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13. Januar 1180
Herzog Heinrich der Löwe verliert alle Reichslehen

Würzburg * Auf dem Hoftag zu Würzburg fällen die Fürsten wegen Nichterscheinen des Beklagten ihr Urteil: Herzog Heinrich werden - noch vor dem Aussprechen der Oberacht - alle Reichslehen abgesprochen und Kaiser Friedrich Barbarossa zur Neuverteilung übertragen. Dieses Urteil kann der Kaiser weder abmildern noch darauf in anderer Form einwirken.   

Verfahrenstechnisch entscheidend für den Kölner Erzbischof Philipp ist die Vollstreckung des lehnrechtlichen Urteils noch vor der Verkündigung der volksrechtlichen Oberacht. 

2. April 1590
Gesetzgebung gegen das Hexenverbrechen

München * Herzog Wilhelm V. fordert zur Unterstützung des Verfahrens zur „Gesetzgebung gegen das Hexenverbrechen“ vom Hofrat und von der juristischen und theologischen Fakultät der Universität Ingolstadt ein „Gutachten über die zu ergreifenden Maßnahmen gegen die überhand nehmende Hexerei“ an.

Darin führt der Herzog aus, Gott selbst habe wegen der schrecklichen Sünden der Menschen diese mit der „neuen Pest der Hexerei“ gestraft. Und weil die Hexerei die größte aller Sünden wäre, würde Gott wiederum beleidigt werden. Er, Wilhelm V., sei als Fürst Gott verantwortlich und müsse durch „Bestrafung und Ausrottung der Hexen“ die „Ehre Gottes“ retten und wiederherstellen.

Die Argumentation, dass sich nach dieser Logik Gott eigentlich selbst beleidige, wird ignoriert. Es geht auch nicht so sehr um die Ehre Gottes, sondern um die Angst vor weiteren göttlichen Strafen. 

6. April 1590
Die Hexen-Gutachten des Hofrats und der Universität Ingolstadt

München - Ingolstadt * In dem Gutachten des Hofrates werden zunächst ausdrücklich die Meinungen derjenigen protestantischen Hexenverfolger zurückgewiesen, die gemäßigt auftreten. Dazu gehören Johannes Brenz aus Stuttgart und seine Anhänger, die jede Möglichkeit eines tatsächlichen Wetterzaubers abstreiten. Wetter sind eine Angelegenheit der Natur oder Gottes, nicht aber Sache „alter Weiber“ oder gar des „Teufels“.

  • Nach dem Hofratsgutachten ist den Katholiken künftig jeder Zweifel an der Existenz der Hexen, des Teufelspakts, des Hexenflugs und des Schadenszaubers ebenso verboten wie jede inhaltliche Kritik. 
  • Auch das von vier Theologieprofessoren ausgearbeitete Ingolstädter Gutachten,kommt zum Ergebnis, dass die Obrigkeit mit Eifer und Strenge gegen die Hexen vorgehen und es den Untertanen zur Pflicht machen soll, Verdächtige zu denunzieren.  

Die Gutachten folgen alleine den katholischen Autoren und unter diesen wiederum nur denjenigen, die die härtesten Ansichten zur Hexenverfolgung vertreten, die jemals in der europäischen dämonologischen und juristischen Literatur zum Hexenprozess geäußert worden sind. 

Mai 1590
DerHofrat erlässt die „Gemeine General Instruction“

München * Der Hofrat erlässt die „Gemeine General Instruction. Wie sich alle und jede Pfleger, Richter und Beamte [...] mit den Unholden und Hexenwerckhs verleumbden Personen in Erkennung, Einziehung und Besprachung [...] zu verhalten haben.“  Damit ist die Strafbarkeit des Hexereidelikts im baierischen Herzogtum landesherrlich gebilligt. Die Verrechtlichung des Hexerei-Tatbestands führt zunächst aber zum Rückgang der Verfolgungen.

Den zuständigen Unterbeamten erscheint die Einleitung eines Verfahrens juristisch offensichtlich zu kompliziert und risikoreich. Und nicht jeder Landrichter ist Jesuitenschüler und versteht die dahinter stehende theologische Logik. Hinzu kommen die Widersprüchlichkeiten der Hexenprozess-Ordnung und die ständig eintreffenden einschränkenden Vorgaben. 

März 1600
Der Münchner Hofrat ordnet die Folter an

Altmannstein * Die aus München kommende Antwort ordnet die „hochnotpeinliche Befragung“ der Familie Pämb an. Unter der Tortur der Folterknechte gestehen die 59-jährige Anna, der 57-jährige Paulus und die Söhne Michael [20] sowie Gumpprecht [22] jede Menge Diebstähle, Brandstiftungen und Raubüberfälle. Michael und Gumpprecht bekennen sich zudem, „Hexer“ zu sein.

