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Fakten

Weitere Verbesserungen für Kinderarbeiter in Fabriken

1. Juni 1891

Berlin * Nach einer weiteren Änderung der Reichsgewerbeordnung wird 

  • das Mindestalter von Fabrikarbeitern auf 13 Jahre erhöht und 
  • die Beschäftigung schulpflichtiger Kinder in Fabriken grundsätzlich verboten. 
Schlagwörter: Kinderarbeit