Der Geheime Rat will das Hexen-Mandat nicht veröffentlichen
28. März 1611
München * Der Geheime Rat kann sich erst jetzt mit dem Hexen-Mandat befassen. Er nimmt - besonders an den Paragraphen, in denen es um die Konfiszierung von Eigentum geht - umfangreiche Korrekturen vor und erklärt, dass er das Mandat in der vorliegenden gedruckten Form nicht veröffentlichen will.
Schlagwörter:
Hexenverfolgung, Hexen, Aberglaubens- und Hexenmandat, Hofrat, Geheimer Rat, Konfiszieren von Eigentum