So wirr, unlogisch und widersprüchlich die unter der Folter erpressten „Geständnisse“ auch sind, der Altmannsteiner Amtmann verständigt daraufhin umgehend den Hofrat in München. 

17. April 1600
Eine vierköpfige Kommission untersucht die Landfahrerfamilie Pämb

München-Graggenau * Eine vierköpfige Kommission untersucht die Landfahrerfamilie Pämb. Auf Wunsch von Herzog Maximilian I. soll zunächst geprüft werden, ob sich die Familie tatsächlich für ein öffentlichkeitswirksames Exempel eignet. Die Kommission scheint zufrieden. Denn vor ihnen stehen zwei alte, ausgezehrte Menschen und zwei Burschen, die alle vier bereits durch die Folter gezeichnet sind, dazu ein zehnjähriges Kind. Sie sind davon überzeugt: diesen Delinquenten kann man alles mögliche andichten, auch eine Teufelsanbetung. Begeistert erstattet man dem Herzog davon Bericht.

Den Hexen-Prozess leitet der Hofratskommissar Dr. Johann Simon Wagnereckh. Zunächst befragt er den kleinen Hansel. Mit anwesend sind dabei die Hofräte Jacob Hainmüller und Ernst von Roming, ein Schreiber sowie der Eisenmeister Sebastian Georg, der zugleich der Verwalter des Falkenturms und oberster Folterknecht ist.

Zunächst soll Hansel nur sagen, ob seine Brüder jemals abgeschnittene Kinderhände mit sich geführt hätten. Schockiert schüttelt Hansel den Kopf und gab damit das Zeichen für die Folterknechte. Nach der Tortur gesteht der Zehnjährige alles, was man ihm an Unterstellungen über seine Brüder eingeredet hat. 

  • Ja, sie haben Kindern die Hände abgeschnitten,
  • ja, sie haben Schwangere ermordet, um an die Hände der Ungeborenen zu kommen.
  • „Ja“, immer wieder „ja“
19. April 1600
Die „Inquisitoren“ nehmen sich den Vater Paulus Pämb vor

München-Graggenau * Die Inquisitoren nehmen sich den Vater Paulus Pämb vor. Er kommt an den Wippgalgen, bei dem man an nach hinten gestreckten Armen und einem Gewicht an den Füßen hochgezogen wird. Auch sein Widerstand bricht schnell und er bestätigt jede nur mögliche Grausamkeit, die man ihm und seinen erwachsenen Söhnen unterstellt.

Die Verhandlungsführer gehen immer nach dem gleichen Muster vor. Die gewünschten Antworten werden quasi vorformuliert und müssen von dem Opfer nur noch bestätigt werden. Was dann im Geständnis steht, ist also in der Regel der Phantasie der Befrager entsprungen.

Um den 24. April 1600
Nach dem Vater muss Michael Pämb in den Wippgalgen

München-Graggenau * Nach dem Vater muss Michael in den Wippgalgen. Doch der Bursche hält länger durch als sein Vater. Erst als man ihn zusätzlich mit einer brennenden Fackel unter den Achseln foltert, ist auch sein Wille gebrochen. Er bestätigt, dass er Kinderhände zum Zaubern genutzt hat, gesteht Morde, Brandstiftungen, Einbrüche, Raubzüge und alle sonstigen Verbrechen, die man ihm suggeriert. Die Mutter habe ihm das Hexen beigebracht.

Bei seinem älteren Bruder Gumpprecht erzwingen die Folterknechte die Bestätigung für alles sowie weitere Gräueltaten. 

28. April 1600
Zuletzt widmen sich die Hofräte der betagten Mutter Anna Pämb

München-Graggenau * Zuletzt widmen sich Hofkommissar Dr. Johann Simon Wagnereckh und die Hofräte Hainmüller und Roming der betagten Mutter Anna. Bei ihr fragt man nicht erst nach Morden oder anderen Verbrechen, sondern widmet sich gleich dem schlimmsten aller Verbrechen: der Hexerei und Teufelsanbetung. Dabei steht gar nicht zur Frage, ob sie eine Hexe sei. Das wird als Tatsache vorausgesetzt.

Die gemarterte Frau erfindet äußerst wilde Geschichten von der alten Zieglerin und dem Knecht, der der Satan gewesen sei, um den Qualen endlich ein Ende zu bereiten. Insgesamt gibt Anna Pämb zu, dass sie 100 Kinder und 19 alte Menschen mit ihren Zauberkünsten brutal ermordet habe. Ferner nennt sie rund 400 weitere Personen, die ebenfalls Hexerei betreiben. 

