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1516
Jedermann darf für den Eigenbedarf brauen

München * Nach der Landes- und Polizeiordnung ist jedermann, und damit natürlich auch jedem Kloster, die Möglichkeit gegeben, für den privaten Bedarf zu brauen.

Diese Braukonzession ist allerdings auf die eigene „Hausnotdurft“, also auf den Eigenbedarf der Klosterbrüder und des Gesindes, beschränkt. Ein öffentlicher Bierausschank ist ausdrücklich verboten. 

17. September 1633
Die Paulanermönche kommen in den Besitz der Lärchlbrauerei

München-Hackenviertel * Zum Bier kommen die Paulanermönche durch das Erbe einer dankbaren Brauerwitwe aus der Neuhauser Gasse.

Die Besitzerin der Lärchlbrauerei hat ihren schwachsinnigen Sohn Andreas, der „ein toreter Tropf“ ist, in die Obhut der Paulanerpatres gegeben. Und da sie nach dem Tod ihres Mannes nichts mit dem Braurecht anfangen kann, überträgt sie es - mit Dreingabe einiger Grundstücke, 1.450 Gulden Barvermögen, Schmuckstücken, einer Wohnungseinrichtung sowie Brauereiutensilien und Vorräten - an die Eremiten vom Heiligen Francesco di Paola. 

1634
Die Paulaner-Mönchen dürfen in der Lärchlbrauerei ihren Haustrunk brauen

München-Angerviertel * Die Paulaner-Mönche aus der Au dürfen mit kurfürstlicher Genehmigung in der Lärchlbrauerei in der Neuhauser Gasse ihren Haustrunk brauen. Daraus resultieren Auseinandersetzungen mit den Münchner Brauern.

Es wundert nicht, dass ausgerechnet ein mehrseitiger Beschwerdebrief der Münchner Brauer - mit der Bitte um entschiedene Abhilfe des klösterlichen Brau- und Ausschankunwesens - als Geburtsurkunde der Paulaner-Brauerei gilt. 

1634
Ein Protestbrief gilt als Geburtsurkunde der Paulaner-Brauerei

München - Au * Weil sich die Paulanermönche nicht an die Abmachungen halten und ihr Bier auch außerhalb des Klosters verkaufen, beschweren sich die Münchner Brauer beim Magistrat der Stadt und bitten um entschiedene Abhilfe des klösterlichen Brau- und Ausschankunwesens.

Dieser Protestbrief gilt als Geburtsurkunde der Paulaner-Brauerei. Die Paulaner verstoßen allerdings auch in den kommenden 165 Jahren immer wieder ganz bewusst gegen Vorschriften und Gesetze.

1634
Die Paulaner erhalten die Brauerlaubnis und Protest

München-Hackenviertel * Mit kurfürstlicher Genehmigung dürfen die Paulaner-Mönche ihren Haustrunk brauen und - nach jährlich neu einzuholender Erlaubnis - am Namenstag ihres Ordensgründers den Klosterbesuchern ihr Bier anbieten.

„Allein es wurde dies nicht so genau genommen: Die Paulaner schenkten das ganze Jahr hindurch aus purer Charitative und gratis Bier aus. Selbstverständlich auch an die die Religiosen besuchenden Verwandten und vielen Freunde aus Pflicht der Höflichkeit!“

So viel [un]christliche Konkurrenz der Paulanerpatres bringt die Münchner Brauer in Rage. Sie wenden sich an den Bürgermeister und die Räte der kurfürstlichen Hauptstadt, mit der Bitte um entschiedene Abhilfe des klösterlichen Brau- und Ausschankunwesens. Also keine Gründungsurkunde, sondern dieser Protestbrief gegen die „pfäffische Konkurrenz“ gilt als Geburtsurkunde der Paulaner-Brauerei. 

