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Fakten

Verbot des Brauens von weißem und obergärigem Bier

1691

München - Au * Kurfürst Max Emanuel erlässt gegenüber den Klöstern und Landständen ein Verbot des Brauens von weißem und obergärigem Bier - zum Schutz der kurfürstlichen Brauhäuser. Die Paulaner-Ordensmänner stellen unbeeindruckt des Verbots die genannten Biere her. 

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