr um die Ehre Gottes, sondern um die Angst vor weiteren göttlichen Strafen. 

12. Februar 1704
Lindmayr deutet den Tod eines Prinzen als göttliche Strafe 

München * Prinz Wilhelm, ein Sohn des Kurfürsten Max Emanuel und der Kurfürstin Therese Kunigunde, stirbt im Alter von zweieinhalb Jahren. Die Münchner Mystikerin Maria Anna Lindmayr, im Volksmund die „fromme Jungfer Marianndl“ genannt, deutet den Tod des Kindes als göttliche Strafe für die ausgelassenen Faschingsfeiern am kurfürstlichen Hof. Ihre religiöse Auslegung verstärkt die angespannte Stimmung in der von Krieg und Zukunftsängsten geprägten Stadt.