Den Streikenden wird mit Bestrafung gedroht
30. Januar 1918
Berlin * Auch hier schlägt - wie zuvor schon in Wien - das Imperium zurück.
Am Nachmittag lässt der für Berlin zuständige Befehlshaber, Generaloberst Gustav von Kessel, alle Versammlungen und Streikkomitees verbieten und verlautbaren: Wer sich den Befehlen nicht fügt, setzt „sich schwerster Bestrafung nach den Vorschriften des Belagerungszustandes aus; die Wehrpflichtigen unter ihnen werden außerdem militärisch eingezogen werden.“
Der Arbeiterrat gibt nicht nach. Die Arbeitskampfmaßnahmen werden erfolgreich weitergeführt.
Personen:
Kessel Gustav von General
Schlagwörter:
Januarstreik, USPD, Wien, Berlin, Streikkomitees, Bestrafung, Belagerungszustand, Wehrpflichtige, Militärdienst, Arbeiterrat, Arbeitskampfmaßnahme