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Fakten

Das Grundgesetz schafft in der BRD die Todesstrafe ab

24. Mai 1949

Bundesrepublik Deutschland - Bonn * Die Todesstrafe wird durch das Grundgesetz in der Bundesrepublik Deutschland mit Artikel 102 abgeschafft. Zwischen 1946 bis zur Verabschiedung des Grundgesetzes werden 125 Todesurteile gefällt und davon 24 vollstreckt.