Um den 30. April 1600
Die alte Anna „Pämbin“ widerruft sie ihre Aussage

München-Graggenau * Einige Tage nach ihrem Folterverhör, nachdem sich die alte „Pämbin“ wieder ein wenig erholt hat, widerruft sie ihre Aussage. Der Widerruf führt sie jedoch direkt zurück in die Folterkammer, wo sie erneut alles zugibt, was ihr die Inquisitoren des Herzogs Maximilian I. unterstellen. 

26. Juli 1600
Die Hofkommissare fällen ihr Urteil im Pappenheimer-Prozess

München * Die Hofkommissare unter der Leitung von Dr. Johann Simon Wagnereckh fällen ihr Urteil. Nachdem sie es ausformuliert haben, begeben sie sich in den Falkenturm, wo sie den Malifikanten die Geständnisse vorlesen.

Es ist üblich, den Delinquenten drei Tage vor der Hinrichtung diese sogenannten Urgichten noch einmal zur Kenntnis zu geben, damit sie die Gelegenheit zur Korrektur haben und eventuell Denunziationen zu widerrufen. Aus panischer Angst vor weiteren Folterungen verzichten die Pämbs und ihre Mitangeklagten darauf, den Urgichten zu widersprechen. Danach gewährt man ihnen eine Henkersmahlzeit, die auch gebratenes Fleisch und Wein umfasst. 

11. August 1600
Agnes Klostermüller wird elfmal aufgezogen

München-Graggenau * Die zwanzigjährige Agnes Klostermüller wird elfmal „aufgezogen“, davon zehnmal belastet mit einem fünfzig Pfund schweren Stein. Das Mädchen bleibt standhaft, obwohl ihm alle Glieder zerrissen werden. Nichts, außer der Beteuerung ihrer Unschuld, ist aus ihr herauszubringen.

Vor dem Beginn der Folter spricht Hofrat Dr. Johann Simon Wagnereckh lateinische Verse und Psalme über sie, um sie zu „entzaubern“. Da hier der Name Jesus vorkommt, sagt Agnes Klostermüller: „sie wolle diesen Jesus nit [in dessen Namen man Unschuldige martert] sondern wolle den haben, der sie erschaffen und für sie am Stamme des Kreuzes gelitten“.

Nach der Folter lässt man Agnes für etwa zehn Wochen in Ruhe. 

24. Oktober 1600
Ein Selbstmordversuch der Agnes Klostermüller scheitert

München-Graggenau * Ein Selbstmordversuch der eingesperrten und gefolterten Agnes Klostermüller scheitert. Gebrochen und verzweifelt erzählt sie nun alles, was man von ihr hören will: 

  • „Sie habe eine Menge Kinder umgebracht,
  • habe an dreißig Herzlein [von Kindern] gegessen,
  • habe acht alte Leute durch Bestreichen mit der Salbe getötet,
  • sei ausgefahren, besonders zu Brunn im Schloss in den Keller, wo sie guten Wein getrunken.
  • Des Edelmanns Weib dort habe sie ‚erkrümbt‘. 
  • Sie habe an 20 Rinder gefällt, vielen Kühen die Milch benommen, fünf Wetter [...] gemacht.“ 
12. April 1608
Dr. Wagnereckh präsentiert sein Aberglaubens- und Hexenmandat

München * Dr. Johann Simon Wagnereckh präsentiert einen ersten Entwurf des von ihm ausgearbeiteten baierischen Aberglaubens- und Hexenmandat. Mehrere Räte kritisierten seine „übergroße Schärfe“.

Zu einer Verabschiedung des Mandats kommt es nicht mehr, weil dadurch ein Machtkampf zwischen den Zelanten [= Eiferer] und den Politikern ausgebrochen ist und sich die beiden Gruppen gegenseitig blockieren. 

Mai 1608
Der „Beyerin von Winden“ wird der Hexen-Prozess gemacht

Markt Schwaben * Der „Beyerin von Winden“, einer Bäuerin aus der Gegend um Markt Schwaben, wird der Prozess gemacht. Ankläger ist erneut der Hofrat Dr. Johann Simon Wagnereckh.

Es kommt wiederholt zur Auseinandersetzung mit dem Hofoberrichter Dr. Bernhard Barth von Hermatingen, sodass sich der Prozess monatelang hinzieht und die Frau im Mai 1608 einen Selbstmord verübt. 

