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24. Oktober 1307
230 Tempelherren gestehen unter der Folter Unglaubliches

Paris * Der Großmeister des Templerordens, Jakob von Molay, bestätigt die Erklärungen des Präzeptors der Normandie, Gottfried von Charneys, und des Generalvisitors der Templer, Hugo von Pairauds. Darin haben sie und rund 230 Tempelherren - unter der Folter - zugegeben,

  • dass sie Jesus Christus leugnen und ihn für einen falschen Propheten halten, der für seine Verfehlungen und nicht für die Erlösung der Menschen gestorben ist,
  • dass sie bei ihren Zeremonien auf das Kreuz spucken, es mit Füßen treten und drauf urinieren,
  • dass sie nicht an sie Sakramente glauben und die Priester des Ordens bei der Messe die Weiheformel vergessen,
  • dass die Meister und Würdenträger, obgleich Laien, den Brüdern die Absolution für ihre Sünden erteilen,
  • dass sie obszöne Praktiken und Homosexualität leben,
  • dass die Brüder durch jede nur mögliche Praxis zur Bereicherung des Ordens beitragen müssen,
  • dass sie sich des Nachts im Geheimen versammeln und
  • dass jede Enthüllung im Kapitel bestraft wird, bis hin zur Todesstrafe. 
18. April 1328
Kaiser Ludwig der Baier setzt Papst Johannes XXII. wegen Häresie ab

Rom - Avignon * Kaiser Ludwig der Baier setzt Papst Johannes XXII. unter dem Vorwurf der Häresie ab und lässt den Beschluss durch eine Volksversammlung bestätigen.

Papst Johannes XXII. schickt daraufhin im Gegenzug eine Bannbulle nach Rom, worauf Ludwig der Baier für ihn die Todesstrafe wegen Ketzerei verkündet.

1567
Die Württembergische Landesordnung und das neue Hexerei-Delikt

Stuttgart * In der Württembergischen Landesordnung wird das neue Hexerei-Delikt ausformuliert: „Wo aber jemandt sich mit dem Teuffel, zu Nachtheil und Beschädigung der Menschen in Bündnuß eingelassen und damit noch niemandts Schaden gethon hette, der soll gestrafft werden nach Gelegenheit der Sach“

1572
Eine neue Bettelordnung wird veröffentlicht

München * Eine neue Bettelordnung wird veröffentlicht. In ihr zeichnet neben dem Rat der Stadt erstmals auch der Landesherr verantwortlich. Unter dem Einfluss Herzog Albrechts V. wird in dem Gesetzeswerk

  • ein absolutes Bettelverbot ausgesprochen.
  • Wirte und allen Einwohnern war die Beherbergung nichtansässiger Bettler verboten.
  • Den Bettelrichtern zahlt man Fangprämien und
  • den Festgenommenen drohen schwere Strafen. Im besten Fall ihre Ausweisung, im schlimmsten Fall aber Hängen.

Doch schnell wird klar, dass sich in München ein absolutes Bettelverbot und die Versorgung der Armen aus der Gemeindekasse nicht verwirklichen lassen. Die Einnahmen der Sammlungen reichen einfach nicht aus. Sondersieche, also mit ansteckenden Krankheiten Behaftete, und Blinde haben sich mit betteln zu ernähren, da sie keine Arbeit finden können.

Außerdem sammeln die „Biedermänner“ das „Freitagsbrot“ nun zusätzlich am Mittwoch.

1748
Die Bettelordnung beinhaltet Strafen für Bettler und Vaganten

München * Nach der unter Kurfürst Max III. Joseph erlassenen Bettelordnung werden aufgegriffene Bettler zuerst mit 15 bis 20 Stockhieben bestraft und dann für ein halbes Jahr in das Zuchthaus gebracht.

Ausländische Bettler und Vaganten, darunter versteht man alle nichtbaierischen, werden nach ihrer Festnahme mit einem „B“ gebrandmarkt. Verlassen sie nicht innerhalb von vier Tagen das Land, droht ihnen die Todesstrafe.

