Vor willkürlichem Machtmissbrauch der Räterepublik bewahren
28. April 1919
München-Maxvorstadt * Bis zum Zusammenbruch der Räterepublik sitzen die Revolutionsgerichte über rund 300 Personen zu Gericht. In den drei Wochen Ihrer Tätigkeit gelingt es den Richtern weitgehend, die Angeklagten vor willkürlichem Machtmissbrauch der Räterepublik zu bewahren.
Schlagwörter:
Revolutionstribunal, Justizpalast, Revolutionsgericht, Räterepublik, Machtmissbrauch, Angeklagte