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29. März 1918
Sarah Sonja Lerch hat sich in der Isolierzelle erhängt

München-Stadelheim * Dr. phil. Sarah Sonja Lerch, eine Aktivistin während der Münchner Januarstreiks, wird an diesem Karfreitag in einer Isolierzelle im Gefängnis Stadelheim in der Schlinge ihres Schals erhängt aufgefunden. Eine behördliche Untersuchung ihres Todes wird offensichtlich unterlassen. 

1. April 1918
Sarah Sonja Lerch wird beerdigt

München * Dr. phil. Sarah Sonja Lerch, geborene Rabinowitz, eine der Anführerinnen der Januarstreiks, wird am Ostermontag auf dem Neuen Israelitischen Friedhof an der Garchinger Straße beerdigt. Ein Vertreter der USPD legt einen Kranz am Grab ab und erklärt, dass die Polizei einen Nachruf verboten hat. Josef Sontheimer ergreift daraufhin das Wort, wird aber sofort verhaftet und mit Handschellen gefesselt abgeführt.

Frau Lerch war gemeinsam mit Kurt Eisner, Albert Winkler, Hans Unterleitner, Emilie und Babette Landauer und anderen wegen Landesverrats verhaftet worden. Die 35-jährige Sarah Sonja Lerch hat sich am 29. März 1918 im Gefängnis Stadelheim erhängt. Sie wird nicht die letzte Sozialdemokratin sein, die im Freitod die Erlösung aus offenbar nicht zu verändernden Verhältnissen sucht. 

2. April 1918
Der Vorwärts berichtet über den Freitod der Sarah Sonja Lerch

München * Die SPD-Parteizeitung Vorwärts berichtet in ihrer Ausgabe über das Ableben der Sarah Sonja Lerch: „Im Untersuchungsgefängnis Stadelheim erhängte sich nachmittags die beim letzten Streik bekanntgewordene Frau Sara Sonja Lerch, gegen die zusammen mit dem Schriftsteller Kurt Eisner ein Landesverratsverfahren eingeleitet war. -

Die Umstände, unter denen die bedauernswerte Frau zu ihrer Verzweiflungstat getrieben wurde, bedürfen der Aufklärung. Soviel wir wissen, handelt es sich im Falle der Frau Lerch, einer geborenen Russin, um eine reine Idealistin, die mit ihrer Streikpropaganda der Sache der Menschheit einen Dienst zu erweisen glaubte.

Die Strafe, mit der sie zu rechnen hatte, war nicht so erschreckend, dass sie den freiwilligen Tod ihr vorziehen konnte. Es bleibt also unklar, was diese Frau zu ihrem Selbstmord getrieben hat. […].“ 

14. Oktober 1918
Kurt Eisner wird aus der Haft entlassen

München-Obergiesing * Abends, um 20:30 Uhr, kann Kurt Eisner die Haftanstalt Stadelheim verlassen. Er wird auf Entscheidung des 1. Senats des Reichsgerichts Leipzig entlassen, damit er an der am 17. November stattfindenden Reichstagswahl teilnehmen kann. Und das, obwohl sich der Oberreichsanwalt gegen die Entlassung ausgesprochen hatte.

In der Begründung zu diesem Gerichtsbeschluss wird aufgeführt, dass eine Fluchtgefahr ausgeschlossen sei und eine Verdunkelungsgefahr nicht besteht. 

2. Mai 1919
Gustav Landauer wird im Gefängnis Stadelheim ermordet

München-Obergiesing * Gustav Landauer wird ins Gefängnis Stadelheim gebracht, wo er von Freikorpssoldaten in grausamster Weise misshandelt und schließlich ermordet wird. Ein Zeuge berichtet:

„Am 2. Mai stand ich als Wache vor dem großen Tor zum Stadelheimer Gefängnis. Gegen 1¼ Uhr brachte ein Trupp bayerischer und württembergischer Soldaten Gustav Landauer. Auf dem Gang vor dem Aufnahmezimmer versetzte ein Offizier dem Gefangenen einen Schlag ins Gesicht. Die Soldaten riefen dazwischen: ‚Der Hetzer, der muss weg. D‘erschlagts ihn!‘.

