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Fakten

Im Freistaat Bayern wird die Todesstrafe offiziell abgeschafft

20. Februar 1998

München * Im Freistaat Bayern wird die Todesstrafe abgeschafft. Bis dahin heißt es im Artikel 47 der Bayerischen Verfassung: „Der Vollzug der Todesstrafe bedarf der Bestätigung  der Staatsregierung.“  Zum Glück hat das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland die Todesstrafe bereits im Jahr 1949 beseitigt. 

Schlagwörter: Todesstrafe, Henker, Scharfrichter