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30. Januar 1918
Den Streikenden wird mit Bestrafung gedroht

Berlin * Auch hier schlägt - wie zuvor schon in Wien - das Imperium zurück.

Am Nachmittag lässt der für Berlin zuständige Befehlshaber, Generaloberst Gustav von Kessel, alle Versammlungen und Streikkomitees verbieten und verlautbaren: Wer sich den Befehlen nicht fügt, setzt „sich schwerster Bestrafung nach den Vorschriften des Belagerungszustandes aus; die Wehrpflichtigen unter ihnen werden außerdem militärisch eingezogen werden.“

Der Arbeiterrat gibt nicht nach. Die Arbeitskampfmaßnahmen werden erfolgreich weitergeführt. 

7. März 1919
Der Berliner Generalstreik endet um 19 Uhr

Berlin * Die Sozialdemokraten beantragen in der Vollversammlung des Berliner Arbeiterrats die sofortige Beendigung des Generalstreiks. Auch die Gewerkschaftskommission empfiehlt den Abbruch des Streiks.

Die Vollversammlung des Berliner Arbeiterrats beschließt - mit den Stimmen der USPD-Vertreter - den Generalstreik um 19 Uhr zu beenden. Das Ende des Streiks bedeutet aber nicht das Ende der Gewalt. 

31. März 1919
Über das Ruhrgebiet wird der Belagerungszustand verhängt

Weimar - Ruhrgebiet * Die Reichsregierung

  • verhängt den Belagerungszustand über das vom Streik betroffene Gebiet.
  • Kündigt den Einmarsch von Truppen an und 
  • schickt den SPD-Abgeordneten und Gewerkschaftssekretär Carl Severing als Staatskommissar ins Industriegebiet. 

In der Folge werden zahlreiche Streikführer verhaftet, um die Arbeitskampfmaßnahme zu unterlaufen und zu schwächen.