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Fakten

Verurteilung wegen Verkostung der Aufständischen

22. Dezember 1705

Schäftlarn * Die Prämonstratenserabtei Schäftlarn verköstigt die Aufständischen bei deren Marsch in Richtung München. Sie wird dafür später von der Kaiserlichen Administration zu einer Geldstrafe in Höhe von 8.000 Gulden verdonnert.