1651
Ein Bräuhaus für die Paulaner in der Au

Au * Kurfürst Ferdinand Maria gestattet den Paulanern den Bau eines Bräuhauses, damit diese in der Au ihr Bier für den Hausgebrauch brauen dürfen, „weil ein gleiches und gesundes Getränk ein wesentliches Erfordernis für Mönche ist, deren Hauptnahrung Bier ausmacht, indem sie in Baiern den Wein vermissen und ihnen schlechte Fische und Mehlspeisen, wozu keine Eier, keine Milch und Butter genommen werden dürfen, zu wenig Kräfte geben“. 

Mit der Braustätte eröffnen die Paulaner-Ordensmänner still und leise einen Ausschank im Kloster und ziehen ihren Gewinn daraus. Außerdem bezahlen sie Handwerker und Arbeiter nicht mit Geld, sondern in Form des Kloster-Haustrunks. 

Noch im selben Jahr klagten die Auer Wirte darüber, dass jedermann mit dem Krug ins Kloster kommen und dort sein Bier kaufen kann. Ein kurfürstlicher Erlass bedroht die vegetarischen Patres zwar mit einer Strafe von einhundert Dukaten sowie im Wiederholungsfall mit dem Herausreißen der Braupfanne und dem Verlust der dem Kloster erteilten Konzession. Doch diese Androhungen bekümmern die Mönche wenig. 

1679
Eine Scheune aus der Salvator-Stiftung

Au - Giesing * Die Paulaner-Mönche erwerben eine Scheune zur Einlagerung ihres Märzenbieres, die ein Teil des Lambacher-Bauernhofes in Obergiesing ist und zu der von Herzog Albrecht V. gegründeten „Salvator-Stiftung“ gehört. Da der Lambacher Bauer an der Einfahrt zum Keller eine Tafernwirtschaft betreibt, erhält er jährlich von den Paulanern zwei Eimer Bier [= 128 Liter] als Wegezoll. 

Der Erwerb der Scheune ist notwendig geworden, nachdem die Paulanerpatres in kürzester Zeit ihren Braubetrieb erweitern konnten. Dadurch wurden die bestehenden Fasskeller im Klostergebäude und im benachbarten Berg für die nun ständig steigende Biermenge zu klein.

1715
Die Wirte beklagen das Gästesetzen der Paulaner

München - Au * Die Wirte beschweren sich über das Bewirten von Gästen durch die Paulanerpatres. Diese haben im Kloster Neudeck eine eigens eingerichtete Zechstube, lassen die Leute bis tief nach Mitternacht dort sitzen und erlauben das Rauchen von Tabak wie in einer öffentlichen Schenke.

Da sie die Gerste auf dem Land sammeln, können sie die Mass Bier um einen Pfennig günstiger anbieten, weshalb sie einen solchen Andrang verzeichnen können, dass man zeitweise sogar anstehen muss. 

Ab 1750
Vorbereitung im väterlichen Brauhaus

Fischbach * Johann Georg Still, der Vater von Frater Barnabas Still, übt von 1750 bis 1770 in Fischbach das ehrsame Handwerk eines Bierbrauers aus. Er ist als Pächter des Gräflich Thürheimischen Brauhauses nachweisbar. 

Damit wird Valentin Stephan Still gut auf seine neue Aufgabe im Paulanerkloster - zunächst in Amberg, später dann in der Au - vorbereitet. In beiden Braustätten kann er seine im elterlichen Hause erworbenen Kenntnisse in einem größeren Umfang nutzbar machen und sicherlich auch noch erweitern. 

31. März 1751
Eine weitere Ausnahme vom Schankverbot

Au * In einem Mandat erteilt Kurfürst Max III. Joseph den „PP. Paulanern zu Closter Neudeckh ob der Au” eine weitere Ausnahme vom Schankverbot. Sie dürfen am Festtag des Ordensgründers, am 2. April, und der anschließenden Oktav, insgesamt acht Tage, „denen zu ihrem Closter kommenden Leuthen in Flaschen und kleinen gschürln einen Drunckh braunes Bier abgeben“. Da Frauen der Zutritt ins Kloster verwehrt ist, beauftragen diese Buben, die ihnen das Getränk in Krügen holen. 

