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3 Pfennig für ein Pferd - Pflasterzoll in München

Staffel 1 · Folge 14 · 13:29

Ein Pferd konnte man nicht für 3 Pfennig kaufen. Aber die Stadt München verlangte an den damaligen Burgfriedensgrenzen Pflasterzoll. Was es damit auf sich hat, besprechen wir in dieser Folge.


Die Stadt München errichtete 1850 an den damaligen Burgfriedensgrenzen Aufsichtsstationen zur Kontrolle der städtischen Zoll- und Aufschlagsgefälle. Mit den Eingemeindungen schoben sich diese sogenannten „Pflasterzollstationen“ weiter hinaus, jeweils an die äußeren Burgfriedensbereiche. Die Erhebung des sogenannte Pflasterzolls geht auf ein Privileg der Herzöge Ernst und Johann aus dem Jahr 1394. Mit dem eingenommenen Geld wurde die „Bestreitung der Kosten der Herstellung eines Granitpflasters“, wie es im Bewilligungsschreiben des königlichen Staatsministeriums des Inneren 1878 lautet, beglichen. Die Höhe des Zolls richtete sich nach der Anzahl der mitgeführten bzw. getriebenen Tiere. Im Rahmen der Inflation der Jahre 1922/23 rentierte sich der Einzug des Pflasterzolls in vielen Gemeinden nicht mehr, er wurde kurz darauf vielfach abgeschafft. Wenige Ortschaften hielten ihn bis in die 1930er-Jahre aufrecht.