März 1609
Der Donauwörther Hexenprozess greift auf Wemding über

Wemding * Der Donauwörther Hexenprozess greift durch Denunziation auf Wemding über. Auch der dortige Pfleger Konrad Bemelberg d. J., der Sohn des Donauwörther Statthalters, erhält vom Münchner Hofrat Dr. Johann Simon Wagnereckh eine Blankovollmacht zur Folteranwendung. Das Amt des Richters übt Dr. Gottfried Sattler aus.

Neun Frauen und ein Mann werden daraufhin der Hexerei bezichtigt und später hingerichtet. 

24. Januar 1611
Dr. Cosmas Vagh legt dem Hofrat sein Hexen-Mandat vor

München * Der Jurist Dr. Cosmas Vagh, der wegen seinen Positionen und seiner Härte in der Hexenverfolgung berüchtigt ist, hat ein „Landgebott wider die Aberglauben, Zauberey, Hexerey und andere sträffliche Teuffelskünste“ verfasst, das er nun persönlich dem Gremium des Hofrats in aller Ausführlichkeit vorträgt. Zuvor war es inhaltlich mit den Jesuiten abgestimmt worden. Die Hofräte verabschieden das Hexen-Mandat noch in der gleichen Sitzung. 

Februar 1611
Das baierische Aberglaubens- und Hexenmandat geht in Druck

München * Abschließend wird das baierische Aberglaubens- und Hexenmandat dem Hofratskanzler Dr. Johann Simon Wagnereckh zur abschließenden Kontrolle vorgelegt, bevor es in der Druckerei der Anna Bergin wittib im Februar 1611 auf Papier gebracht wird.

Wie so oft, handelt Hofratskanzler Wagnereckh auch hier wieder eigenmächtig. Das Werk geht in Druck, bevor es Herzog Maximilian I. unterzeichnet hat - und damit nicht rechtskräftig ist. 

28. März 1611
Der Geheime Rat will das Hexen-Mandat nicht veröffentlichen

München * Der Geheime Rat kann sich erst jetzt mit dem Hexen-Mandat befassen. Er nimmt - besonders an den Paragraphen, in denen es um die Konfiszierung von Eigentum geht - umfangreiche Korrekturen vor und erklärt, dass er das Mandat in der vorliegenden gedruckten Form nicht veröffentlichen will. 

Um Juli 1611
Der Hexenrichter Dr. Gottfried Sattler muss in den Falkenturm

München * Der aus Ingolstadt stammenden Dr. Schober mit der Untersuchung der Prozess-Umstände von Wemding beauftragt. Schobers Urteil ist für den Hexenrichter Dr. Gottfried Sattler niederschmetternd, woraufhin alle in München und Wemding Angeklagten auf Befehl des Hofrats freigelassen werden müssen.

  • Dafür wird Dr. Sattler verhaftet und in den Falkenturm nach München gebracht.
  • Die Kosten der Untersuchung durch Dr. Schober und die Unterbringung der vier Verdächtigen im Falkenturm werden dem Hexenrichter Sattler und dem Gerichtsschreiber aufgebrummt.

Bei den Vernehmungen kommen nicht nur die Unterschlagungen und Veruntreuungen in Höhe von 3.000 Gulden ans Tageslicht, sondern auch ein „adulterium“, eine unzüchtige sexuelle Handlung. Damit ist die Geduld des Hofes erschöpft und das Todesurteil über den Hexenrichter schnell gefällt. Und das, obwohl er aus dem Kreis der Hofräte, die sich zur Partei der Hexenprozess-Befürworter zählen, massive Unterstützung erhält. 

21. Januar 1612
Eine Strafarbeit für die voreiligen Juristen

München * Der Geheime Rat schickt das „Herzogliche Baierische Mandat gegen Aberglauben, Zauberei, Hexerei und andere sträfliche Teufelskünste“ wieder zurück, weshalb es den Beamten erst im März 1612 zugänglich gemacht werden kann. Die für den voreiligen Druck verantwortlichen Hofräte Dr. Cosmas Vagh und Dr. Hieronymus Faber mussten die Korrekturen als Strafarbeit persönlich in die anderen Exemplare übertragen.

Das Verhalten des Hofrats gegenüber dem Geheimen Rat löst auch die Untersuchung der Vorgänge in Wemding aus. 

21. Juli 1612
Das Aberglaubens- und Hexenmandat zeigt keine große Wirkung

München * Zur Veröffentlichung des Hexenmandats muss dieses von der Kanzel verlesen werden. Doch der Landrichter von Friedberg berichtet, dass sich die Priesterschaft im Bezirk der Verlesung des Hexenmandats verweigern würde und führt dies auf den Einfluss der zuständigen Bischöfe zurück.

