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Fakten

Die Todesstrafe nur mehr bei Mord und schweren Militärstraftaten im Krieg

1871

Deutsches Reich * Die für das gesamte Deutsche Reich geltende Verfassung sieht die Todesstrafe nur mehr bei Mord und schweren Militärstraftaten im Krieg vor. Nur für Letztere wird die Vollstreckung durch Erschießen eingeführt.