Das Ordensfest hatte eine große Anziehungskraft, seit Kurfürst Max III. Joseph und sein Hof mit großem Gefolge in die Au fährt. 

2. April 1751
Das Fest des Ordensgründers Francesco di Paola

Au * Die Paulanerpatres feiern jährlich das Fest ihres Ordensstifters, des heiligen Franziskus zu Paula. Acht Tage dauern die Feierlichkeiten an, die üblicherweise am 2. April ihren Anfang nehmen. Fällt dieser Tag in die Karwoche, so werden die Festivitäten auf den ersten Sonntag nach Ostern verlegt. 

Mit dem Besuch der von den Paulanern betreuten und dem heiligen Carl Borromäus geweihten Pfarr- und Klosterkirche während der Festoktav, können die Gläubigen einen vollkommenen Ablass erlangen. Ein Teil dieses Rituals ist auch die Weihe der in vielerlei Bedrängnis benötigten „Heilig-Vater-Kerzen“. 

Und weil in dieser Zeit hier ein besonders stark eingebrautes Bier zum Ausschank kommt und sich an dessen Verzehr auch der kurfürstliche Hof beteiligt, entwickelt sich das „Heilig-Vater-Fest“ zu einem richtigen Volksfest - für die Au und für die ganze Stadt. Das Festbier heißt „Herrenbier“ oder „Heilig-Vater-Bier“, „Heilig-Vater-Öl“ oder „Sankt-Vater-Öl“. 

Für den Ausschank des Bieres ist im Kloster eine eigene Zechstube eingerichtet worden. Die vornehmeren Gäste werden im Stüberl des Bräumeisters bewirtet, wo es oft bis in die späte Nacht hinein recht gemütlich und sehr lustig zugeht.

1791
Über das Braurecht in Baiern

Ingolstadt * Der Ingolstädter Universitätsprofessor Franz Xaver Moshamm geht in seinem Werk „Über das Braurecht in Baiern“ auch auf das Bier aus den Klosterbrauereien ein. Er schreibt: „In den Baierischen Klöstern wird gewöhnlich zweierlei Bier gebrauet. Das beste, das in diesen Herrenbier genennet wird, trinken die Herrn Religiosen selbst.“ 

Das „Herrenbier“ wird  demnach nicht nur bei den Paulanern, sondern in allen Klöstern gesotten und eingelagert. Die Bezeichnung Herrenbier bedeutete nichts anderes als Fastenbier, weil vor allem vor den sogenannten „Herrenfesten“, wozu Ostern und Weihnachten zählen, die strengsten Fastengebote gelten. 

13. Juni 1792
Frater Barnabas Still und die klösterliche Zucht

Au * Bei der durch die Mitglieder des Geistlichen Rates im Paulanerkloster abgehaltenen Untersuchung über die klösterliche Zucht und den Wirkungen des für den Paulanerorden vorgeschriebenen sehr strengen Fastengebotes werden alle Klosterinsassen vernommen. Frater Barnabas Still kann dabei nur Angaben über das seiner Leitung unterstellte Bräuwesen machen. 

April 1799
Die Brauerei der Paulaner-Mönche wird staatlich

Au * Mit der Auflösung des Paulanerklosters kommt der einträglichste Besitz der Paulaner - das Bräuhaus, die Klosterwirtschaft und der Ruf, das beste Bier zu brauen - unter staatliche Regie. 

  • Die kommissarische Leitung obliegt dem kurfürstlichen Hofrat Graf Arco-Valley. 
  • Für die Qualität des Bieres steht der Paulaner-Braumeister Peter Ludwig an der Spitze des „Auer Hofbräuhauses“. 
1803
Die Brauerei der Paulaner geht an den Johanniter-Malteser-Orden

Au * Bei der Versteigerung des Paulanerklosters Neudeck geht das Bräuhaus an den Johanniter-Malteser-Orden, der bereits die Karmeliten-Brauerei gehört. Diese soll - wegen der Belästigungen der benachbarten Alten Akademie - in die Au verlegt werden. Das Fehlen großräumiger Keller und die Baufälligkeit der Gebäude in Neudeck schreckt die Malteser jedoch von einem Umzug wieder ab. 

