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Fakten

Kurt Eisner wird aus der Haft entlassen

14. Oktober 1918

München-Obergiesing * Abends, um 20:30 Uhr, kann Kurt Eisner die Haftanstalt Stadelheim verlassen. Er wird auf Entscheidung des 1. Senats des Reichsgerichts Leipzig entlassen, damit er an der am 17. November stattfindenden Reichstagswahl teilnehmen kann. Und das, obwohl sich der Oberreichsanwalt gegen die Entlassung ausgesprochen hatte.

In der Begründung zu diesem Gerichtsbeschluss wird aufgeführt, dass eine Fluchtgefahr ausgeschlossen sei und eine Verdunkelungsgefahr nicht besteht.