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29. September 1971
Die BRD erhält ihr erstes Umweltprogramm

Bonn * Die Bundesrepublik Deutschland erhält ihr erstes Umweltprogramm. Bundeskanzler Willy Brandt spricht von „Existenzfragen der Menschheit“. Damit wird der Grundstein gelegt für nahezu alle großen Umweltgesetze,

  • von der Luftreinhaltung über die Klärung von Abwässern bis hin zum Umgang mit wachsenden Abfallmengen.  
  • Das Verursacherprinzip findet Eingang in die deutsche Gesetzgebung, es lässt diejenigen für Umweltschäden haften, die sie verbockt haben.  
  • Fuß fasst auch das Vorsorgeprinzip, demzufolge der Staat einschreiten muss, ehe Probleme entstehen.
16. Januar 1986
Aufnahme des Umweltschutzes im Grundgesetz scheitert

Bonn * Nach der Katastrophe von Tschernobyl beantragen die SPD-Fraktion und die Fraktion DIE GRÜNEN, den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen als Staatsziel in das Grundgesetz aufzunehmen. Der Vorstoß scheitert an der Haltung von CDU/CSU. Dadurch wird die notwendige verfassungsändernde Mehrheit nicht erreicht. 

Die verfassungsrechtliche Verankerung erfolgte schließlich 1994 durch die Einführung des Art. 20a Grundgesetz.

13. Februar 1986
Politischer Aschermittwoch gegen die WAA

Schwandorf * Beim „Politischen Aschermittwoch“ der WAA-Gegner sprechen Vertreter aus Politik, Wissenschaft, Kultur und Umweltschutz gegen die geplante Wiederaufarbeitungsanlage. Zu den Rednern gehören Landrat Hans Schuierer, Hubert Weinzierl, Erhard Eppler, Robert Jungk, Carl Amery und Franz Xaver Kroetz.