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Fakten

Die Bundesregierung beschließt ihr erstes Umweltprogramm 

29. September 1971

Bonn * Das Bundeskabinett unter Bundeskanzler Willy Brandt beschließt das erste umfassende Umweltprogramm der Bundesrepublik Deutschland. Brandt schreibt im Vorwort: „Die Erhaltung einer gesunden und ausgewogenen Umwelt gehört zu den Existenzfragen der Menschheit.“  

  • Das Programm macht Umweltschutz zu einer langfristigen politischen Aufgabe und bereitet weitere Maßnahmen zur Luftreinhaltung, zum Gewässerschutz und zur Abfallbeseitigung vor. 
  • Ein zentraler Grundsatz ist das Verursacherprinzip: Die Kosten von Umweltbelastungen sollen grundsätzlich diejenigen tragen, die sie verursachen. 
  • Zugleich gewinnt der Vorsorgegedanke an Bedeutung: Umweltpolitik soll Schäden frühzeitig verhindern, statt erst auf bereits eingetretene Belastungen zu reagieren.