Außerdem untersagt der Geheime Rat dem Hofrat die Veröffentlichung des Mandats in den Hofmarken. Damit zeigt das Mandat keine allzu große Wirkung. 

23. Mai 1613
Dr. Gottfried Sattler wird in Markt Schwaben hingerichtet

München - Markt Schwaben * Herzog Maximilian I. macht der Vorschlag, das Urteil gegen Dr. Gottfried Sattler außerhalb von München zu vollstrecken, um so ein größeres Aufsehen zu vermeiden. Dr. Gottfried Sattler wird wenig später in Markt Schwaben hingerichtet. Es ist aber nicht die willkürliche Art seiner Prozessführung, die zu seiner Verurteilung führt, sondern

  • die „Unterschlagung und Veruntreuung“ und damit
  • die „Schmälerung der landesherrlichen Einnahmen“

Erst nach dem Wemdinger Fiasko setzt sich beim Hofrat eine vorsichtigere Verfolgungspraxis durch. Die Außenbeamten werden jetzt sorgfältiger überwacht und voreilige Maßnahmen frühzeitiger gerügt. In der Folgezeit endeten die meisten Untersuchungen wegen Zauberei mit strengen Verweisen. 

4. Dezember 1615
Der Stadtrat beschließt die Hinrichtung von drei Hexen

München-Graggenau * Der Stadtrat beschließt die Hinrichtung der drei Hexen: Barbara Bärbl, Elisabeth Elsl und Katharina Schwerzin. Auch der Hofrat schließt sich dem Vorschlag an. Doch nun stellt sich Herzog Maximilian I. gegen die Auffassung des Stadtrats und seiner eigenen Justizbehörde.  

Auf Drängen Herzog Maximilians I. nimmt dieser städtische Hexenprozess beinahe wieder ausufernde Formen an. Getreu der Doktrin: „Wo eine Hexe ist, da sind noch mehr zu finden.“ 

1629
Auch Ingolstadt bekommt noch einen Hexenprozess

Ingolstadt * Auch Ingolstadt bekommt einen Hexenprozess. Das Strafurteil fällt die Juristenfakultät der Universität Ingolstadt, die zwar im Allgemeinen milder urteilte, als es dem Herzog gefiel, dennoch einige Todesurteile fällte. Verurteilt wird die Hofschneiderin Catharina Nickhlin wegen „Teufelsbündnis, Teufelsvermischung, Absagung Gottes, Schädigung von Mensch und Vieh“ und wegen „Verunehrung der Hostien“.

Catharina Nickhlin stammt aus Eichstätt und wird aus dem Kreis der dort wegen Hexerei verbrannten Frauen und Männer denunziert. Sie flieht nach Ingolstadt, wird aber dort auf Ersuchen der Eichstätter Behörden am 13. Februar 1629 verhaftet. Nachdem sich die Stadt Ingolstadt gegen den Hexen-Prozess wehrt, muss ein Dr. Wolfgang Kolb auf Befehl des Münchner Hofrats die Tortur durchführen. Dr. Kolb hat vorher schon als Hexen-Kommissar in Eichstätt gedient.

6. Juli 1629
Erfolgreiche Einführung einer neuen Foltermethode

Ingolstadt * Die Juristenfakultät der Universität Ingolstadt stellt das Todesurteil gegen Catharina Nickhlin aus, nachdem der Hofrat zuvor die Hinrichtung durch Verbrennen befohlen hat.

Dr. Kolb exekutiert in Wallerstein zwischen 1628 und 1630 zwanzig Hexen, in Wemding ist er im Jahr 1629 für die Hinrichtung der ersten neun Delinquenten verantwortlich. Den Erfolg von Dr. Wolfgang Kolb führt man auf die Einführung einer neuen Foltermethode zurück: auf den Bock, den er erstmals im Kurfürstentum Baiern anwendet. 

Ab 1643
Der letzte große Hexenprozess in Rain am Lech im Kurfürstentum

Rain am Lech * Im Kurfürstentum Baiern kam es unter der Regierung Maximilians I. in den Jahren 1643/44 zum letzten größeren Hexenprozess in Rain am Lech, der die ungeheuerliche Summe von 3.141 Gulden verschlingt.

  • Die immensen Kosten, die auch aus den Hinterlassenschaften der Hexen nicht finanziert werden können, lassen den Hofrat von weiteren Hexen-Verfolgungen Abstand nehmen.
  • Auch die weitgehend beachteten Beschränkungen der Folter und die Strategie des Widerrufs steuern ihren Teil dazu bei.

Der Tatbestand der Hexerei reicht alleine nicht mehr zur Rechtfertigung eines Todesurteils aus. Hingerichtet werden Zauberer und Hexen im Kurfürstentum Baiern nur noch dann, wenn zudem andere Delikte wie Giftmord, Kindsmord oder Diebstahl nachgewiesen werden können. 