Landauer wurde dann mit Gewehrkolben an der Küche vorbei in den ersten Hof rechts hinaus gestoßen. Im Hof begegnete der Gruppe ein Major in Zivil, der mit einer schlegelartigen Keule auf Landauer einschlug. Unter Kolbenschlägen und den Schlägen des Majors sank Landauer zusammen. Er stand zwar wieder auf und wollte zu reden anfangen. Da rief ein Vizewachmeister: ‚Geht mal weg!‘. Unter Lachen und freudiger Zustimmung der Begleitmannschaften gab der Vizewachmeister zwei Schüsse ab, von denen einer Landauer in den Kopf traf. Landauer atmete immer noch.

Da sagte der Vizewachmeister: ‚Das Aas hat zwei Leben, der kann nicht kaputtgehen!‘. Da Landauer immer noch lebte, legte man ihn auf den Bauch. Unter dem Ruf: ‚Geht zurück, dann lassen wir ihm noch eine durch!‘, schoss der Vizewachmeister Landauer in den Rücken, dass es ihm das Herz heraus riss und er vom Boden schellte. Da Landauer immer noch zuckte, trat ihn der Vizewachmeister zu Tode. Dann wurde ihm alles heruntergerissen und seine Leiche zwei Tage lang ins Waschhaus geworfen“

4. Dezember 1934
In Karl Valentins Panoptikum wird eine Guillotine ausgestellt

München-Ludwigsvorstadt * In Karl Valentins „Panoptikum“ ist auch die Nachbildung der im Gefängnis Stadelheim verwendeten Fallschwertmaschine [= Guillotine] ausgestellt. Der Nachrichtergehilfe Donderer erklärt dem Publikum die Tötungsvorrichtung.

Nun fragt das Bayerische Justizministerium beim Innenministerium an, ob die Genehmigung der Darstellung der Hinrichtung weiterhin aufrecht erhalten werden soll. Gleichzeitig wird ausgeführt, dass „der bisherige Nachrichtergehilfe Donderer [...] künftig zur Vollstreckung von Todesurteilen nicht mehr herangezogen werden" wird. Er wird wegen seiner Erklärertätigkeit im „Panoptikum“ aus dem Staatsdienst entlassen. 

16. Februar 1935
Keine Probleme mit der „Fallschwertmaschine“ in Valentins Panoptikum

München * Das Bayerische Innenministerium hat mit der Ausstellung der Nachbildung der im Gefängnis Stadelheim genutzten „Fallschwertmaschine“ in Karl Valentins Panoptikum keinerlei Probleme. Denn:

„Der unbefangene Besucher kommt bei der Besichtigung dieser Hinrichtungsszene wohl nicht auf den Gedanken, dass die Darstellung genau der Wirklichkeit entspricht, vielmehr hält er sie, wie auch die sonstigen Gegenstände des Juxmuseums für ein Erzeugnis der verschrobenen Fantasie des Ausstellers Valentin. 

Durch ein Verbot dieser Hinrichtungsszene würden zweifellos mehr abträgliche Wirkungen ausgelöst werden, als durch deren Weiterduldung.“ 

5. Juni 1937
Rupert Mayer wird wegen Nichtbeachtung des Redeverbots inhaftiert

München * Pater Rupert Mayer wird wegen „Nichtbeachtung des Redeverbots“ in der Gestapo-Zentrale im Wittelsbacher Palais, dann im Corneliusgefängnis und schließlich im Gefängnis Stadelheim inhaftiert.

Die Anklage vom 7. Juli wird ihm vorgeworfen: „[...] fortgesetzt öffentlich hetzerische Äußerungen über leitende Persönlichkeiten des Staates und deren Anordnungen gemacht zu haben, die geeignet sind, das Vertrauen des Volkes zur politischen Führung zu untergraben“.