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22. September 1933
Die Reichskulturkammer vollendet die Kontrolle des Filmwesens 

Berlin * Mit dem Reichskulturkammergesetz unterstellt das NS-Regime das gesamte deutsche Kulturleben einer zentralen staatlichen Kontrolle. Die bereits im Juli gegründete Reichsfilmkammer wird als eine von sieben Einzelkammern in die Reichskulturkammer eingegliedert. 

Wer in der Filmbranche tätig sein oder ein Lichtspieltheater betreiben will, muss Mitglied der Reichsfilmkammer sein. Aufnahme und Verbleib hängen von der vermeintlichen „Zuverlässigkeit und Eignung“ ab, die das Regime nach politischen und rassistischen Kriterien beurteilt. Für jüdische Filmschaffende und Kinobetreiber bedeutet der Ausschluss aus der Kammer faktisch ein Berufsverbot. 

In München trifft diese Verfolgung später die jüdische Kinobesitzerin Lonny van Laak. Ihr Ehemann Wilhelm van Laak hat die „Museum-Lichtspiele“ zwischen 1928 und 1930 gemeinsam mit Valentin Neumeier geleitet. Nach Wilhelms Tod im Jahr 1935 entziehen die Behörden Lonny van Laak wegen ihrer jüdischen Herkunft die Vorführlizenz für ihr letztes Kino.