1660
Hofmedicus Dr. Johann Joachim Becher wird Kaiserlicher Hofrat

Wien * Der ehemalige Hofmedicus Dr. Johann Joachim Becher wird Kaiserlicher Hofrat.

Er ist der bedeutendste Kameralist des 17. Jahrhunderts. Er wettert schon seit Langem gegen die Einfuhr fremder Industrieerzeugnisse und meint, es wäre für ihn „sicherlich verdienstvoller, das Seidenwerk zu fördern, als wenn er etliche alte Weiber im Spital etwan ¼ Jahr eher dem Tod entnommen, noch als wan er etlichen Bauern aus dem Urin propheceyet hätte“.

Dr. Becher wird als „unruhiger, immer mit Chimären, aber vielen Kenntnissen und guten Einfällen beschäftigter Kopf“ beschrieben. 

14. Juli 1700
Der Hofrat will alle Hurerey- und Gaukelhäuser ausrotten

München - Haidhausen - Au * Ein Befehl des Hofrats fordert dazu auf, bei „behöriger Straff“ endlich alle „Hurerey- und Gaukelhäuser auszurotten“. Doch die Hopfengärten rings um die Stadt, die finsteren Bögen an der Südseite des Marktplatzes, die Ziegelöfen in Haidhausen und die Herbergen in der Au sind beliebte Liebesnester und Schlupflöcher vagierender Mädchen.  

An den genannten Plätzen werden immer wieder sogenannte „Schrannenmentscher“ aufgegriffen. 

27. April 1701
Paulus Graf von Fugger-Kirchberg-Weißenhorn stirbt

Haidhausen * Paulus Graf von Fugger-Kirchberg-Weißenhorn, der Hofmarkherr von Haidhausen, Reichshofrat und kurbaierischer Obersthofmeister, stirbt in München. Er wird in der Pfarrkirche von Mickhausen begraben.

Die Hofmark Haidhausen erbt seine Ehefrau Anna Maria Katherina de Saint German, eine verwitwete Gräfin Törring-Seefeld. 

Juni 1728
Die neuen Burgfriedenssäulen werden aufgestellt

München * Die neuen Burgfriedenssäulen werden unter Beteiligung einer Kommission aus kurfürstlichen Hofräten und aus städtischen Abgeordneten aufgestellt. Begleitet werden sie von 37 Bürgersöhnen im Alter von fünf bis fünfzehn Jahren, die Kohlen aus Eichenholz und Glasscherben zum Einlegen in die Grundsteine der Säulen mittragen.

Jeder der Knaben erhält zur Erinnerung an dieses denkwürdige Ereignis einen Gedenkpfennig und eine Maulschelle, die an das alte baierische Recht erinnert, bei dem die Zeugen an den Ohren gezogen wurden.

  • Ähnlich einem Bildstock wird die Stele oben von einer halbrunden Bekrönung abgeschlossen.
  • Die Säulen sind aus Tuffstein, der aus der Gegend um Valley stammt.
  • Sie zeigen auf der einen Seite einen Mönch, auf der anderen das Rautenwappen, das Stadt- und das Landeswappen.
1788
Die Brüder von Schneeweiß erben das Osterwald-Anwesen

Haidhausen * Nach Regina von Osterwalds Tod geht ihr Besitz am Gasteig an ihre beiden Neffen Peter Paul von Schneeweiß, Hofrat und Pflegsverweser von Hohenschwangau, und Franz Joseph von Schneeweiß, der dem Inneren Rat der Stadt München angehört, über.

Von den Brüdern erhält das Gebäude den Namen Schneeweißschlösschen oder Schneeweißenburg. Man nennt es auch nach dem in der Nähe befindlichen Gasthaus zum Schwane die Schwanenburg. 

April 1799
Die Brauerei der Paulaner-Mönche wird staatlich

Au * Mit der Auflösung des Paulanerklosters kommt der einträglichste Besitz der Paulaner - das Bräuhaus, die Klosterwirtschaft und der Ruf, das beste Bier zu brauen - unter staatliche Regie. 

  • Die kommissarische Leitung obliegt dem kurfürstlichen Hofrat Graf Arco-Valley. 
  • Für die Qualität des Bieres steht der Paulaner-Braumeister Peter Ludwig an der Spitze des „Auer Hofbräuhauses“. 
20. August 1802
Aktiver Widerstand erscheint als nicht angemessen

Salzburg - Mühldorf * Das in Salzburg sitzende Hofratsdirektorium teilt dem Mühldorfer Pfleger Siegmund Christoph von Hartmann mit, dass für eine militärische Besetzung der Stadt keine rechtlichen Grundlagen vorhanden wären und diese einen massiven Rechtsbruch darstellen würde. Doch sei angesichts der Lage ein „aktiver Widerstand nicht angemessen“.

