Der bayerische Staat ist zu Zahlungen an die Wittelsbacher bereit
29. November 1918
München-Kreuzviertel * Der bayerische Staat ist bereit, einen Ausgleich für die Königliche Zivilliste und die Apanagen zu leisten, abzüglich des Anteils für die Repräsentationsaufwendungen.
Schlagwörter:
Wittelsbacher Ausgleichsfonds, Fürstenabfindung, Zivilliste, Apanage, Repräsentationsaufwand