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25. Juni 1962
Fazit: Politische und juristische Folgen der Studentenkrawalle

München * Der Bezirksausschuss Schwabing-Freimann verurteilt die Ausschreitungen in einer Resolution. Er macht dafür „verantwortungslose, ortsfremde Elemente“ verantwortlich und dankt der Münchner Polizei ausdrücklich für ihr Eingreifen.  

Gegen 248 Personen, darunter 13 Frauen, laufen Ermittlungen wegen ihrer Beteiligung an den Krawallen. 

  • Fast drei Viertel der Verfahren werden eingestellt. 
  • 54 Angeklagte werden verurteilt, 13 freigesprochen. 
  • Die Verurteilten sind im Durchschnitt 22 Jahre alt. 
  • Unter den Beschuldigten ohne akademischen Hintergrund wird fast jeder Zweite bestraft, 
  • unter denen aus dem akademischen Nachwuchs etwa jeder Zehnte. 
  • Die Gerichte verhängen sechs Gefängnisstrafen von drei bis 13 Monaten, davon fünf gegen Nichtakademiker. 
  • Die Geldstrafen reichen von 40 bis 1.000 DM.  

Gegen Angehörige der Stadtpolizei werden 143 Verfahren eröffnet. 

  • In 14 Fällen kommt es zur Anklage, vier Polizisten werden rechtskräftig verurteilt. 
  • Einer von ihnen ist an den Straßeneinsätzen beteiligt, die anderen drei arbeiten als Aufseher in der Polizeihaftanstalt.