27. November 1802
Freising und die Zugspitze werden bairisch

Freising * Da sich der kranke Freisinger Bischof Joseph Conrad Freiherr von Schroffenberg-Mös in Berchtesgaden aufhält, überreicht der kurfürstliche Generalkommissär Johann Adam von Aretin dem Freisinger Hofrat das Besitzergreifungspatent.

Damit nimmt er für das Kurfürstentum Baiern zivilrechtlich Besitz von Freising, wozu auch die Herrschaft Isen-Burgrain und die Grafschaft Werdenfels gehören. Dadurch werden nicht nur viele Untertanen, sondern auch die Zugspitze baierisch.

Für Freising bedeutet das das Ende der geistlichen Herrschaft. Die Stadt wird eine ganz normalen baierischen Municipalgemeinde. 

1885
Ludwig Peter Klug übernimmt die Leitung des kgl. Hofsekretariats

München * Ludwig Peter Klug wird mit der Leitung des kgl. Hofsekretariats betraut. Damit gehört er zur unmittelbaren Umgebung des Märchenkönigs Ludwig II.. 

Klug muss den Schuldenstand des Königs feststellen und in dessen Auftrag mit den Gläubigern verhandeln, um befriedigende Arrangements zu treffen. Seine einflussreiche Position kann der Beamte über die sogenannte Thronkrise retten. 

Um August 1886
Ludwig Peter Klug wird geadelt

München * Ludwig Peter Klug erhält den Verdienstorden vom Heiligen Michael I. Klasse, mit dem der persönliche Adel verbunden ist. Ab jetzt heißt er Ludwig Peter Ritter von Klug.

Er bekleidet auch das Amt des Administrators des Vermögens des Prinzregenten, ist also der Finanzmann des Hofes, der die uneingeschränkte Gunst des Prinzregenten besitzt. Während seiner Dienstzeit wird er mit Orden und Auszeichnungen überschüttet. 

15. September 1887
Ludwig Peter Ritter von Klug befürwortet die Aufhebung des Bauverbots

München * Ludwig Peter Ritter von Klug befürwortet als Vorstand der königlichen Hof- und Kabinettskasse - Kraft seines Amtes - die Freigabe des bis dahin der Bautätigkeit verschlossenen Grundstückkomplexes und gibt als Vorstand der Privat-Fidei-Kommiß-Verwaltung und Angehöriger des Stiftungsrats der königlichen Relikten-Anstalt Neuberghausen selbst seine Zustimmung zur Aufhebung des Bauverbots. 

24. September 1887
Ahnungslosen Bauern den Grund abgeluxt

München-Bogenhausen * Der Königlich geheime Hofrat Ludwig Ritter von Klug und der Bogenhauser Pfarrer Konrad Ettmayr erwerben um 5.800 Mark Acker und Wiesen mit einem Teil einer aufgelassenen Kiesgrube bei den Maximilians-Anlagen.

Da dort ein Bauverbot herrscht, kann es um diesen geringen Betrag von den eingesessenen, aber ahnungslosen Bauersleuten Reischl, die sich zudem in einer finanziellen Notlage befinden, erwerben. 

Die Verhandlungen führt der Pfarrer, der nichts zugunsten der unerfahrenen Bäuerin unternimmt, ihr kein Angebot macht, sondern auf ihren Vorschlag wartet. Die total überforderte Frau, die hauptsächlich mit der Pflege ihres todkranken Mannes beschäftigt ist und in dem Pfarrer den Garanten eines gerechten Preises sieht, wird von dem cleveren Verhandlungsführer gnadenlos über den Tisch gezogen. Hofrat Klug agiert inzwischen unbemerkt im Hintergrund.

Auf dem Grundstück wird die Doppelvilla des Hofrats und des Hofintendanten Ernst von Possart entstehen. Die Adresse lautet: Maria-Theresia-Straße 24/25. 

15. Januar 1893
Presseberichte zum Grundstückskauf von 1887

München * Die Münchner Neuesten Nachrichten berichten über den am 24. September 1887 erfolgten Grundstückskauf von Ludwig Peter von Klug in Bogenhausen - zu einem extrem günstigen Preis. Die Zeitung informiert zudem darüber, dass Klug nur neun Tage vor dem Kauf der Immobilie das dort bestehende Bauverbot aufheben hat lassen. Den Verkäufern ist dieser Vorgang allerdings nicht bekannt gewesen. 