1807
Franz Xaver Zacherl führt seine Brauerei zum Erfolg

Vorstadt Au * Franz Xaver Zacherl gelingt es, sein Unternehmen innerhalb kürzester Zeit so voranzubringen, dass es schon im Sudjahr 1806/07 mit einem Malzverbrauch von 2.107 Scheffel, das entspricht 4.677 Hektoliter, unter den 52 bürgerlichen Brauereien Münchens die zweite Rangstelle nach der Hackerbrauerei seines Schwagers Joseph Pschorr einnimmt. 

1808
Der Name „Salvator“ für ein Starkbier

Au * Der Name „Salvator“ wird gerne vom „Sankt-Vater-Bier“ der Paulaner-Mönche abgeleitet, doch weder vom Fastenbier noch vom Salvator ist zu ihrer Zeit die Rede. Der Name taucht erst im Jahr 1808, neun Jahre nach Aufhebung des Klosters, auf. 

In der Grundrezeptur bleibt das Frühjahrsstarkbier seit Frater Barnabas Stills Tagen unverändert. Somit hat das Salvatorbier ganz ohne Zweifel seine Wurzeln im Paulanerkloster in der Au. 

1819
Das Ehepaar Zacherl nimmt ihre Neffen an <kindesstatt an

München-Lehel * Maria Elisabeth Zacherls Bruder Andreas und dessen Frau Regina sterben kurz hintereinander. Das kinderlose Ehepaar Zacherl nimmt zwei ihrer Neffen - Ludwig und Heinrich Schmederer - an Kindesstatt an. Diese werden im Jahr 1849 die Zacherlbrauerei erben. 

1820
Ärger wegen des Bierpreises

Vorstadt Au * Franz Xaver Zacherl bekommt wegen des höheren Bierpreises Ärger mit der Konkurrenz und in der Folge Scherereien mit der Regierung des Isarkreises. Das Finanzamt wirft ihm einen Verstoß gegen das Bierregulativ vor, da er sein Starkbier über dem gesetzlich vorgeschriebenen Bierpreis verkauft. 

Zacherl begründet den erhöhten Preis mit der besseren Qualität des doppelt eingebrauten Starkbieres und verweist auf das „Königliche Hofbräuhaus“, das ebenfalls von den Vorgaben der gesetzlichen Bierpreisregelung ausgenommen ist. 

1836
Gegen das Ausschankverbot des Salvators

München * Graf von Seinsheim schreibt in seiner Funktion als Präsident des Isarkreises zur Preisgestaltung des Salvator-Bieres: „Seit ich denke, und das ist schon eine geraume Zeit von Jahren, findet dieser Ausschank um das Fest des Hl. Franz von Paula statt. Das Publikum ist nicht nur daran gewöhnt, sondern es hängt demselben wie dem Einbocke [= Bockbier]mit einer Art von Leidenschaftlichkeit an, ja manche Menschen erblicken in dem Genusse des Einbockbieres den Beginn einer Art Frühjahrskur. […] 

Sollte auf dem Verbote des Ausschanks des Salvators bestanden werden, so bin ich überzeugt, daß, um Selbes zu verwirklichen, die ernstesten Maßregeln, ja sogar militärische Assistenz erforderlich werden.“

1842
Franz Xaver Zacherl führt das „Dampfbier“ ein

Vorstadt Au * Franz Xaver Zacherl führt als erster Münchner Brauer das sogenannte „Dampfbier“ ein. Dabei verwendet er den Dampf zum Heizen der Braupfanne und seine Kraft zum Bewegen der Maischmaschine. Das eigentliche Brauverfahren bleibt jedoch unverändert. 

