Weitere Verbesserungen für Kinderarbeiter in Fabriken
1. Juni 1891
Berlin * Nach einer weiteren Änderung der Reichsgewerbeordnung wird
- das Mindestalter von Fabrikarbeitern auf 13 Jahre erhöht und
- die Beschäftigung schulpflichtiger Kinder in Fabriken grundsätzlich verboten.
Schlagwörter:
Kinderarbeit