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Fakten

Das Niederlassungsverbot für Juden auch unter der kaiserlichen Adminstration

April 1705

München * Das Niederlassungsverbot für Juden im Herzogtum Baiern gilt auch während der kaiserlichen Administration. Dennoch halten sich einzelne Juden mit Sondergenehmigungen in München auf, vor allem Hoffaktoren und Hoffinanziers, Lieferanten des Hofes oder Militärs und durchreisende Kaufleute. Es handelt sich aber nur um wenige Einzelpersonen oder einzelne Familien, nicht um eine organisierte Gemeinde. 

Die habsburgische Verwaltung hebt die antijüdischen Bestimmungen nicht auf, obwohl in Wien und anderen habsburgischen Territorien bereits größere jüdische Gemeinden existieren. Bayern bleibt auch unter österreichischer Verwaltung konfessionell und rechtlich weitgehend bei seinen bisherigen Regelungen. 

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Schlagwörter: Juden, Schutzjuden, Administration