Die NS-Verfolgung schränkt auch die Mobilität jüdischer Menschen ein
Ab dem 13. September 1941
München * Die nationalsozialistische Ausgrenzung erfasst auch den öffentlichen Nahverkehr. Verbote und diskriminierende Vorschriften schränken die Nutzung der Straßenbahn durch jüdische Menschen ein. Für die Betroffenen erschwert dies selbst notwendige Wege zur Arbeit und zur Versorgung. Die Behörden überwachen die Einhaltung der Verbote.