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1804
„Sie heiraten gern und sehr früh, erzeugen viele uneheliche Kinder“

Marquartstein * Joseph Hazzi berichtet in seinen „Statistischen Auffschlüsse über das Herzogthum Baiern“ über die Bewohner in dem Gebiet um Marquartstein bei Traunstein: „Sie heiraten gern und sehr früh, erzeugen viele Kinder, mitunter eben so viele uneheliche, das man nicht nur für kein sündhaftes, sondern vielmehr für ein gutes Werk hält“

9. Juni 1824
Erzbischof Gebsattel veröffentlicht einen Hirtenbrief zur Sittlichkeit

München * Erzbischof Anselm von Gebsattel veröffentlicht einen Hirtenbrief zur Sittlichkeit und erteilt den Geistlichen massive Anleitungen, um „gegen die große Zahl unehelicher Kinder und andere sittliche Verhaltensweisen“ aktiv zu werden. Das unterstützt die Haberer enorm und fordert die Geistlichen sogar auf, die Treiben zu fördern. 

26. Mai 1827
Die Haberer führen einen Doppelschlag aus

Steingraben bei Elbach - Großpienzenau * In der Nacht vom 26. zum 27. Mai 1827 führen die Haberer einen Doppelschlag aus.

  • In Steingraben bei Elbach treibt man den beiden Bauerntöchtern Anna Kirchberger und Barbara Huber wegen ihres unsittlichen Lebenswandels und wegen ihrer unehelichen Kinder das Haberfeld.
  • Kaum sind in Steingraben die letzten Schüsse verhallt, geht in dem drei Stunden entfernten Großpienzenau das Getöse los. Das Treiben gilt hier der Bauerntochter Anna Taubenberger wegen „Umgangs mit mehreren Männern“. Neben der Anna werden noch „weitere Sünder ins Gebet genommen“

Bei beiden Treiben kann die Obrigkeit keine Spuren der Teilnehmer entdecken. 

10. November 1828
Das Haberfeldtreiben von Berbling bei Aibling

Berbling bei Aibling * Beim „Treiben von Berbling“ im Raum Aibling am 10. zum 11. November 1828 geht es um die Anna Mayr, die ledige Dorfschusters-Tochter, der man ein intimes Verhältnis mit einem verwitweten Bauern vorwirft, dem sie ein uneheliches Kind geboren hatte. 

31. Juli 1834
König Ludwig I. ändert seine positive Haltung zum Haberfeldtreiben

München * König Ludwig I. gibt seine wohlwollende Haltung gegenüber dem Brauch des Haberfeldtreibens auf und erteilt den Befehl: „Seine Majestät der König haben zu genehmigen geruht, daß

  • die alte Sitte des Haberfeldtreibens in jenen Gemeinden, in welchen selbes zur Verübung von Exzessen irgendeiner Art, d.h. als Spottung vor die Häuser der Mütter unehelicher Kinder mißbraucht wurde, oder künftig mißbraucht wird, verboten, und daß
  • sodann die von einem solchen Verbote betroffenen Gemeinde für etwaige Zuwiderhandlungen in solidum [= ganzheitlich] verantwortlich erklärt und nach Lage der Sache durch die Kreisregierung selbst mit militärischer Exekution belegt werde.“ 
1862
Das Sexualleben auf dem oberbayerischen Land

München * Carl Kern beschreibt in seinem Buch „Oberbayerisches Sittenbild: Die Haberfeldtreiber“ das Sexualleben auf dem Land als „durchaus nicht nach den Ansprüchen einer sittlichen Warte geartet“.

Anders gesagt: „Wer eine hohe Idee von Sitteneinfalt und Sittenreinheit nach dem Oberlande mitbrächte, würde sich getäuscht finden. Die Geschlechter genießen einer zügellosen Freiheit im gegenseitigen Umgang, und das Kammerfenstern hat sich zur bedauerlichen Berechtigung verholfen.

Dass ein Brautpaar eine Familie von vier und fünf Kindern mit an den Traualtar bringt, ist weder eine Seltenheit, noch eine Schande. Sind die Leute aber verheiratet, dann tritt Ordnung und Mäßigung an ihren Sinn auf das Erwerben“.

Und weiter: „Weit häufiger als in den Städten sieht man auf dem Lande die ungleichartigsten Paare zusammengekoppelt, den 60-jährigen Greis mit dem 20-jährigen Weibe, oder die 50-jährige Frau mit dem 25-jährigen Manne, ohne dass diese Ehen zu solchen schauderhaften Experimenten werden, wie in den Städten“