Heftiger Widerstand gegen den Einsatz von Dampf als Ersatz der Handarbeit kommt von den Bräuknechten, die befürchten, dass die zischenden und fauchenden Ungeheuer ihre Arbeitsplätze vernichten würden. Mit ihrem Protest erreichen sie zunächst die vorläufige Entfernung der Maschinen, was die anderen Brauer mit der Einführung des neuen Brauverfahrens noch warten lässt. 

Damals singen die Zecher:
„Z’ Minga braun’s mit Dampfkraft as Bier,
D’ Kraft deans b’halt’n, an Dampf ham na mia!”

19. September 2009
Betriebsvorschrift des Referats für Arbeit und Wirtschaft, Tourismusamt

München-Theresienwiese * Im § 53 der Betriebsvorschrift des Referats für Arbeit und Wirtschaft, Tourismusamt Abt. Veranstaltungen heißt es Thema Bierausschank:

  • „Das Oktoberfest ist das traditionelle Münchner Volksfest mit Münchner Gastlichkeit und Münchner Bier.
  • Diese Tradition gilt es weiter zu wahren.
  • An Wiesnbesucher darf deshalb nur Münchner Bier der leistungsfähigen und bewährten Münchner Traditionsbrauereien (das sind derzeit: Augustinerbrauerei, Hacker-Pschorr-Brauerei, Löwenbrauerei, Paulanerbrauerei, Spatenbrauerei und Staatliches Hofbräuhaus), das den Münchner Reinheitsgebot von 1487 und dem Deutschen Reinheitsgebot von 1906 entspricht, ausgeschenkt werden.
  • Das Festbier darf nur in Maßkrügen (1,0 l Gefäßen) und das Weißbier in 0,5 l Gefäßen (Weißbierglas) ausgeschenkt werden“.
18. September 2010
Der Probebetrieb für die neue Bier-Ringleitung beginnt

München-Theresienwiese * Der Probebetrieb für die neue Bier-Ringleitung im Winzerer-Fähndl-Festzelt beginnt. Gleichzeitig mit den Fundamenten für das neue Zelt wurde auch die unterirdische Bierleitung gelegt. Die Anlage ist 300 Meter lang und verläuft in einem großen Quadrat gut einen Meter unter dem Zeltboden. Wenn die Leitung gefüllt ist, befinden sich insgesamt 2.400 Liter Bier darin. Die Fließgeschwindigkeit ist minimal, damit kein Schaum entsteht.

Es gibt nur eine einzige Einfüllstelle an der nordöstlichen Ecke des Rohrquadrats. Die neuen Behälter für die Zentralversorgung lassen sich in einer Stunde auffüllen. Der Weg des Bieres ist eine Wissenschaft für sich. Er beginnt in der Paulaner Brauerei, wo es bei minus ein Grad in Tankwagen gefüllt wird. Mit etwa null Grad kommt es am Winzerer-Fähndl-Festzelt an, wo es in die drei Riesentanks mit je 28.000 Liter gefüllt wird. Dort kann der Gerstensaft noch zwei oder drei Grad wärmer werden, bevor er in die unterirdische Leitung fließt.

Die Rohre haben einen Durchmesser von 10 Zentimeter für den Bier-Durchfluss, umschlossen von einer 20 Zentimeter dicken Dämmung. Die letzten vier bis sechs Meter zur Schenke kommt noch ein zusätzlicher Durchlaufkühler hinzu, damit der Gast seine Mass Bier mit einer anständigen Temperatur von sechs bis sieben Grad bekommt.

25. Januar 2016
Paulaner und der Nockherberg gehören zusammen

München-Au * Für die neue Hauptverwaltung der Paulaner-Brauerei in der Ohlmüllerstraße 42 kann sein Richtfest feiern. Der kaufmännische Geschäftsführer Stefan Schmale betont dabei: „Paulaner ist in der Au geboren, Paulaner gehört hierher.“

Bis zum 15. November 2016 soll das Gebäude schlüsselfertig übergeben werden. Danach können die rund 300 Beschäftigten der Paulaner-Hauptverwaltung ihre Büros beziehen.