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15. April 1811
Weinmüllers Theaterbetrieb im Herzoggarten des Clemensschlössls

München-Maxvorstadt * Johann Weinmüller, inzwischen zum königlichen Regisseur befördert, kann seinen Theaterbetrieb im Herzoggarten des Clemensschlössls, auf dem Gelände des heutigen Justizpalastes, eröffnen. König Max I. Joseph hat dieses Weinmüller als Übergangslösung zur Verfügung gestellt. 

November 1883
Die Bedeutung des Isarquaies für München

München-Lehel * Ein Artikel in den „Münchner Neuesten Nachrichten“ befasst sich mit der Bedeutung des Isarquaies für München. Der Verfasser betont darin die städtebaulich „unvergleichlich günstige Lage des Mariannenplatzes“, der sogar als Bauplatz für den Justizpalast in Erwägung gezogen worden ist.

  • Der evangelischen Kirchenverwaltung erscheint der Bauplatz als sehr teuer, weshalb sie noch das Gelände der „I. Kraft- und Arbeitsmaschinen-Ausstellung“ am Isartorplatz ins Gespräch bringt.
  • Die Lokalbaukommission schlägt ihrerseits noch Standorte auf der südlichen beziehungsweise nördlichen Kohleninsel vor.  Schließlich einigt man sich doch auf den Mariannenplatz als Standort für die Lukaskirche.  

Das Gotteshaus sollte eigentlich die protestantische Kirche für den Münchner Osten werden, doch bereits 1889 wurde am Preysingplatz in Haidhausen die Johanneskirche als evangelische Notkirche erbaut.
Nun haben die Protestanten auch ihren Sammelpunkt jenseits der Isar. Doch das war bestimmt kein Zufall, denn der Architekt beider Kirchen ist Albert Schmidt, der gleichzeitig - heute kaum vorstellbar - den acht Mitgliedern der protestantischen Kirchenverwaltung in München angehörte. 

„Der soziale Status der protestantischen Gemeindemitglieder lag deutlich über dem Durchschnitt. Viele gehörten der geistigen und finanziellen Oberschicht an“, weshalb die Gruppierung sehr selbstbewusst auftrat, was im fundamental katholischen Bayern ganz bestimmt auch nötig war [und ist?]. 

18. Dezember 1905
Prozess gegen antisemitische Verleumdungen 

München-Maxvorstadt * Gegen die diffamierenden Angriffe auf die Unionsbrauerei geht deren Eigentümer Joseph Schülein juristisch vor. Am 18. Dezember 1905 verhandelt das Amtsgericht München I im Justizpalast an der Prielmayerstraße die Klage gegen den verantwortlichen Redakteur der „Münchener Bier-Chronik“. 

Im Verlauf des Verfahrens zeigt sich, dass die gegen die Brauerei erhobenen Vorwürfe jeder sachlichen Grundlage entbehren. Gleichzeitig treten die antisemitischen Motive hinter den Angriffen deutlich zutage. Die Verhandlung macht sichtbar, dass sich die Kritik an der Unionsbrauerei weniger gegen deren Produkte richtet als gegen die jüdische Herkunft ihres Eigentümers. 

Die Redaktion der „Münchener Bier-Chronik“ wird zu einer Geldstrafe von 50 Mark verurteilt und muss die Urteilsverkündung veröffentlichen. Ungeachtet dessen reagiert sie mit einem polemischen Nachbericht, der erneut antisemitische Untertöne erkennen lässt.

24. Juli 1917
Im Pariser Justizpalast beginnt der Prozess gegen Mata Hari

Paris * Im Pariser Justizpalast beginnt der Prozess vor dem Militärgericht gegen Mata Hari.

In der Presse kursiert das Gerücht, Mata Hari habe den Deutschen geheime  Informationen über den Bau der neuartigen Panzer zugespielt, mit denen die Alliierten dem Krieg eine entscheidende Wende geben wollen. Eine absurde Behauptung, die sogar die seriöse New York Times aufgreift.

Mata Hari, wird deshalb beschuldigt, als Doppelagentin wichtige Informationen an die Deutschen verraten und damit das Leben von 50.000 französischen Soldaten im Ersten Weltkrieg aufs Spiel gesetzt zu haben. 

1. Mai 1919
Kämpfe: Der Stachus-Kiosk brennt lichterloh

München * Am Nachmittag dringen eigenmächtig operierende Freikorps von der Residenz aus bis zum Lenbachplatz vor. Die Marine-Brigade Ehrhardt erreicht - von Schleißheim kommend - gegen Mittag Schwabing und beteiligt sich später an den Kämpfen am Stachus. Auch aus Regensburg stammende Soldaten sowie Angehörige des Freikorps Grafing und die Batterie Zenetti sind an diesen Kämpfen beteiligt. Dort entfacht sich ein mehrstündiges Gefecht.

