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12. November 1918
Die Hofbeamten sollen in den Staatsdienst übernommen werden

München-Kreuzviertel * In einer Versammlung werden die Hofbeamten zum Übertritt in den Staatsdienst aufgefordert. Die Entbindung der Beamten von ihrem Treueid durch Ex-König Ludwig III. am 13. November 1918 macht den Weg für die Übernahme frei. Ansonsten hätten mit der Einstellung der Zahlung an die Zivilliste die Gehälter des Hofes nicht mehr bezahlt werden können. 

21. November 1918
Einen Unterhalt für die Wittelsbacher beantragt

München-Kreuzviertel * Das Finanzministerium legt eine Denkschrift über die „Bezüge des früheren Königs und der Mitglieder seines Hauses aus der Staatskasse“ vor. Darin wird

  • der ersatzlose Einzug der Zivilliste in Aussicht gestellt und
  • aus Billigkeitsgründen ein Unterhalt der Wittelsbacher beantragt. 
Um 10. Juni 1919
Die Verhandlungen über die Fürstenabfindung beginnen

München-Kreuzviertel * Aufgrund der politischen Wirren leitet die Kommission zur Fürstenabfindung erst jetzt Verhandlungen ein. Es geht dabei „um die finanzielle Auseinandersetzung des Königlichen Hauses mit dem Staat und zwar, wenn möglich, auf allen Gebieten, auf welchen finanzielle Berührungen bestehen“.

Die Verhandlungen dauern vier Jahre an und werden mit dem festen Willen einer einvernehmlichen Lösung geführt. 

24. Juni 1922
Verabschiedung der Fürstenabfindung im Landtag vertagt

München-Kreuzviertel * Die ursprünglich geplante Verabschiedung der Fürstenabfindung im Landtag wird wegen der Ermordung des Außenministers Walther Rathenau verschoben. Das Finanzministerium fürchtet um die erforderliche Mehrheit im Landtag. Die Delegationen nutzen die Zwangspause zu Vertragsveränderungen. Nun werden neben dem Kunstbesitz auch die ehemaligen kurfürstlichen Kunstsammlungen mit einbezogen. Dazu wird die „Wittelsbachische Landesstiftung für Kunst und Wissenschaft“ geschaffen. 

8. März 1923
Landtag verabschiedet die Gesetze zum Wittelsbacher Ausgleichsfonds

München-Kreuzviertel * Nach einer stürmischen Diskussion im Landtag am 8. und 9. März 1923 wird

  • das „Gesetz über die vermögensrechtliche Auseinandersetzung des Bayerischen Staates mit dem vormaligen Bayerischen Königshause“ mit
  • dem „Übereinkommen zwischen dem Bayerischen Staate und dem vormaligen Bayerischen Königshause“

mit 92 gegen 26 Stimmen angenommen.