Um Februar 1893
Zeitungsbericht löst aufsehenerregenden Prozess um Ritter von Klug aus

München * Sofort, nachdem der Bericht in den Münchner Neuesten Nachrichten über die geschäftlichen Machenschaften von Ludwig Peter Ritter von Klug erschienen ist, verklagt dieser den verantwortlichen Journalisten, Wilhelm Bogler, wegen verleumderischer Beleidigung.

Der Prozess erregt großes Interesse in der Öffentlichkeit - auch weil einige für Klug äußerst unangenehme Dinge zur Sprache kommen. Und obwohl Wilhelm Bogler vom Amtsgericht München zu einer Geldstrafe von 1.000 Mark verurteilt wird, hat Ritter von Klug mit dieser Anzeige einen entscheidenden Fehler begangen. Denn der Journalist geht in die Berufung, weshalb das Landgericht München I den Sachverhalt nun neu verhandeln muss. 

Um September 1893
Berufungsprozess enthüllt Machtmissbrauch

München * Im Berufungsprozess zwischen Hofrat Ludwig Peter Ritter von Klug und dem Journalisten Wilhelm Bogler stellt das Gericht fest, dass der Kauf, obwohl er durch die „Ausbeutung der Notlage der Verkäufer“ und durch „Vorspiegelung falscher Tatsachen“ zustande kam, rechtlich nicht zu beanstanden sei. 

Dennoch erhärtet sich der Vorwurf gegenüber Ritter von Klug, dass er bei Ankauf des Grundstücks - durch Missbrauch seiner amtlichen Stellung - privaten Nutzen gezogen hat. Deshalb wird die Strafe für Wilhelm Bogler wegen Beleidigung auf 300 Mark verringert, vom Vorwurf der verleumderischen Beleidigung wird er freigesprochen. 

Weitere Details, die den Tatbestand der Vorteilsnahme im Amt erfüllen, kommen im Verlauf der Gerichtsverhandlung ebenso zur Sprache wie das Hinwegsetzen des Klägers über vorhandene Bauvorschriften. 

Ritter von Klug will vor dem Oberlandesgericht seine Niederlage revidieren - doch dort wird der Fall nicht angenommen. So erlangt das Urteil des Landgerichts München I Rechtskraft. 

Aufgrund der zeitlichen Abläufe und personellen Verflechtungen muss hier von einer frühen Amigo-Affäre gesprochen werden.

28. November 1917
Die Amtszeit des Münchner Magistrats wird verlängert

München * Ohne Wahl wird die Amtszeit des am 13. Dezember 1914 gewählten Münchner Magistrats um zwei Jahre verlängert. 

An Stelle von Dr. Otto Merkt, dessen Wiederwahl die Sozialdemokraten und die Liberalen verweigern, wird Hofrat Dr. Hans Küfner zum II. rechtskundigen Bürgermeister gewählt. 

1920
Der Deutsche und österreichische Alpenverein triftet nach rechts ab

Wien * Eduard Pichl, studierter Chemiker“ und Hofrat in Wien, der „Vater der Bergwarte“ und Schwärmer für ein germanisches Christentum, gibt seinen Beruf auf, um sich fortan als hauptamtlicher Funktionär des Deutschen und österreichischen Alpenvereins der völkischen Propaganda zu widmen.

Innerhalb kürzester Zeit gewinnen seine Sympathisanten die Oberhand in 45 Sektionen, die sich als Deutsch-Völkischer Bund im DuOeAV zusammenschließen und mit ihrer Mehrheit Abstimmungsprozesse an den Vollversammlungen vorbei in ihnen genehme Ausschüsse umleiten.

15. Juli 2003
Umwidmung der Klugstraße gefordert

München-Neuhausen *  Die Geschichtswerkstatt Neuhausen stellt beim Bezirksausschuss den Antrag auf Umwidmung der Klugstraße. Als würdiger Namensgeber der Straße wird der Physiker Joseph Klug (1862 - 1925) vorgeschlagen, der vor allem durch seine Publikationen über Galilei bekannt geworden ist, nachdem er zuvor namhafte Arbeiten zur physikalischen Chemie beigesteuert hat. Der Bezirksausschuss nimmt den Antrag einstimmig an. 

Das in München für Straßenbenennungen zuständige Vermessungsamt lehnt - aufgrund eines Prüfberichts des Stadtarchivs - die Umwidmung ab, da „die gegen Klug erhobenen Vorwürfe rückblickend und im damaligen politischen Kontext betrachtet, nicht so gewichtig erscheinen, dass man die nach ihm benannte Straße zwingend umwidmen müsste“.