28. Juni 1832
Carl Philipp Joseph Fürst von Wrede unterdrückt die

Hambach * Feldmarschall Carl Philipp Joseph Fürst von Wrede verordnet in 16 Paragraphen detaillierte Maßnahmen, mit denen die oppositionelle Volksbewegung unterdrückt werden soll. Im Einzelnen verbietet er

  • öffentliche Versammlungen, politische Vereine und Verbindungen sowie 
  • das Tragen von schwarz-rot-goldenen Abzeichen und Fahnen.
  • Er befiehlt die Entfernung der Freiheitsbäume und
  • kündigt die Bestrafung der Verfasser und Verbreiter unzensierter politischer Flugschriften an. 
  • Für den Fall, dass die angeordneten Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ruhe und Ordnung unzureichend sein sollten, kündigt Wrede die Verhängung des Kriegszustandes an. 

Im weiteren Verlauf kommt es zu 142 Gerichtsprozessen, in denen sogar sieben Todesstrafen ausgesprochen werden. Diese werden allerdings in lebenslange Haft umgewandelt. 

25. Februar 1848
Frankreichs Zweite Republik ausgerufen

Paris * In Paris wird eine provisorische französische Regierung eingesetzt und die Zweite Republik ausgerufen. Diese Revolutionsregierung besteht aus einem elfköpfigen Ministerrat, in dem Vertreter der Linken, der Liberalen und Demokraten sowie der konservativen Rechten vertreten sind. Die gemäßigt reformorientierte Regierung beschließt einige wichtige Entscheidungen, darunter

  • die Abschaffung der Sklaverei in den Kolonien,
  • die Abschaffung der Todesstrafe für politische Delikte,
  • die Einführung der Pressefreiheit und
  • des allgemeinen Wahlrechts sowie
  • die Anerkennung des Rechts auf Arbeit. 
5. August 1854
Abschaffung des mittelalterlichen Richtschwerts

München * König Max II. verfügt die Abschaffung des mittelalterlichen Richtschwerts. Die Todesstrafe wird künftig ausschließlich mit der Guillotine vollstreckt.

Die bayerische Guillotine ist im Gegensatz zu dem aus Holz hergestellten französischen Original aus Eisen. Das Fallbeil  braucht deshalb nur eine Fallhöhe von 1,50 Metern, statt den 5 Metern der Original-Guillotine.

5. März 1901
Mathias Kneißl wird niedergeschossen und gefangen genommen

Geisenhofen bei Aufkirchen * Der „Räuber“ Mathias Kneißl wird im Aumacher­anwesen in Geisenhofen bei Aufkirchen von einem aus sechzig Mann bestehenden Polizeiaufgebot aufgespürt, niedergeschossen und gefangen genommen.

Weil die Todesstrafe nur an gesunden Personen vollzogen werden darf, lästern die Bayern: „An Kneißl Hias hams zerst zuagricht, dann hamsn hergricht und erst dann hamsn higricht.“ 

14. November 1901
Der Prozess gegen den Räuber Mathias Kneißl beginnt

Augsburg * Der Prozess gegen den Räuber Mathias Kneißl beginnt vor dem Oberlandesgericht Augsburg. Nach vier Verhandlungstagen fällen die zwölf Geschworenen das Urteil: Mathias Kneißl wird zum Tode verurteilt. Ein eingereichtes Gnadengesuch lehnt Prinzregent Luitpold ab. Der Ablauf des Gerichtsverfahrens und das Urteil selbst sind heftig umstritten. 

5. August 1917
Es kommt zu Meutereien in Wilhelmshaven

Wilhelmshaven * Auf Grund mangelhafter Versorgung sowie durch schlechte und teilweise schikanöse Menschenführung kommt es zu Meutereien in der deutschen Hochseeflotte. Heizer des Schlachtschiffes SMS Prinzregent Luitpold und dem Schwesterschiff Friedrich der Große treten daraufhin in den Hungerstreik.

Die Anführer des Matrosenaufstands werden nach der Niederschlagung der Gehorsamsverweigerungen und Meutereien verhaftet und teilweise zum Tode verurteilt. 

21. Februar 1919
Der Zentralrat nimmt seine Arbeit auf

München-Kreuzviertel * Gleich nach seiner Ernennung nimmt der Zentralrat seine Arbeit auf. 

  • Der von der USPD spontan ausgerufene Generalstreik wird bestätigt,
  • alle Geschäfte und Vergnügungsstätten werden für drei Tage geschlossen,
  • der Zug- und Straßenbahnverkehr wird eingestellt,
  • eine nächtliche Ausgangssperre wird erlassen und  der Belagerungszustand über München verhängt,
  • und damit Raub, Plünderung und Diebstahl unter Todesstrafe gestellt.