Hexenverfolgungen fordern auch in München Opfer
Bis zum Jahr 1701
München * In den überlieferten Münchner Verfahren geraten mindestens 100 Menschen unter den Verdacht der Hexerei. Mehr als zehn Beschuldigte werden hingerichtet; mindestens 55 weitere erhalten Gefängnis-, Körper- oder andere Strafen unterhalb der Todesstrafe. Bei den übrigen Personen ist der Ausgang des Verfahrens nicht oder nur unvollständig überliefert.
Die Zahlen gelten als Mindestwerte, da die frühneuzeitlichen Gerichtsakten nur lückenhaft erhalten sind. Zwar erreicht die Verfolgung in München nicht das Ausmaß mancher südwestdeutscher und fränkischer Territorien, doch auch hier führen Aberglaube, Denunziationen und unter Zwang erlangte Geständnisse zu Verurteilungen und Hinrichtungen.