Das Aberglaubens- und Hexenmandat zeigt keine große Wirkung
21. Juli 1612
München * Zur Veröffentlichung des Hexenmandats muss dieses von der Kanzel verlesen werden. Doch der Landrichter von Friedberg berichtet, dass sich die Priesterschaft im Bezirk der Verlesung des Hexenmandats verweigern würde und führt dies auf den Einfluss der zuständigen Bischöfe zurück.
Außerdem untersagt der Geheime Rat dem Hofrat die Veröffentlichung des Mandats in den Hofmarken. Damit zeigt das Mandat keine allzu große Wirkung.
Schlagwörter:
Hexenverfolgung, Hexen, Aberglaubens- und Hexenmandat, Kanzel, Friedberg, Hofrat, Geheimer Rat, Hofmark