Die Rotarmisten leisten erbitterten Widerstand und verteidigen den Stachus mit Gewehrfeuer. Ein Zeitzeugenbericht schildert die weiteren Ereignisse:

„Mittlerweile hatten die Regierungstruppen bei der Anlage an der Deutschen Bank ein Geschütz in Stellung gebracht und eine Brandbombe in den Kiosk gesetzt, der bald lichterloh aufflammte und die Roten Gardisten zwang, ihren verzweifelten Widerstand aufzugeben und sich gegen die protestantische Kirche und das Kaufhaus Horn zurückzuziehen. Bald war der Karlsplatz zum wütendsten Kampfplatz geworden. […]

Gegen Abend bekamen die Regierungstruppen Verstärkungen von der Herzog-Wilhelm-Straße und dem Sendlingertor-Platz her. Die Rotgardisten wurden über den Karlsplatz in den Justizpalast und gegen die Elisenstraße geworfen, von wo aus sie heftigen Widerstand leisteten.

Das an der Deutschen Bank postiert gewesene Geschütz wurde infolgedessen bis zum Wittelsbacher-Brunnen zurückgezogen und beschoss in den Nachmittagsstunden den Justizpalast, der an der gegen den Stachus gerichteten Seite zwei Treffer im dritten Stock erhielt. […] Viele Spartakisten flüchteten in den Mathäser“.

Doch es gibt auch Gegenwehr von anderer Seite, die die Weißen Truppen letztlich zum Abziehen zwingen. Dazu zählen auch die Teilnehmer der Maikundgebung auf der Theresienwiese, die dort „waffenlos demonstriert“ haben und sich nun auf dem Nachhauseweg befinden. 

15. Januar 1920
Der Prozess gegen Graf Anton von Arco auf Valley beginnt

München * Aufgrund seiner Schussverletzungen beginnt der Prozess gegen Graf Anton von Arco auf Valley erst jetzt im Münchner Justizpalast. Der Gerichtspsychiater Professor Rüdin beschreibt Arco als „eine intellektuell mäßige, gerade noch durchschnittliche Begabung, eine unreife, ungefestigte Persönlichkeit, die zu impulsivem Handeln neigt“

16. Januar 1920
Graf Anton von Arco auf Valley zum Tode verurteilt

München * Da sich die Richter und der Verteidiger über die Wertung der Tat im Grunde einig sind, ergeht das Urteil gegen Graf Anton von Arco auf Valley bereits um 16.08 Uhr. Es wird vom Landgerichtsdirektor Georg Neithardt gesprochen und lautet:

  • „[...] wegen eines Verbrechens des Mordes zum Tode und in die Kosten verurteilt.“
  • Es lässt sich einfach nicht umgehen anzuführen: „Der Angeklagte führte die Tötung nach einem wohlbedachten Plan mit Überlegung aus.“ 

Die Justiz öffnet sich aber gleich selbst die Tür für ihr weiteres Vorgehen. Am Ende des Urteils stehen die bemerkenswerten Zeilen: „Von einer Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte konnte natürlich keine Rede sein, weil die Handlungsweise des jungen, politisch unmündigen Mannes nicht niedriger Gesinnung, sondern der glühenden Liebe zu seinem Volke und seinem Vaterland entsprang und ein Ausfluss seines Draufgängertums und der in weiten Volkskreisen herrschenden Empörung gegen Eisner war, weil ferner der Angeklagte seine Tat in allen ihren Einzelheiten ohne jeden Versuch der Beschönigung oder Verschleierung mit offenem, edlem Mute in achtungsgebietender Weise als aufrechte Persönlichkeit eingestand.“

Graf Arco nimmt sein Todesurteil mit vollkommener Ruhe zur Kenntnis und ruft in seinem Schlusswort die Zuhörer zum Aufbau einer nationalen Zukunft auf. Stürmischer Beifall erhebt sich im Sitzungssaal. 

28. Oktober 2022
Angeklebt vor dem Justizpalast

München-Maxvorstadt * Kurz vor zwölf Uhr stoppen ein Dutzend Aktivisten den Verkehr vor dem Justizpalast, indem sie sich an der Ecke Karlsplatz und Prielmayerstraße auf die Straße stellen oder setzen. Der Jesuitenpriester Jörg Alt macht solidarisch mit. Er und ein weiterer Mann kleben sich fest.